Lebkuchen, Glühwein und "Stille Nacht": Weihnachten ist das Fest des Friedens und der Wärme. Soweit die Theorie. In der Praxis beschäftigen auch Fälle rund um den Christbaum die Gerichte.
Ein Kölner wollte sein Mietshaus grundsanieren. Doppelfenster statt Einfachverglasung, neue Badezimmer und statt der rußigen Kohleöfen saubere, umweltfreundliche Gasetagenheizungen.
Der Haken an der Sache war der Termin der Bauarbeiten. Just die zwei Wochen vor dem Weihnachtsfest sollten die Handwerker den Hammer schwingen. Den Mietern standen die Haare zu Berge. Geschenke einpacken und Christbaum schmücken in Mitten von Krach, Dreck und Staub entsprach nicht deren Vorstellung von Besinnlichkeit.
Spitzhacke und Presslufthammer statt Weihnachtsweisen
Als sich der Vermieter partout nicht auf einen späteren Termin einlassen wollte, zogen die Hausbewohner vor den Kadi. Mit Erfolg.
Das Gericht stellte klar fest: Christbaum-Schmücken auf einer Baustelle passt nicht zum Fest der Freude und des Friedens. Die Wochen vor dem Fest sei eine "besinnliche Zeit"; Mauerdurchbrüche, Schuttberge und Zugluft hätten dabei nichts verloren. Der Vermieter solle sein Vorhaben doch besser in neuen Jahr verwirklichen (Amtsgericht Köln, Az. 215 C 293/93).
Im hohen Norden Deutschlands sehnte sich eine Dame nach warmem Licht am Christbaum. Statt nach der elektrischen Beleuchtung griff die Schleswig-Holsteinerin deshalb lieber zu traditionellen roten Wachskerzen.
Glimmende Bäume, lodernde Krippen und kühle Versicherungen
An Heiligabend strahlte die Nordmanntanne im hellen Licht der zahlreichen Kerzlein. Leider war eins der Lichter offensichtlich nicht ordnungsgemäß an dem betreffenden Zweig befestigt. Als die Hausfrau das Wohnzimmer zu einem kurzen Abstecher in die Küche verließ, purzelte die Kerze vom Ast. Binnen Sekunden standen zunächst der Baum und dann das ganze Wohnzimmer in Flammen.
Die Feuerversicherung wollte nicht zahlen. Die Kombination von brennenden Kerzen und dem Verlassen des Zimmers fand die Assekuranz "grob fahrlässig".
Mehr Sinn für Festtagsstimmung zeigten die Richter. Das Schmücken des Christbaums mit echten Kerzen sei eine alte Tradition und nicht per se unvorsichtig. Da die Wohnungsinhaberin den Raum nur kurzzeitig gewechselt habe, könne allenfalls von durchschnittlicher Schusseligkeit ausgegangen werden (Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Az. 3 U 22/97).
Keine Geschenke an Weihnachten rächen sich
Auf weniger Nachsicht stieß eine ältere Badenerin, die zwei Wochen nach Weihnachten Wunderkerzen an den Baum hängte und diese entzündete. Die beim Abbrennen entstehenden Funken entzündeten sowohl den Baum als auch das Moos in der darunter befindlichen Krippe.
Funkenflug, so die Richter, sei bei Wunderkerzen allgemein bekannt. Da zudem sowohl der Baum als auch das Moos bereits extrem trocken gewesen seien, habe die Seniorin extrem unvorsichtig gehandelt (Landgericht Offenburg, Az. 2 O 197/02).
Zu guter Letzt war der noch der Fall eines Ehepaars aus Sachsen, das sich scheiden ließ. Die beiden 9 und 11 Jahre alten Kinder blieben bei der Mutter.
Der Vater entpuppte sich in der Folgezeit als rechter Holzklotz: Statt sich um den Nachwuchs zu kümmern, ließ er kaum etwas von sich hören. Den Höhepunkt der Hartherzigkeit erreichte der Mann an Weihnachten: Kein einziges Geschenk, noch nicht einmal eine Karte, schickte er seinen bitter enttäuschten Abkömmlingen.
Die Mutter hatte nun die Faxen dicke. Statt des bisherigen gemeinsamen Sorgerechts beantragte die Frau, künftig allein über das Wohl des Mädchens und des Jungen bestimmen zu können.
Dem Antrag wurde stattgegeben. Schon bisher, so die Richter, habe das gemeinsame Sorgerecht nur auf dem Papier bestanden. Wer noch nicht einmal an Weihnachten an seine Sprösslinge denke, könne auch sonst kaum Interesse an deren Wohlergehen haben (Oberlandesgericht Dresden, Az. 10 UF 743/01).
Der Verfasser ist Jurist und freier Autor in Düsseldorf.
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Prozesse rund ums Weihnachtsfest: . In: Legal Tribune Online, , https://www.lto.de/persistent/a_id/5144 (abgerufen am: 13.10.2024 )
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