Staatsrechtslehre und Zufallsprinzip: Alle Macht der Lotto-Fee

von Martin Rath

02.11.2014

2/2: Ewigkeitsgarantie als Randomisierungsbremse

Vieles von dem, was gegenwärtig die Parteienverdrossenheit ausmacht und eher zweifelhafte Wünsche nährt, aus der repräsentativen Demokratie auszubrechen - schlimmstenfalls durch Liebeserklärungen an osteuropäische Potentaten, besserenfalls durch Forderungen nach Volksabstimmungen -, würde nach Weyh entfallen: Politische Rituale und Symbolgesetzgebung, die der Sicherung einer Wiederwahl dienten, hätten keinen Grund mehr. Entscheidungen nach sachfremden Kategorien wie der Zugehörigkeit zu einer Parteihierarchie wären unter randomisierten Abgeordneten schwer denkbar.

Der Jurist schlägt das Grundgesetz (GG) auf und schüttelt darüber natürlich den Kopf: Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 GG spricht von "Wahlen und Abstimmungen" als Ausdrucksmittel der Staatsgewalt, die Ewigkeitsklausel, Artikel 79 Absatz 3 GG, dürfte nach staatsrechtlicher Dogmatik einer forschen Ergänzung um "Auslosungen" wohl entgegenstehen.

Um die Dogmatik zu ändern, müssten sich heutzutage Staatsrechtslehrer schon mit ganz unmöglichem Feuereifer auf die rechts- und verfassungshistorischen Beispiele für Los-Entscheide stürzen, die von der griechischen Polis bis zu den positiven Beispielen jüngerer Zeit reichen. Etwa im "Planungszellenverfahren" - einer Art Schöffenentscheidung über planungsrechtliche Vorhaben - gelang es ab und an, jenseits von Wahlen und Abstimmungen über randomisierte Volksvertreter zu legitimen Entscheidungen zu kommen. Dass die "Ewigkeitsgarantie" für das Duopol von "Wahlen und Abstimmungen" durch einen Wandel der Dogmatik schwindet, ist also unwahrscheinlich.

Umso interessanter sind Beispiele für Elemente randomisierter Repräsentation, die es erlauben, die Nachteile von nahezu rein parteipolitisch organisierten Volksvertretungen wenigstens abzubauen. Unter dem Titel "Against Elections: The Lottocratic Alternative" referiert der New Yorker Rechtsphilosoph Alexander A. Guerrero den Vorschlag eines Abgeordneten aus dem US-Zwergbundestaat Vermont: Man könnte den Gesetzgebungsprozess funktional aufteilen, so die Idee des Abgeordneten Terry Bouricius, nach den Aufgaben: a) Entscheidung, was auf die Tagesordnung kommt, b) Einbringen von Gesetzesinitiativen, c) Beratung dieser Initiativen, d) Ja-/Nein-Entscheidung über diese Initiativen und e) Überwachung ihrer Ausführung.

Spielwiese Kommunalverfassungsrecht

Je nachdem, wie intensiv man einen Staatsrechtslehrer zum müden Aufstöhnen veranlassen möchte, könnte die Übernahme nur einzelner von Bouricius genannter Funktionen durch geloste Volksvertreter diskutieren. Vermont hat nur unwesentlich mehr Einwohner als Düsseldorf oder Stuttgart. Vielleicht würde eine Änderung kommunalverfassungsrechtlicher Allgemeinplätze jedenfalls vorzeitig aufstöhnende Staatsrechtler vermeiden helfen: Warum sollte nicht ein Gremium von randomisierten Repräsentanten zum Beispiel die Ausführung von Ratsbeschlüssen überwachen, statt der gewählten Ratsleute, die sich dieser Aufgabe gegenüber einer hauptamtlichen Verwaltung vielerorts nicht recht widmen, unter anderem weil man vom gleichen Stallgeruch umweht ist?

Doch von der anarchistisch-konservativen Idee einer "neutralen" Staatsgewalt sollte man sich bei all diesen Überlegungen nicht leiten lassen. Denn um daran zu zweifeln, dass die Lotterie-Fee allenthalben das Staatsvolk vom Leiden der Politikverdrossenheit heilen könnte, braucht man kein Staatsrechtslehrer mit striktem Blick auf die Ewigkeitsklausel zu sein und auch kein schiffbrüchiges Sonderopfer. Romen Perry und Tal Z. Zarsky sprechen von einer möglichen "Verödung der Politik" durch Los-Entscheide, und auch der Lottofee-Freund Alexander A. Guerrero billigt der von (Partei-)Interessen gesteuerten Wahldemokratie zu, eine Art Suchfunktion nach neuen gesellschaftlichen Interessen und Bedürfnissen zu erfüllen. Randomisierte Repräsentanz könnte, wie Florian Felix Weyh durchaus farbig zeigt, den gesellschaftlichen Status quo fixieren, wenn die politischen Parteien ihre verhaltensauffälligsten Mitglieder nicht mehr aus der Provinz sanft nach Berlin abschieben dürfen, weil dort das statistische Mittelmaß hingelost wurde.

Man könnte die Lotto-Fee also im Verdacht haben, eine recht konservative Dame zu sein. Vielleicht würde sie manches besser machen. Möglicherweise macht sie aber, zur allgemeinen Verdrossenheitsförderung, auch einfach nichts.

Tipp: Christiane Bender & Hans Graßl: "Losverfahren: Ein Beitrag zur Stärkung der Demokratie?", in "Aus Politik und Zeitgeschichte". Das erwähnte Buch "Letzte Wahl" von Florian Felix Weyh ist mit einem gewöhnungsbedürftigen Aufbau 2007 im Eichborn-Verlag erschienen.

Der Autor Martin Rath arbeitet als freier Lektor und Journalist in Köln.

Zitiervorschlag

Martin Rath, Staatsrechtslehre und Zufallsprinzip: Alle Macht der Lotto-Fee . In: Legal Tribune Online, 02.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13670/ (abgerufen am: 28.03.2024 )

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