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Recht in der Religion: Alttestamentarisch war auch zivil

von Martin Rath

25.12.2014

Moses mit den 10 Geboten

© nickolae - Fotolia.com

Eine Rechtsordnung, die "alltestamentarisch" ist, verhängt grausame Strafen im Namen von Rache und Vergeltung – so jedenfalls die gängige Vorstellung, die im Zitat "Auge um Auge, Zahn um Zahn" auf den Punkt gebracht wird. Dabei finden sich im mosaischen Recht auch viele persönliche Passagen; meist ging es nur um Schadensersatz und nicht um Strafe. Martin Rath bricht der Religion eine Lanze.

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"Wenn Männer miteinander streiten und einer schlägt den andern mit einem Stein oder mit der Faust, dass er nicht stirbt, sondern zu Bett liegen muss und wieder aufkommt und ausgehen kann an seinem Stock, so soll der, der ihn schlug, nicht bestraft werden; er soll ihm aber bezahlen, was er versäumt hat, und das Arztgeld geben", heißt es im biblischen Buch Exodus (2. Buch Mose, Kapitel 21, Vers 18-19). Nach heutigem Rechtsverständnis ist das ein Fall von gefährlicher Körperverletzung, der einen staatlichen Strafanspruch mit Tarifen von sechs Monaten bis zehn Jahren Freiheitsstrafe begründet oder in glimpflichen Fällen von drei Monaten bis fünf Jahren.

In seiner kleinen Schrift unter dem Titel "Auge um Auge, Zahn um Zahn? Recht im Alten Testament" legte der lutherische Theologe Klaus Grünwaldt, Honorarprofessor an der Leibniz-Universität Hannover, bereits vor einigen Jahren einen populärwissenschaftlichen Versuch vor, die vorchristlichen Erzählungen der Bibel vom Vorwurf freizustellen, in ihren juristischen Bestandteilen eine bloße Ansammlung bösartig-rachsüchtiger Rechtssätze zu sein. Das ist immer noch ein wichtiges Anliegen, denn bis heute ist die Phrase von einem "alttestamentarischen" – oder korrekter: vom "alttestamentlichen" – Rechtsverständnis mitunter nicht nur Ausdruck eines antisemitischen Weltbilds, sondern – worauf hier eingegangen werden soll – auch Beleg für ein unzureichend differenziertes Rechtsverständnis.

"Alttestamentarische Härte" wahrheitswidrige Phrase?

Grünwaldt zieht aus den zahlreichen Rechtssätzen des Alten Testaments, insbesondere solchen, die er in den ersten, in voraufklärerischen Zeiten dem Propheten Moses zugeschriebenen Büchern entnimmt, eine Gesamtwertung, die der Phrase von "alttestamentarischer Härte" zuwiderläuft, manchmal wohl auch etwas übers Ziel hinausgeht: Vereinfacht könne man sagen, schreibt Grünwaldt, dass das Alte Testament nur aus Zivilrecht bestehe, in dem das Prinzip des Schadensersatzes greife – daneben existiert ein Komplex, den er "Todesrecht" nennt und ein wenig aus der Betrachtung herausrückt.

Belege dafür, dass das Alte Testament vom zivilen Modus des Schadensersatzanspruchs beherrscht gewesen sei, findet der Theologe tatsächlich zuhauf: "Wenn jemand in einem Acker oder Weinberg Schaden anrichtet, weil er sein Vieh das Feld eines andern abweiden lässt, so soll er‘s mit dem Besten seines Ackers und Weinberges erstatten. Wenn ein Feuer ausbricht und ergreift die Dornen und verbrennt einen Garbenhaufen oder das Getreide, das noch steht, oder den Acker, so soll Ersatz leisten, wer das Feuer angezündet hat." Das 2. Buch Mose, Kapitel 22, Verse 4-5 beschreibt hier typische Fälle einer alten orientalischen Agrargesellschaft, und formuliert wiederum keinen Strafanspruch.

Das Alte Testament habe, so Grünwaldt, überhaupt keinen Begriff für "Strafe" gehabt und sei "unterhalb der Todesgrenze" – dort herrscht das magische, nicht das rechtliche Denken – nicht aufs Strafen, sondern auf den sozialen Ausgleich angelegt gewesen.

"Auge um Auge, Zahn um Zahn" - unblutig gelöst

Auch das berühmt-berüchtigte "Auge um Auge, Zahn um Zahn", also das sogenannte talionische Prinzip, wird hier nicht als Anweisung verstanden, spiegelbildlich zu bestrafen. Anders als in diversen altorientalischen Rechtsordnungen, lässt sich diese Norm auch zivil interpretieren. Die Stelle lautet:

"Wenn Männer miteinander streiten und stoßen dabei eine schwangere Frau, sodass ihr die Frucht abgeht, ihr aber sonst kein Schaden widerfährt, so soll man ihn um Geld strafen, wie viel ihr Ehemann ihm auferlegt, und er soll's geben durch die Hand der Richter. Entsteht ein dauernder Schaden, so sollst du geben Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn, Hand um Hand, Fuß um Fuß, Brandmal um Brandmal, Beule um Beule, Wunde um Wunde." (2. Buch Mose, Kapitel 21, Verse 22-26). Grünwaldt interpretiert bereits die Aufforderung, dass "gegeben" werden soll, als Beleg dafür, dass keine spiegelbildliche Strafe gemeint sei: Bei einem Strafanspruch hätte der Gesetzgeber davon sprechen müssen, dass dem Schädiger "genommen" werden müsse, was er beim anderen verletzt habe. In der zitierten Form wird aus der weithin bekannten Schreckensformel des "alttestamentarischen" Rechts eine sprachlich verkürzte Gliedertaxe modernen Schadensersatzrechts, die modernen Tarife werden in ein altertümliches Deutsch übertragen: Wer ein "Bein" nimmt, der gebe 70 Prozent zu dem, was dem Geschädigten nun an "Leben" fehlt. Heute also: Invaliditätsrente.

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    Der Normalfall: Wiedergutmachung genügt

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    Der Ausnahmefall: Was nur der Tod sühnen kann

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Martin Rath, Recht in der Religion: . In: Legal Tribune Online, 25.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14206 (abgerufen am: 11.06.2026 )

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