Wer bei Maltesern an den Krankenwagen, Essen auf Rädern und den Spendenstand in der Fußgängerzone denkt, wird sich wundern: Ein militärischer Ritterorden, bei dem bis 2022 nur Adelige die wichtigsten Posten übernehmen durften?
Artikel 14 der Verfassung des Malteserordens schreibt vor, dass der Großmeister seinen Amtseid, das Recht, die Gepflogenheiten und Interessen seines Ordens zu wahren, feierlich beim "hochheiligen Holz vom Kreuze Christi" abzulegen hat.
Wem immer schon unwohl dabei war, dass ein solcher Diensteid zu wenig verbindlich sei, dem muss das Herz höher schlagen bei der Schlussformel: "Cosi mi aiuti Iddio e se inadempiente sarà in pericolo l'anima mia." – "So wahr mir Gott helfe, wenn ich versage, wird meine Seele in Gefahr sein."
Der Überlieferung nach geht der Malteserorden auf ein Hospital zurück, das circa im Jahr 1071 in Jerusalem zur Verpflegung von Pilgern, insbesondere zur Versorgung von Armen und Kranken gegründet wurde – schließlich benannt nach Johannes dem Täufer, daher auch Johanniterorden.
Vom Hospital in Jerusalem zu Rittergütern in Böhmen
Neben der – bewaffneten – Pilgerfahrt ins Heilige Land war die Region Ziel reger Handelsreisen im östlichen Mittelmeerraum.
Das Hospital in Jerusalem erhielt, so heißt es, bereits im Jahr 1099 den Status eines unabhängigen Rechtssubjekts. Der Hospitalbruderschaft fielen in erheblichem Umfang Schenkungen und Erbschaften zu, die nicht zuletzt die Errichtung und den Erwerb von Festungsbauten erlaubten, in der Levante selbst, unter anderem aber auch in Frankreich, Deutschland, Skandinavien und Böhmen.
1113 wurde der Orden vom Papst steuerlich privilegiert, ihm wurde die freie Wahl seiner Führung gestattet, 1135 kamen die jurisdiktionelle Freiheit hinzu, der Orden war damit allein dem Papst unterstellt.
Zu militärischen Diensten sei der Orden, so will die fromme Überlieferung wissen, erst durch den Schutz der Pilger gekommen. Als auch militärischer Orden bezeichnen sich die Malteser formal auch nach ihrer überarbeiteten und vom Papst am 3. September 2022 und genehmigten Verfassung immer noch ("Il Sovrano Militare Ordine Ospedaliero di San Giovanni di Gerusalemme, detto di Rodi, detto di Malta", zu deutsch "Souveräner Ritter- und Hospitalordens vom Heiligen Johannes zu Jerusalem, genannt von Rhodos, genannt von Malta").
Dass zwischenzeitlich ein Staatsgebiet fehlte, hat nicht weiter geschadet
Nach dem Ende der kleinen christlichen Fürstentümer in Palästina unterhielt der Orden seinen Hauptsitz mit territorialer Herrschaft auf Rhodos, bis die Insel 1522 von den Türken erobert wurde. Ab 1530 hatte der Orden seinen Sitz auf Malta, dem militärisch sowie für den Sklavenhandel wichtigen Archipel im zentralen Mittelmeer.
Obwohl dem seither Malteserorden genannten Verband zwischenzeitlich mitunter ein Staatsgebiet ganz oder doch weitgehend fehlte, blieb er – gleichsam als souveräne Vorrats-GmbH – auch dank seiner völkerrechtlichen Vertragsbeziehungen und konsularischen Netzwerke erhalten. Das galt auch, als im Jahr 1798 die Truppen Napoleon Bonapartes (1769–1821) Malta besetzten. Abgesehen von Böhmen, Teil des österreichischen Kaisertums, wurde der Besitz in weiten Teilen Europas eingezogen, ausgerechnet der russische Zar, obwohl verheiratet und russisch-orthodoxer Monarch, ließ sich zum Großmeister bestellen, ohne dass dies aber tiefere Spuren hinterließ.
Unter anderem auf Betreiben des realpolitisch klugen, in nationalistischen wie progressiven Kreisen Deutschlands aber extrem unbeliebten Staatsmanns Klemens Wenzel Lothar von Metternich (1773–1859) blieb der römisch-katholische Orden ohne Land als substanzarmes souveränes Völkerrechtssubjekt jedoch erhalten, bis die Malteser – wie der protestantische Zweig, der Johanniterorden – als humanitäre Verbände der Kranken- und Verwundetenfürsorge im Lauf des 19. Jahrhunderts wiederbelebt wurden.
Während das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) 1863 als neues Völkerrechtssubjekt etabliert wurde, war die "Firma" des "Souveränen Ritter- und Hospitalordens vom Heiligen Johannes von Jerusalem" schon vorhanden.
Nur mit adeligen Vorfahren in Führungspositionen – das galt bis 2022
Der alte Orden hatte bis 1798 die territoriale Herrschaft über die Inseln Maltas ausgeübt, in den Jahrhunderten zuvor – im System feudaler Rechtsordnung – über Rhodos und über Gebiete unter anderem im Bereich des heutigen Staates Israel.
Als bewaffneter Verband zog er vor allem die zweit- und nachgeborenen Söhne aus adligen Familien an, die nicht in den Genuss des Familienerbes kamen. Bis in die jüngste Zeit blieben die Leitungsämter des Souveränen Malteserordens Menschen vorbehalten, deren Familien seit Jahrhunderten dem Adel zugezählt wurden.
Vom Beitritt ausgeschlossen waren, womit nach 1933 vergeblich die Vorrechte eines Völkerrechtssubjekts auch gegenüber der NS-Regierung Deutschlands zu verteidigen versucht wurde, seit dem Jahr 1555 die Nachkommen von "Juden, Mauren, Mulatten oder einer anderen unreinen Nation". In dieser Zeit hatte etwa auch in Spanien die christliche Feindschaft gegen Juden und Muslime ihren Fokus auf die Abstammung, das "Blut", gelegt, von der sich durch die Taufe allein niemand befreien konnte.
Nach dem Ende der territorialen Herrschaft über die Inseln Maltas und der weitgehenden Neugründung als katholisches Parallelunternehmen zur Rotkreuz-Bewegung blieben bis ins Jahr 2022 die Führungspositionen grundsätzlich Personen von adliger Herkunft vorbehalten.
Konkurrenz vom bürgerlichen Roten Kreuz
Zur Erinnerung: Das benachbarte Königreich Italien endete erst 1946, auch in Deutschland wurde, was oft verkannt wird, nie der Adel als soziale Klasse, mit der Revolution von 1918/19 nur seine rechtliche Sonderstellung abgeschafft.
Während der britische Adel von jeher relativ offen für kaufmännische und gewerbliche Tätigkeiten war, galt dies auf dem Kontinent bis weit ins 20. Jahrhundert als das sicherste Zeichen für sozialen Abstieg – jenseits von eigenem Grundbesitz, dem Militär oder dem höheren Staatsdienst tätig zu sein, war nicht edel. Die Gründung des Roten Kreuzes wurde, eine Art frühe Public Private Partnership, bekanntlich von Kauf- und Staatsleuten betrieben.
Mit schmucken Ordenstrachten, mit kirchlichen und quasi-staatlichen Institutionen, mit einer arbeitsteiligen, etwas feudal wirkenden Regierungsform und mit einer vom Papst bestätigten Verfassung dürfte der Souveräne Malteserorden auf nicht wenige Außenstehende wirken wie eine Art Cosplay für den katholischen Adel und das vermögende katholische Bürgertum – trotz seiner diplomatischen Beziehungen zu rund 100 Staaten und einem Beobachterstatus bei einer Reihe von UN-Organisationen.
Vom fehlenden Bedürfnis nach innerer demokratischer Ordnung
Aus juristischer Perspektive, zumal wenn sie aus dem Völkerrecht kommt, ist die historische "Echtheit" einer Institution aber eher belanglos – ob also der heutige Souveräne Malteserorden noch viel mit der Hospitalstiftung zu Jerusalem im Jahr 1071 oder dem 1798 von der Insel Malta vertriebenen Militärorden zu tun hat, spielt für seinen Geltungsanspruch keine große Rolle, solange andere Völkerrechtsakteure ihn anerkennen.
Für die Überzeugungen der Mitglieder eines sozialen Verbands, aber auch außenstehende Beobachter genügt meist eine "erfundene Tradition" – so beobachtete namentlich der britische Historiker Eric Hobsbawm (1917–2012), dass nicht nur Menschen im Mittelalter dazu neigten, sich auf alte Rechte aus unvordenklichen Zeiten zu berufen und bei Bedarf die notwendigen Urkunden zum Beweis zu fälschen, ohne dabei ein allzu schlechtes Gewissen zu empfinden. Auch in der Moderne brach die Erfindungslust nicht ab. Beispielsweise ist ein großer Teil der schottischen Kilt-Folklore oder der britischen Universitätskultur erst im 19. Jahrhundert erfunden worden.
Dass der "Sovrano Militare Ordine Ospedaliero di San Giovanni di Gerusalemme, detto di Rodi, detto di Malta" als völkerrechtlich anerkannter Verband überstehen konnte, obwohl er recht unterschiedliche politische, ökonomische und soziale Bedürfnisse bediente, könnte Anlass zu einer kleinen Meditation über Rechts- und Staatsordnungen geben – um nur einige Fragen zu nennen: Nimmt der Geltungsanspruch von Staat und Recht wirklich Schaden, nur weil es heute akademische Mode ist, allenthalben die Realität als soziale Konstruktion zu entlarven? Warum gründet man nicht, zum Beispiel um den Konflikt zwischen Israel, arabischen Gebieten und Vereinten Nationen zu entschärfen, eine Anzahl von souveränen Fantasiestaaten mit oder ohne Land, die ihren Angehörigen eine Rechtsordnung, Staatsangehörigkeit und Reisefreiheit verschaffen – statt endlos über Ein- oder Zweistaatenlösungen zu reden?
Und was sagt uns schließlich das rechtliche Überleben des "Souveränen Malteserordens" zum weitgehend fehlenden Bedürfnis, die innere Verfassung moderner Einrichtungen und Verbände, von der Bertelsmann-Stiftung bis "Greenpeace", demokratischen Prinzipien und ihre Kassenprüfung einer breiten Öffentlichkeit zu unterwerfen?
Hinweis: Der österreichische Theologe Robert Prantner (1931–2010) legte 1974 mit "Malteserorden und Völkergemeinschaft" (Berlin, Dunker & Humblot) eine relativ umfangreiche Studie vor, die selbst wiederum interessant ist für die Wege (völker-) rechtlicher Wissensproduktion. Auch jüngere Schriften verweisen regelmäßig auf ihn oder ältere Untersuchungen.
Der Malteserorden: . In: Legal Tribune Online, 25.12.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/53486 (abgerufen am: 02.12.2024 )
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