3/8: Ihr gutes Recht – Weihnachtsgeld
Soweit wir wissen, hat sich in Bezug auf das Weihnachtsgeld in letzter Zeit nicht allzu viel verändert. Wir können uns daher nicht vorstellen, dass es irgendwen gibt (es sei denn, er hätte in den vergangenen Jahren in Einzelhaft ohne Zugang zur Außenwelt gesessen, wo ihn der Bezug von Weihnachtsgeld verständlicherweise eher wenig interessiert hätte), der noch immer nicht weiß, dass man grundsätzlich keinen Anspruch auf die Zahlung von Weihnachtsgeld hat, wenn das nicht im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung steht.
Wir halten es zwar zugegebenermaßen für möglich, dass nicht jeder weiß, dass auch Teilzeitarbeitnehmer Weihnachtsgeld bekommen oder eine betriebliche Übung in bestimmten Ausnahmefällen einen Anspruch begründen könnte. Für völlig unwahrscheinlich erachten wir es allerdings, dass schon jemals ein Arbeitnehmer nicht etwa bei Abschluss seines Arbeitsvertrags, sondern erstmals bei Glühwein und Keksen Mitte Dezember auf die Idee kam, doch in diesem Jahr endlich mal Weihnachtsgeld zu verlangen. Und zu dessen Geltendmachung auf die passenderweise zu genau diesem Zeitpunkt von betriebsamen Service-Redaktionen erstellten Artikel mit "Experten für Arbeitsrecht" zurückgreift. Echt nicht.
8 Tipps, die nicht nur im Advent niemand braucht: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21452 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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