Druckversion
Donnerstag, 11.06.2026, 08:50 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/feuilleton/f/rechtsgeschichte-erster-weltkrieg-landesverrat-kartoffelvernichtung
Fenster schließen
Artikel drucken
25699

Erster Weltkrieg: Lan­des­verrat durch Kar­toffel-Ver­nich­tung

von Martin Rath

26.11.2017

Gemeuchelte Kartoffel

© Yeko Photo Studio - stock.adobe.com

Vor 100 Jahren erklärte das Reichsgericht die Vernichtung von Kartoffelpflanzen zum landesverräterischen Akt, begangen durch belgische Arbeitskräfte im Ruhrgebiet – ein Schlaglicht auf eine Geschichte deutscher Paranoia.

Anzeige

Bereits im August 1914, nachdem der Kaiser zu Berlin den Krieg gegen Russland und Frankreich erklärt hatte, war allenthalben in Deutschland eine bizarr anmutende Furcht vor fremdländischen Spionen ausgebrochen.

Im bayerischen Eichstätt musste sich beispielsweise eine Frau durch Zeitungsanzeigen der nachhaltigen Anfeindungen ihrer Mitbürger erwehren, weil die eine von ihr verwendete Fahne eines Klosters mit der englischen verwechselt hatten.

War die Einschränkung des Brieftaubenverkehrs im friesländischen Jever, der nahen Kriegshäfen wegen, noch nachzuvollziehen, traf sie – behördlich angeordnet – bald überall in Deutschland Brieftaubenzüchter.

Gerüchte von französischen oder englischen Radfahrern machten die Runde, mancherorts wurden unbescholtene Verkehrsteilnehmer von besorgten Untertanen vom Rad geholt, beschimpft und verprügelt.

Und im niederrheinischen Brüggen riss man aus Furcht vor den vorrückenden Franzosen das Pflaster des Marktplatzes für eine Barrikade auf – um später eines Besseren belehrt zu werden: Die Nachricht galt dem belgischen Brügge, gut 200 Kilometer westlich gelegen.

Reichsgericht: "Über das Kartoffelland des Johann B. hergemacht"

Drei Jahre später erhielten die surreal anmutenden Paranoia eine gewisse Substanz: "Im Frühjahr 1917 sind in D. und in anderen Orten des Ruhrgebiets zahlreiche Beschädigungen von Gemüsebeeten und Kartoffeläckern vorgekommen, die, da auf den Feldern zu jener Zeit noch nichts Genießbares zu holen war, nur böswilligerweise geschehen sein konnten und die von der öffentlichen Meinung ziemlich allgemein auf das Treiben englischer und französischer Agenten zurückgeführt wurden."

Mit dieser Auskunft leitete das Reichsgericht, das seinerzeit höchste deutsche Zivil- und Strafgericht, sein Urteil vom 30. November 1917 (Az. C 116/17) im Fall zweier belgischer Angeklagter ein:

"Am Abend des 2. Juni 1917 gelang es, die beiden Angeklagten, freie belgische Arbeiter, die vier Wochen vorher nach D. zugezogen waren, auf frischer Tat zu ertappen. Sie hatten sich bei Dunkelwerden über das Kartoffelland des Johann B. hergemacht und haben hier ungefähr 60 bis 80 junge Pflanzen, die damals im Durchschnitt erst etwa 10 cm hoch standen, aus dem Boden herausgerissen."

"Der feindlichen Macht Vorschub" geleistet

Das Landgericht Dortmund hatte die Sache an das Reichsgericht verweisen wollen, weil es einen Fall von schwerem Landesverrat sah.

Nach §§ 89, 90 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) war mit lebenslanger Zuchthausstrafe u.a. bedroht, wer "Festungswerke, Schiffe oder Fahrzeuge der Kriegsmarine, öffentliche Gelder, Vorräthe von Waffen, Schießbedarf oder anderen Kriegsbedürfnissen … in feindliche Gewalt bringt oder zum Vortheile des Feindes zerstört oder unbrauchbar macht".

So wenig sich das Reichsgericht der Ansicht anschließen mochte, dass "in den mit dem Strauchwerk aus dem Boden herausgerissenen Kartoffelstecklingen ‚Vorräte‘ von Kartoffeln zu erblicken" seien, so einig war man sich mit den Dortmunder Richtern in der Rechtsauffassung, dass die belgischen Arbeiter mit der Vernichtung der Kartoffelpflanzen möglicherweise "der feindlichen Macht Vorschub" geleistet hatten.

Anzeige

Zuchthaus bis zu zehn Jahren

Da die Kartoffelpflanzen noch keine Früchte bargen und die beiden belgischen Angeklagten wohl auch persönlich nichts gegen den Kartoffelbauern Johann B. hatten, erklärte das Reichsgericht, dass sie in der Absicht gehandelt hätten "die zu erwartende neue Ernte mit vernichten zu helfen. Daß es zu den Kriegszielen der Westmächte gehört, das deutsche Volk durch Hunger auf die Knie zu zwingen, und daß sie zur Erreichung ihres Ziels vor keinem Mittel zurückschrecken, auch nicht dem der Zerstörung unserer Feldfrüchte, ist bekannt."

In der Vernichtung der Kartoffelpflanzen sei die Absicht erkennbar geworden, die kriegsnotwendige Ernährung zu schwächen und damit der "feindlichen Macht Vorschub zu leisten" – im Vollendungsfall als einfacher Landesverrat nach §§ 89 Abs. 1, 91 StGB mit einer Zuchthausstrafe bis zu zehn Jahren bedroht.

Da die Kartoffeln noch keine Knollen hervorgebracht hatten, war die Strafe immerhin zwingend zu mildern, weil die Tat damit im Versuchsstadium geblieben war.

Eine mehrjährige Zuchthausstrafe wegen der Zerstörung einiger Kartoffelpflanzen wirkt vermessen, denn: Bereits in Friedenszeiten galt das Zuchthaus als derart bedrückend, dass Strafrechtsgelehrte gegenüber der lebenslangen Zuchthaus- die Todesstrafe zur vorzugswürdigen Sanktion erklärten. In Kriegszeiten, angesichts der allgemein schlechten Ernährungslage, war auch ein kurzer Zuchthausaufenthalt mit einem erheblichen Mortalitätsrisiko verbunden.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Mit der gemeuchelten deutschen Kartoffel befasste sich das Reichsgericht ausführlich

  • Seite 2:

    Nicht aber mit den 12.000 Belgiern, die bei der Zwangsarbeit starben

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Martin Rath, Erster Weltkrieg: . In: Legal Tribune Online, 26.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25699 (abgerufen am: 11.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Lebensmittel
    • Rechtsgeschichte
Illustration: Der Hohepriester Kaiphas verhört Jesus 07.06.2026
Rechtsgeschichte

Strafbare Verletzung religiöser Gefühle:

"Got­tes­läs­te­rung" als Kul­tur­kampf­spek­takel

Wegen angeblicher Beschimpfung des christlichen Bekenntnisses wurde dem Dramatiker Carl Einstein und dem Verleger Ernst Rowohlt 1922 der Prozess gemacht. Damals neu, wirkt die Inszenierung des Skandals heute sattsam bekannt.

Artikel lesen
Eine Karaffe mit Wasser auf einem gedeckten Tisch 27.05.2026
Lebensmittel

Italienischer Kassationsgerichtshof:

Kein Lei­tungs­wasser im Restau­rant bei Luxus­reise für 5.700 Euro

Ein Südtiroler Luxushotel wollte einer Gästin nur teures Mineralwasser ausschenken. Nun hat Italiens höchstes Gericht entschieden, wer am Ende auch juristisch auf dem Trockenen sitzt. In Deutschland sähe die Rechtslage nicht anders aus.

Artikel lesen
am 10. Oktober 1986 wurde der Diplomat Gerold von BraunmueÂühl (51) vor seinem Haus in Bonn-Ippendorf erschossen - Nachbarn und Freunde haben zum Gedenken und als Zeichen der Trauer Blumen am Tatort niedergelegt 24.05.2026
Rechtsgeschichte

Terrorismus:

Die ersten 120 und die nächsten 50 Jahre

Im Jahr 1976 traten in Deutschland Vorschriften in Kraft, die der "Bekämpfung" des Terrorismus dienen sollten. Als Gewaltphänomen der modernen Welt gab es ihn allerdings schon seit den 1850er Jahren – mit Wurzeln in Frankreich und den USA.

Artikel lesen
Bundespräsident Theodor Heuss (6.v.l.) unterhält sich bei der Überreichung der Ernennungsurkunde und der Vereidigung der 24 Richter des Bundesverfassungsgerichts in der Villa Hammerschmidt in Bonn mit dem Präsidenten des Gerichts Hermann Hoepker-Aschoff ( 22.05.2026
BVerfG

Bundesverfassungsgericht und NS-Belastung:

Wie NS-Opfer und Ange­passte gemein­sam Karls­ruhe auf­bauten

Am Freitag wurde eine Studie zur Nachkriegsgeschichte des BVerfG vorgestellt. Wie NS-belastet waren die ersten Karlsruher Richter:innen? Wie gingen NS-Verfolgte und NS-Angepasste miteinander um? Christian Rath hat die Studie gelesen.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine handschriftliche Notiz, die möglicherweise im Kontext von Steno-Notizen oder modernem Notieren steht. 17.05.2026
Strafverfahren

Der ewige Streit um "moderne Medien":

Wie Straf­ver­fahren die Ste­no­grafie vor­an­brachten

Der Streit um eine ausführliche Protokollierung von Strafverfahren will kein Ende nehmen. Schon die Mediengeschichte der Stenografie war voller Machtfragen – von der Anwaltssekretärin bis zum späteren Bundespräsidenten.

Artikel lesen
Das neue Reichsgerichtsgebäude in Leipzig um 1900 09.05.2026
Rechtsgeschichte

Als französisches Recht in Deutschland galt:

Une­he­liche Kinder und Mütter plan­mäßig sch­lechter ges­tellt

Vor 125 Jahren wurde entschieden, wie weit eine berüchtigte Regelung des französischen Familienrechts in Deutschland noch anzuwenden war. Das Urteil führt in patriarchale Zeiten zurück – und in einen radikalen deutschen Föderalismus.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB
Stu­die­ren­de m/w/d (1. – 3. Fach­se­mes­ter)

HÄRTING Rechtsanwälte PartGmbB, Ber­lin

Logo von Wolters Kluwer
Ju­rist als Pro­dukt­ma­na­ger im Be­reich Con­tent (m/w/d)

Wolters Kluwer, Hürth

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Cor­po­ra­te / M&A

CMS, Köln

Logo von CMS
Rechts­an­wäl­­te (m/w/d) für den Be­reich Pu­b­lic &...

CMS, Düs­sel­dorf

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Li­ti­ga­ti­on

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von A&O Shearman
Re­fe­ren­da­re (m/w/d) im Be­reich Ban­king & Fi­nan­ce

A&O Shearman, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Li­ti­ga­ti­on

Hogan Lovells International LLP, Mün­chen und 1 wei­te­re

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter (w/m/d) En­er­gie­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
„Das DUO: Best of 2026“ Aktuelle Rechtsprobleme im Bau- und Architektenrecht – Teil III

18.06.2026

Verteidigungsstrategien bei Untersuchungshaft

18.06.2026

Einführung im Berufsrecht als Voraussetzungen der Zulassung zur Anwaltschaft, Teil II

18.06.2026

„Best of 2025/2026“: Rechtsprobleme & Rechtsprechung im Bau- und Architektenrecht – Teil I

18.06.2026

Rechnungslegung in der Non-Profit-Organisation (1)

18.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH