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Recht poetisch: Eine Charta in Versen und andere Ungereimtheiten

Ass. jur. Jean-Claude Alexandre Ho, LL.M.

17.05.2010

Füller und Papier

© Farbzauber - Fotolia.com

Ein Dichter sollte die EU-Grundrechtecharta im Auftrag der europäischen Grundrechteagentur in Verse fassen. Doch dem schob nun EU-Justizkommissarin Reding einen Riegel vor. Die European Constitution in Verse zeigt die Gefahren einer Charta in Versen. Auch in früheren Zeiten gab es meist peinliche Versuche, Recht in Gedichtform zu gießen.

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Für den alten Jacob Grimm sollte nicht schwer zu glauben sein, "dasz recht und poesie aus einem bette aufgestanden waren". Dies scheint man in der EU-Grundrechteagentur recht wörtlich genommen zu haben. Anfang März dieses Jahres begab man sich dort auf die Suche nach einem Dichter, der Recht und Poesie zu vermählen vermag. Die Artikel der Grundrechtecharta sollten den Poeten zu einem Versepos inspirieren, in einer multimedialen Performance das Epos dann aufgeführt werden. Arbeitstitel: Charter in Poems.

Für die Zehnjahresfeier der Grundrechtecharta im Dezember muss sich die Grundrechteagentur nun etwas anderes einfallen lassen. Denn EU-Justizkommissarin Viviane Reding gebot diesem PR-Treiben nun Einhalt. Die für Grundrechte zuständige Kommissarin hat sich laut dem EUobserver fragen müssen: "Ist das wirklich die Art, wie sie bei der Grundrechteagentur ihre Zeit verbringen wollen?" Für Reding ist die Sprache der Charta klar und unmittelbar und bedarf keiner Versform. "Ich sehe eher das kontraproduktive Risiko, dass die Würde der Charta unterhöhlt wird", so die Kommissarin.

"Wenn die EU schon keine politische Verfassung bekommt, geben wir ihr wenigstens eine poetische"

Wirft man einen Blick auf die European Constitution in Verse, wird man die Sorge der Kommissarin verstehen können. Das politische Fiasko des gescheiterten Europäischen Verfassungsvertrags bewog das Brüsseler Dichterkollektiv dazu, eine alternative Europäische Verfassung in Verse zu fassen: "Wenn die EU schon keine politische Verfassung bekommt, geben wir ihr wenigstens eine poetische." Im Verein mit europäischen Dichtern machte sich das Dichterkollektiv auf, den Europäischen Verfassungsvertrag zu überarbeiten, darunter auch Teil II mit der EU-Grundrechtecharta.

Dem Namen nach könnte manches dieser poetisch interpretierten Grundrechte in der Grundrechtecharta stehen, darunter das Recht zu arbeiten. Zum besseren Verständnis von Artikel 15 der Grundrechtecharta dürften Zeilen wie "you gave life to hammer and axe too, you bent your back for an anvil" allerdings weniger beitragen. Andere Grundrechte in der European Constitution in Verse wird man vergebens in der Grundrechtecharta suchen, etwa das Recht auf Dummheit oder das Recht auf Faulheit. Ist Anliegen der Grundrechtecharta, "den Schutz der Grundrechte zu stärken, indem sie in einer Charta sichtbarer gemacht werden", droht eine Charta in Versen das Verständnis des Unionsbürgers von seinen Grundrechten zu verdunkeln.

Code civil und Bürgerliches Gesetzbuch in Vers und Reim

Doch schon anderen Rechtstexten wohnte anscheinend eine Verführungskraft inne, die wackere Juristen dazu brachte, Recht zu dichten. Der Code civil etwa wurde vom Juristen und Dramatiker Joseph-Henri Flacon 1805 in Reimform gebracht. Über die ersten 432 Artikel des Code civil gelangte er mit seinen Lernversen für Studenten jedoch nicht hinaus.

Künstlerisch ambitionierter war 1811 der Verwaltungsjurist Benoît-Michel Decomberousse mit seinem Code Napoléon, mis en vers français. Sicher war er sich seiner Sache wohl nicht, sein umgedichteter Code civil erschien anonym. Vielleicht war es ihm aber auch nur peinlich.

Auch in Deutschland gab es peinliche Versuche. So brachte Landrichter Versemann (sic!) "Das Geheimniss des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Reime". Gedacht war es "zu fröhlichem Genuß in Tagesportionen für ein Kalenderjahr". Andere gossen das Bürgerliche Gesetzbuch in fröhliche Verse. Und der Sang vom Bürgerlichen Gesetzbuch des Amtsrichters Schiller von Gleiwitz spricht für sich selbst: "Fünf Bücher, wie der Pentateuch,/Hat's BGB, das merket Euch,/'Nen allgemeinen Teil – nicht schlecht –/Der Schuldverhältnisse ihr Recht,/Der Sachen, der Familien Jus;/Das Erbrecht macht, wie stets, den Schluss." Ziel dieser und ähnlicher Gedichte war es, "die Kenntnis unseres Rechts auch unter Nichtjuristen verbreiten" zu helfen. Hundert Jahre später ist es der gleiche Grund, der die Grundrechteagentur einen Dichter mit der Charta in Versen beauftragen ließ.

Noch'n Gedicht? – Ach, lieber nicht!

Eine Charta in Versen treibt jedoch als Marketingmaßnahme nur das auf die Spitze, was der Hannoveraner Europarechtler Ulrich Haltern die konsumästhetische Funktion der Grundrechtecharta nannte, als er sie mit Schuhen der Marke "Camper" verglich. Also eine Art "Charta macht mobil, bei Arbeit, Sport und Spiel". Sollte daher wieder einmal eine Behörde mit Heinz Erhardt "Noch'n Gedicht!" fordern, reimen die Bürger besser zurück mit "Ach nee, lieber nicht!". Merke: Man sollte sich nicht immer aus allem Recht einen Reim machen.

Der Autor Jean-Claude Alexandre Ho ist freier Journalist mit juristischem Fokus und Verfasser u.a. von Publikationen zum Thema Recht und Literatur.

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Jean-Claude Alexandre Ho, Recht poetisch: . In: Legal Tribune Online, 17.05.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/520 (abgerufen am: 16.09.2026 )

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