2/8: Die Weihnachtsfeier II – Wo der Spaß aufhört
Ja, auf Weihnachtsfeiern wird traditionell viel getrunken. Und bekanntlich lockert Alkohol die Zunge. Aber auch wenn wir einräumen, dass Glühwein ganz besonders rein haut, sind wir uns, ganz ohne Rückfrage beim gern zitierten "Experten für [hier: Arbeitsrecht]" ziemlich sicher, dass man selbst bei betrieblichen Feierlichkeiten mit der Abteilung den Chef nicht vor den Kollegen als "Arschloch" und "arme Sau" bezeichnen sollte, der "nicht ficken und nicht saufen" könne (zu Recht fristlos gekündigt, so das LAG Hamm, Urt. v. 30.06.2004, Az. 18 Sa 836/04)
Und nicht nur beim Schmücken des betrieblichen Weihnachtsbaums, sondern auch beim Aufhängen der Girlande fürs Sommerfest wäre es doch schön, wenn die Kolleg/innen nicht ungefragt umarmt oder auch nach ihrer bevorzugten Stellung befragt würden (Kündigung rechtmäßig, urteilte das LAG Rheinland-Pfalz am 24.10.2007, Az. 8 Sa 125/07).
Wieso schreibt nie jemand im Sommerloch im Service-Teil der Lieblings-Lokalzeitung, dass man besser seinen Chef nicht beleidigen und seine Kolleginnen nicht belästigen sollte?
8 Tipps, die nicht nur im Advent niemand braucht: . In: Legal Tribune Online, 14.12.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21452 (abgerufen am: 04.12.2024 )
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