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Nazi-Propagandisten und die Nürnberger Prozesse: Der Strafe ent­kommen

von Dr. Eike Fesefeldt

20.11.2015

Justizpalast Nürnberg

Der Justizpalast in der Fürther Straße in Nürnberg, DALIBRI, CC BY-SA 3.0, Quelle, Zuschnitt & Skalierung durch LTO

Die Nürnberger Prozesse arbeiteten das Verbrecherregime des Dritten Reichs in allen gesellschaftlichen Schichten mit ungekannter Gründlichkeit auf. Nur zu einem Verfahren gegen Presseorgane kam es nie. Warum, erklärt Eike Fesefeldt.

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Die Nürnberger Prozesse und damit gewissermaßen das Völkerstrafrecht selbst, feiert sein 70tes Jubiläum, denn Ende 1945 begannen die Alliierten mit dem Hauptkriegsverbrecherprozess vor dem Internationalen Militärgerichtshof. Auch heute noch steht der Nürnberger Justizpalast als Symbol für die insgesamt dreizehn Nürnberger Prozesse, welche von den Siegermächten gegen die Nazi-Eliten durchgeführt wurden. Beinahe hätte es auch einen umfassenden Nürnberger Prozess gegen die Presse- und Medienlandschaft des Dritten Reiches gegeben.

Bereits kurz nach Ende des Zweiten Weltkriegs und dem damit zusammenhängenden Zusammenbruch des Dritten Reiches begannen die Alliierten mit der Vorbereitung eines Strafverfahrens gegen die wichtigsten Nationalsozialisten. Dafür errichteten sie nach langen Verhandlungen und Ermittlungen in Nürnberg den sogenannten Hauptkriegsverbrecherprozess vor dem Internationalen Militärgerichtshof. Schließlich klagten sie am 20. November 1945 unter anderem Hermann Göring und Rudolf Heß an. Nicht auf der Anklagebank zu finden waren dagegen Adolf Hitler, Heinrich Himmler oder Josef Goebbels, die bei Kriegsende Suizid begangen hatten. Der Prozess, der mit zwanzig Verurteilungen endete, dauerte bis zum 1. Oktober 1946 und ging als wesentlicher Startpunkt des Völkerstrafrechts in die Geschichte ein. Materielle Rechtsgrundlage für die Verurteilungen waren die auch heute noch für das Völkerstrafrecht wesentlichen Verbrechenstypen des Verbrechens gegen den Frieden, die Kriegsverbrechen und die Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

Führende Akteure aus allen Funktionsbereichen angeklagt

Die Angeklagten waren nicht nur wegen ihrer Prominenz oder ihrer strafrechtlichen Schuld ausgewählt worden, sondern in erster Linie, weil sie wichtige Aspekte der Nazi-Verbrechen repräsentierten. Die Ankläger legten Wert darauf, dass Vertreter der Wirtschaft, der Wehrmacht, der einzelnen Ministerien und insbesondere der Regierung angeklagt wurden. Der Prozess machte am Ende allerdings deutlich, dass mit der Verurteilung der obersten NS-Führungsriege die juristische Aufarbeitung von NS-Verbrechen nicht abgeschlossen war. Es blieben derart viele nicht weniger schuldige Vertreter von Partei, Staat und Wehrmacht über, dass die Alliierten noch drei weitere Hauptkriegsverbrecherprozesse hätten durchführen können. Während das Statut des Internationalen Militärgerichtshofs solche Verfahren sogar vorsah, verliefen entsprechende Überlegungen allerdings im Leeren.

Nach Ende des alliierten Hauptkriegsverbrecherprozess begannen deshalb die US-Amerikaner selbstständig zwölf weitere Prozesse, die sogenannten Nürnberger Nachfolgeprozesse. Diese fanden zwischen Dezember 1946 und April 1949 ebenfalls im Nürnberger Justizpalast statt und zeigten auch auf, dass breite gesellschaftliche Schichten und Berufsstände aktiv im Dritten Reich mitgewirkt, dieses eigentlich erst funktionsfähig gemacht hatten. Erst das Zusammenarbeiten der Wirtschaft, des Beamtenapparats, der Wehrmacht, der Justiz, der Medizin und der politischen und teilweise auch gesellschaftlichen Führung machte die Verfolgungen und Morde der Nazis möglich.

Einzigartige Aufarbeiten eines Verbrechersystems

Noch viel mehr als der Hauptkriegsverbrecherprozess arbeiteten die Nachfolgeprozesse die Strukturen des größten Verbrechersystems aller Zeiten heraus. Die Prozesse wurden dabei nach Themenkreisen zusammengefasst, indem die Angeklagten aus bestimmten Berufsgruppen oder als Träger bestimmter Funktionen gemeinsam angeklagt wurden. Zu erwähnen sind hier der Juristenprozess, die Industrieprozesse gegen Flick, Krupp und die IG-Farben und der Ärzteprozess, in dem es vor allem um Menschenversuche an KZ-Häftlingen ging. Höchst differenziert und anschaulich wurde herausgearbeitet, wie die Nazi-Herrschaft funktionierte, welche integrale Rolle die verschiedenen Eliten bei ihrer Entstehung und Aufrechterhaltung ausgeübt hatten, und dass die Regierung Hitlers durchaus nicht die alleinige Verantwortung für die staatlichen Verbrechen trug. Am Ende stand eine politisch und moralisch beispiellose Abrechnung jener Eliten, die zum Funktionieren des NS-Systems entscheidend beigetragen hatten.

Die dreizehn Nürnberger Prozesse nahmen für sich in Anspruch, das geltende Völkerrecht sowohl anzuwenden als auch fortzubilden. Insgesamt wurden in Nürnberg 177 Personen angeklagt, 24 Todesurteile gesprochen, 20 lebenslange und 98 zeitige Freiheitsstrafen gesprochen. 35 Angeklagte wurden freigesprochen.

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  • Seite 1:

    Rechtliche Durchdringung eines Verbrecherregimes

  • Seite 2:

    Wie der Propagandisten-Prozess aussehen sollte – und warum er nicht stattfand

  • Seite 3:

    Kaum Aufarbeitung durch deutsche Gerichte

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Nazi-Propagandisten und die Nürnberger Prozesse: . In: Legal Tribune Online, 20.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17607 (abgerufen am: 11.04.2026 )

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