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Kuhglocken-Konflikt in Österreich: In Sachen Nachbar vs. Milchvieh mit Hang zu Heavy Metal

von Uwe Wolf

25.08.2012

Kuh mit Glocke

© Alexander Wurditsch - Fotolia.com

Ein Richter aus der Steiermark erteilte Milchkühen und deren Glocken Bimmelverbot. Seitdem hängt in Österreich der Almfrieden schief. Rechtsvergleichung könnte helfen. In der Schweiz und im Sauerland wurden Kuhglocken schon vor Jahrzehnten gerichtlich schallgedämmt, berichtet Uwe Wolf.

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Mitte Juli schlug die Nachricht in Österreich ein wie eine Bombe: Erich Kundergraber, seines Zeichens Richter am Unabhängigen Verwaltungssenat der Steiermark, brach mit einer Jahrhundert alten Tradition: Die Kühe auf einer Weide in der Gemeinde Stallhof, so sein Urteil, sollten zukünftig ohne Glockenschmuck am Hals grasen.

Angefangen hatte die Auseinandersetzung, wie so oft, mit einer Anzeige bei der Polizei. Genervte Nachbarn wollten nicht mehr hinnehmen, dass ein örtlicher Landwirt seine mit Glocken versehene Kuhherde direkt neben ihren Wohnhäusern weiden ließ. Der Bauer erhielt eine Geldstrafe, gegen die er postwendend vor Gericht zog.

Heavy Metal bis in die frühen Morgenstunden

Richter Kundergraber machte einen Lokaltermin. Das Ergebnis war niederschmetternd. "Völlig fertig" seien die Anrainer ob des ständigen Geläutes gewesen. Selbst nachts hätten die Tiere mit ihren schweren Glocken gegen metallene Futtertröge geschlagen.

Für Richter Kundergraber war der Fall eindeutig: In einem Gebiet mit "verstreuten Wohnobjekten" sei es unzumutbar, auf einer eingezäunten Weide Tiere mit Kuhglocken zu halten.

Das Lärmschutzurteil löste in ganz Österreich eine rege Diskussion aus. Laut einer Umfrage von "Radio Steiermark" plädierten 75 Prozent der Zuhörer für den Erhalt der Glockenkultur. Das österreichische Staatsfernsehen ORF ließ seine Zuschauer per Televoting abstimmen. Das Ergebnis offenbarte eine gespaltene Nation: Jeweils 27 Prozent der Abstimmungsteilnehmer sprachen sich für oder gegen das Urteil aus; knapp 45 Prozent votierten unentschieden.

Auch über die Alpenrepublik hinaus schlug das Verdikt Wellen. Im oberbayerischen Chiemgau bloggten Landwirte über das Für und Wider des Glockenschmucks. Die Fachzeitschrift top agrar diagnostizierte einen "erbitterten Streit" und die Londoner Tageszeitung The Times wollte gar das "Totenglöckchen" für einen "aussterbenden Lebensstil" gehört haben. Selbst im weitgehend Kuhglocken-freien Australien machte das Urteil Furore.

Das Appenzeller Land als früher Trendsetter in der Glockenfrage

Wie oft bei kulturphilosophischen Grundsatzdebatten könnte ein vergleichender Blick in benachbarte Rechtskreise eine beruhigende – vielleicht sogar befriedende – Wirkung entfalten. Bereits Mitte der siebziger Jahre beschäftigten sich Schweizer Gerichte mit klingenden Kuhherden. Im August 1973 erhob der Eigentümer eines Kräuterversandgeschäftes in einer Gemeinde im Appenzeller Land Klage gegen einen Bauern. Dieser hatte sein mit gewichtigen Glocken ausgestattetes Milchvieh in der "Wohnzone" des Dorfes auf einer umzäunten Wiese weiden lassen.

Im Mai 1975 fällte das oberste Gericht der Schweiz, das Bundesgericht, ein Grundsatzurteil: Von 20 bis sieben Uhr mussten die Glocken schweigen. Begründung: Da die "Nervenkräfte des heutigen Menschen oft bis aufs äußerste" beansprucht würden, stelle die ungestörte Nachruhe ein "erheblich schützenswertes Gut" dar. Demgegenüber sei es auch im ländlich geprägten Appenzeller Land nicht mehr ortsüblich, Kühe in Wohnquartieren mit Glocken grasen zu lassen. Dies gelte umso mehr, wenn die Vierbeiner auf einer eingefriedeten Wiese stünden und somit die Gefahr eines "Durchbrennens" gering sei; der eigentliche Sinn der Glocken, das Auffinden der Tiere zu erleichtern, gehe ins Leere (Urt. v. 29.05.1975, Az. 101 II 248).

Zum gleichen Ergebnis kam 1998 ein Amtsrichter im sauerländischen Menden. Auch dort musste eine auf einer eingezäunten Weide stehende Kuh zwischen 20 Uhr abends und sieben Uhr früh ihren Halsschmuck ablegen. Ein Nachbar hatte vor Gericht ausgesagt, dass es ohne das tierische Gebimmel nächtens in der fraglichen Ortsrandlage "totenstill" sei. Bei dieser Sachlage sah das Gericht in dem Geläute eine "mehr als unwesentliche Beeinträchtigung" (Urt. v. 12.08.1998, Az. 4 C 311/97).

Der Autor Dr. Uwe Wolf ist Jurist und freier Autor in Düsseldorf.

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Uwe Wolf, Kuhglocken-Konflikt in Österreich: . In: Legal Tribune Online, 25.08.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6916 (abgerufen am: 17.06.2026 )

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