Für das Recht in 2016: Ein Jahr­hun­dert­rück­blick

von Martin Rath

01.01.2016

1956 – Zwischen Märchenland und Moderne

Wenn man sich fragt, woraus die "gute alte Zeit" wohl bestanden haben mag, von der manche Leute träumen: Das Bundeskriminalamt scheint in den 1950-er Jahren mit der Behauptung durchgekommen zu sein, dass 75 Prozent aller angezeigten Straftaten in Deutschland aufgeklärt würden. Diese amtliche Statistik referierte der hessische Justizbeamte Albert Krebs 1956 ganz ernsthaft.

Entweder waren Polizistendamals nur schwer dazu zu bewegen, Anzeigen aufzunehmen, oder das BKA konnte mit märchenhaften Statistiken aufwarten.

Trotz aller Märchenhaftigkeit brachen sich aber 1956 auch moderne kriminalwissenschaftliche Erkenntnisse Bahn: Zur Rückfallkriminalität stellte Krebs kundig fest, dass nach der Entlassung eines Inhaftierten "die gesteigerte unbefriedigte Sexualität zu strafbarer Befriedigung führt oder [der Häftling], vom Alkohol entwöhnt, durch dessen übermäßigen Genuß alsbald kriminell enthemmt" werde.

Man kann nicht behaupten, dass die Erkenntnisse des hessischen Justizbeamten Albert Krebs (1897-1992) aus der "Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft" von 1956 überholt sind. Die Drogen mögen andere sein. Die Probleme rückfälliger Ex-Häftlinge sind es nicht.

Bild: Beademung (Gefängnis Tongeren Belgie), via Wikimedia Commons

Zitiervorschlag

Martin Rath, Für das Recht in 2016: Ein Jahrhundertrückblick . In: Legal Tribune Online, 01.01.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18008/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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