Druckversion
Dienstag, 13.01.2026, 12:50 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/feuilleton/f/rechtsgeschichte-kaffee-schmuggel-steuern-handel
Fenster schließen
Artikel drucken
17610

Rechtsgeschichte der braunen Brühe: Kaffee als deut­sche "Leit­droge"

von Martin Rath

22.11.2015

Kaffee

© Robert Kneschke - Fotolia.com

Dass die alkoholverarbeitende Industrie positive Beschäftigungseffekte bei Staatsanwälten, Strafverteidigern und Verkehrsrechtsexperten hat, ist bekannt. Martin Rath über die weniger bekannten juristischen Untiefen in der Kaffeetasse.

Anzeige

Sollte der Bund der Steuerzahler jemals nach einem ironischen Helden des deutschen Abgabenrechts suchen, würde er ihn in einem Zollbeamten finden, dem bei einer Fahrt über den Bodensee am 23. Oktober 1954 gegen 21.55 Uhr der Besitz von 250 Gramm einer kostbaren Substanz zum Dienstvergehen wegen Überforderung durch die formalen steuerrechtlichen Vorgaben geriet.

Einwohnern des Grenzgebiets zur Schweiz war es damals erlaubt, ein halbes Pfund Kaffee pro Monat einzuführen. Dem wackeren Beamten fehlte es indes an der dazu formal notwendigen Grenz- und Warenkontrollkarte, die er zu beantragen versäumt hatte.

Gegen die erstinstanzliche Verurteilung zu 5 Mark Strafe ging der Bundesdisziplinaranwalt in Berufung, der Bundesdisziplinarhof erhöhte auf 20 Mark, weil der Zöllner glaubwürdig versichern konnte, den Kaffeeschmuggel treuen Herzens begangen zu haben und man ihm die bald in Aussicht stehende Beförderung zum Zollsekretär nicht zunichtemachen möge (Urt. v. 25.5.1958, Az. II D 38/57).

Kaffeeschwarzhandel als deutscher Volkssport

Dass der Bundesdisziplinaranwalt dem Zöllner vom Bodensee wegen des illegalen Grenzübertritts weniger Gramm Kaffees die dienstrechtliche Hölle heißmachte, wird verständlich, wenn man sieht, in welchem Umfang Kaffee in den 1950er Jahren Gegenstand von Zoll- und Steuerstraftaten war. Man handelte leidenschaftlich gern mit Kaffee, vor allem schwarz. Ob die Bundesrepublik jemals eine Leitkultur hatte, mag man streiten. Eine Leitdroge hatte sie jedenfalls in den Wirtschaftswunderjahren mit dem Koffein, dem infolge von Steuerlast und Devisenknappheit teuren Kaffee. Unzählige Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) befassten sich mit dem strafbaren Streben nach der leistungssteigernden Droge.

Neben 2.000 Litern Treibstoff fanden im Jahr 1953 beispielsweise 1.440 Kilogramm Rohkaffee ihren Weg aus einem Lagerhaus in der von Sowjets besetzten Zone zunächst nach Berlin (West), dann per US-amerikanischem Interzonenzug nach Bad Godesberg im Rheinland. Der BGH bestätigte die Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Vorteilsbeihilfe zur Zollhinterziehung im Wesentlichen – ein vermutlich sehr gnädiges Schicksal im Vergleich zu dem, was die sogenannte DDR-Justiz mit den Kaffeeschmugglern angestellt hätte (Urt. v. 29.5.1955, Az. 5 StR 506/55).

Beim Verhehlen des Kaffees in Westdeutschland betätigten sich nicht nur lebensmüde DDR-Insassen, sondern Menschen aller Stände und Klassen. In Bielefeld besserte beispielsweise ein Beamtenehepaar die kargen Dienstbezüge durch jahrelanges Hausieren mit unversteuertem Kaffee auf (BGH, Urt. v. 11.6.1953, Az. 4 StR 567/52). Bot sich die Gelegenheit, preisgünstigen Kaffee zu kaufen, stand fast nur in Frage, ob man das Vergnügen mit Diebes- oder unverzollter Ware aus den Niederlanden hatte (BGH, Urt. v. 9.7.1953, Az. 4 StR 189/53). Unglücklich erwischte es einen offenbar gewohnheitsmäßigen, womöglich eher harmlosen Betrüger, der auf dem Kaffeeschwarzmarkt mittun wollte, dem das Landgericht Wuppertal aber nicht glaubte, jemals auch nur eine Bohne liefern zu wollen oder zu können – was in der Summe des Zuchthäuslerlebens zur tatgerichtlichen Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen den "gefährlichen Gewohnheitsverbrecher" genügte (BGH, Urt. v. 18.2.1954, Az. 3 StR 872/53).

"Jüdische Händler" – Klischee und Wirklichkeit

Wenige Jahre, nachdem man das Hakenkreuz von der Amtstracht entfernt hatte, erkannten Gerichte in der Mitwirkung "jüdischer Händler" ein Warnsignal dafür, dass im regen Schwarzmarktgeschäft unverzollter Kaffee den Besitz wechselte. Unter anderem galt die Münchener Möhlstraße als illegale Koffein-Quelle, wurde doch von alliierter Seite außerhalb des deutschen Steuerrechts Kaffee an "Displaced Persons" in den "DP"-Lagern ehemaliger KZ-Häftlinge und entwurzelter Zwangsarbeiter abgegeben. Selbst wenn bekannt war, dass etwa die Möhlstraße den vormaligen "Ariern" ebenso wie den überlebenden Juden als beliebter Schwarzmarktplatz diente, galt dem BGH dieser Ort und der jüdische Händler an sich in den 1950er-Jahren als Indiz für notorischen Steuerbetrug im Kaffeegeschäft (Urt. v. 22.11.1951, Az. 4 StR 66/51 und 3.1.1952, Az. 4 StR 594a/51).

Die Untertöne in den BGH-Urteilen waren allerdings harmlos im Vergleich zu den Leistungen des selbsternannten "Sturmgeschützes der Demokratie": Der Spiegel ließ seinerzeit zwei ehemalige SS-Hauptsturmführer, einer von ihnen ein mutmaßlicher Einsatzgruppen-Massenmordhelfer, solange zum Kaffeeschmuggel schreiben, bis die jüdische Gemeinde Bayerns nach dem Antisemitismus im Hause Augstein fragte.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Deutsche Volksdroge, Schmuggler und das Steuerrecht

  • Seite 2:

    Amerikanische Brause, arabischer Mokka und Dopaminjunkies

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Martin Rath, Rechtsgeschichte der braunen Brühe: . In: Legal Tribune Online, 22.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17610 (abgerufen am: 13.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Genussmittel
    • Steuern
    • Welthandel
Frontansicht auf drei geschlossene Garagen mit blauem Schwingtor 08.01.2026
Einkommensteuer

BFH zur Zweitwohnung:

Stell­platz ist keine Unter­kunft und damit zusätz­lich absetzbar

Die Mieten steigen, auch für Zweitwohnungsinhaber wird es immer teurer. Der BFH entlastet sie nun etwas: Kosten für einen Garagenstellplatz zählen nicht zur monatlichen Werbungskostengrenze in Höhe von 1.000 Euro.

Artikel lesen
Das Bild zeigt einen Zeitungsausschnitt über Steuersenkungen und Änderungen der Pendlerpauschale im Kontext der E-Sport-Gemeinnützigkeit. 08.01.2026
Steuern

Wesentliche steuerliche Änderungen für das Jahr 2026:

E-Sport kann gemein­nüt­ziger Zweck sein

Höhere Pendlerpauschale, niedrigere Umsatzsteuer in der Gastronomie, mehr Steuerbefreiungen für gemeinnützige Körperschaften: Der Jahreswechsel hat umfangreiche steuerliche Neuerungen mit sich gebracht.

Artikel lesen
Bundeswehrsoldaten am Bahnsteig 30.12.2025
Politik

Steuern, Soziales, Bundeswehr:

Was sich 2026 ändert

Rente, Mindestlohn, Grundsicherung – im neuen Jahr treten einige Reformen in Kraft, die die Einkommen vieler Bürger betreffen. Wo ist mehr Geld drin und wo muss man tiefer in die Tasche greifen? Eine Übersicht.

Artikel lesen
Ein richtig niedliches Hundi im Garten 29.12.2025
Kommunale Steuern

VG Koblenz zur Hundesteuer:

400 Euro für den zweiten Wuffer, 600 Euro für den dritten

Wer mehr als einen Hund hält, muss mancherorts tief in die Tasche greifen. Das VG Koblenz hat nun entschieden: Auch deutlich erhöhte Hundesteuersätze für Zweit- und Dritthunde seien rechtlich nicht zu beanstanden.

Artikel lesen
Bundesfinanzhof 10.12.2025
Grundsteuer

Elf Länder betroffen:

BFH hält Grund­steuer-Bun­des­mo­dell für ver­fas­sungs­gemäß

Deutschlands höchstes Finanzgericht erklärt die Grundsteuer-Reform für rechtens. Doch Immobilieneigentümer und Steuerzahlerbund wollen sich nicht geschlagen geben und kündigen direkt den Gang nach Karlsruhe an.

Artikel lesen
Eine Familie mit fünf Kindern in einem Elendsquartier im Bayerischen Wald. Durch den Raum läuft ein Huhn. Ein Mädchen isst etwas, ein anderes spielt mit einer Puppe und der Junge stampft Milch. (Aufnahmedatum: 01.01.1950-31.12.1959) 16.11.2025
Rechtsgeschichte

Das Soforthilfegesetz von 1949:

Sch­re­cken oder heim­li­ches Vor­bild für den heu­tigen Sozial­staat?

Vor 75 Jahren beschäftigte sich der Bundesfinanzhof mit dem Soforthilfegesetz. Es machte rückwirkende Abgaben möglich. Dieses Geld ging etwa an politisch Verfolgte des zweiten Weltkriegs. Ein partizipatives Konzept des Sozialstaates.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Studio Hamburg Production Group
(Se­nior) Le­gal Coun­sel (m/w/d)

Studio Hamburg Production Group , Ham­burg

Logo von CMS Deutschland
Re­fe­ren­da­riat im Be­reich Ar­beits­recht

CMS Deutschland , Ham­burg

Logo von Airbus Bank
Ae­ro­s­pace Fi­nan­ce Tran­sac­ti­on La­wy­er (m/w/d)

Airbus Bank , Mün­chen

Logo von Hogan Lovells International LLP
HL Next­Gen – In­sight and Im­pact: Prak­ti­kan­ten­pro­gramm Som­mer 2026

Hogan Lovells International LLP , Mün­chen

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent - Ge­werb­li­cher Rechts­schutz...

Wolters Kluwer , Hürth

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Kar­tell­recht

Hogan Lovells International LLP , Ber­lin

Logo von Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG
Ju­rist Ver­trags­recht | Ma­na­ger Le­gal E-Mo­bi­li­ty (m/w/d)

Autobahn Tank & Rast Gruppe GmbH & Co. KG , Bonn

Logo von Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)
Voll­ju­ris­ten (w/m/d)

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) , Han­no­ver

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Infoanlass (online) «Berufsbegleitendes Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften»

20.01.2026

Update Umwandlungen

22.01.2026

Online-Seminar! § 15 FAO - GmbH - Geschäftsführende im Arbeitsrecht

21.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
ESG-konforme Mietverträge

22.01.2026

Logo von Deloitte Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Deloitte "Legal Update" Webcast #1/2026 Geschäftsleiterhaftung beim Einsatz Künstlicher Intelligenz

21.01.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH