Wie sich eine Gesellschaft über Kriminalität verständigt, sagt einiges über sie aus. Ein neues Werk geht aus theoretischer Perspektive der Frage nach, wie die "Pitaval"-Literatur in der DDR und der Volksrepublik Polen gestaltet wurde.
Wer von Amts wegen im Herrschaftsbereich der früheren Sowjetunion und ihrer Satellitenstaaten mit Statistik beschäftigt war, sah sich bekanntlich zu erheblicher Kreativität genötigt. Weil die Planwirtschaft notorisch dazu neigte, weder die Nachfrage von Haushalten noch jene der Betriebe zu befriedigen, lag es nahe, wenigstens die statistischen Zahlen besser als die Tatsachen aussehen zu lassen.
Immerhin machten die Statistiker in der Volksrepublik Polen nicht den moralischen Fehler, schwere Straftaten unter den beschönigenden Begriff "Beziehungstat" zu kategorisieren. Sich über ihn bei jeder Gelegenheit mehr zu beklagen als über das Verbrechen selbst, ist heute beinahe ein journalistischer Standard.
Im sozialistischen Polen sprach man stattdessen von "Küchendelikten", wenn "ein Streit unter Familienmitgliedern oder Freunden" zum Gewaltdelikt eskalierte, gekennzeichnet durch "jede Menge Alkohol, ein einfaches Gemüsemesser und eben die Küche als locus delicti".
Piotr M. Pilarczyk, Professor für Rechtsgeschichte an der Adam-Mickiewicz-Universität Posen, zeichnet zu dieser Form der Gewaltkriminalität ein plastisches Bild sozialer Empirie:
"Den Statistiken der Jahre 1955 bis 1965 ist zu entnehmen, dass die meisten Tötungsdelikte auf Sonntage, die einzigen arbeitsfreien Tage, und zwar mehr als die Hälfte von ihnen auf die Abendstunden nach 18 Uhr entfielen. Die meistverwendete Mordwaffe stellte das Messer dar, gefolgt von Brecheisen und Axt. Beim Tatort handelte es sich in der Regel um die Wohnung des Opfers, vielfach sogar die gemeinsame Wohnung von Opfer und Täterin bzw. Täter […]. Eine 1959 durchgeführte Datenauswertung mit Blick auf Prügeleien und andere körperliche Auseinandersetzungen mit Todesfolge brachte Erstaunliches zutage: Die ganz überwiegende Mehrheit der Täterinnen und Täter stand unter erheblichem Alkoholeinfluss, zwei Drittel der Vorfälle ereigneten sich in oder in unmittelbarer Nähe eines Raums, in dem gefeiert wurde, und bei mehr als 50 Prozent der Täterinnen und Täter handelte es sich um ungelernte Arbeiterinnen bzw. Arbeiter […]."
Für das journalistische Genre, das heute meist unter der Bezeichnung "true crime" verbreitet wird, schuf diese Qualität schwerer Straftaten ein ganz eigenes Problem: Sie galten als vergleichsweise belanglos. Und die Option, sie wichtig zu machen, indem an ihrem Beispiel ein neuer sozialethischen Standard thematisiert wird – etwa aufgrund der Beobachtung, dass auch Frauen Geschädigte von Straftaten werden –, war für die sozialistische Parteidiktatur heikel. Gesellschaftskritik übte man lieber am kapitalistischen Ausland.
Wenn die Gesellschaft langweilig bleibt, gilt das auch fürs Verbrechen
Über das Ermittlungs- und Strafverfahren in einem sogenannten "Küchendelikt" zu schreiben, erzeugte also wenig Spannung. Auch sonst waren die Verhältnisse in den "realsozialistischen" Ländern für spektakuläre Straftaten schlecht: Privatleuten fehlte aufgrund der restriktiven Genehmigungspraxis der Zugang zu Schusswaffen, das einheimische Papiergeld war wenig wert und in den Ladenlokalen fand sich mitunter mehr Verkaufspersonal als Ware – statt Diebstahl durch Kunden herrschten dort Formen der Unterschlagung durch das Personal vor.
In seinem Aufsatz zu "Kriminalität und Strafprozessen in der nichtfiktionalen Literatur Volkspolens" erklärt Pilarczyk, dass als Konsequenz aus dieser Langeweile die ungewöhnlichen Mordfälle in der Volksrepublik Polen – sofern sie doch einmal vorkamen und über sie berichtet werden durfte – publizistisch "regelrecht ausgeschlachtet" und gleich von einer Vielzahl von Autoren zu Texten verarbeitet wurden.
Allerdings dienten sie auch dann oft nur als Aufhänger für Textsammlungen. Barbara Seidler (1930–), eine bekannte, wegen ihres Verhältnisses zu den Zensur- und Staatsschutzbehörden heute kritisch gesehene polnische "True Crime"-Autorin, eröffnete eine ihrer Fall-Sammlungen zwar mit der Darstellung eines spektakulären Serienmordes, konnte im Übrigen aber nur von Prozessen wegen Bestechung, Fälschung oder Zuhälterei erzählen.
Es ergaben sich aus den staatssozialistischen Verhältnissen aber nicht nur derartige Probleme, wie Pilarczyk darlegt:
"Die Spezifika der Kriminalität im sozialistischen Polen bedeuteten allerdings nicht nur eine Limitierung literarischer Möglichkeiten einerseits, sondern erweiterten das thematische Repertoire andererseits sogar. Der real existierende Sozialismus brachte für das System charakteristische Straftaten rund um Wohnungs-, Devisen-, Amts- und Wirtschaftskriminalität hervor, die ebenfalls vielfach Stoff für Gerichtsreportagen lieferten."
Allerdings führte der technische Charakter dieser Delikte, die ohne greifbare Opfer und ohne allzu bemerkenswerte Tatverdächtige begangen wurden, dazu, dass sie eher in Gerichtsreportagen ausgewertet werden konnten. Für die Pitavalliteratur waren sie, so Pilarczyk, "tendenziell uninteressant" – denn klassisch sind dort skandalöse, außerordentlich lehrreiche Kriminalfälle.
Rechts- und literaturtheoretische Auseinandersetzung mit Kriminalitätsliteratur
Der Aufsatz von Piotr M. Pilarczyk ist Teil der jüngst publizierten Sammlung "Pitaval im Sozialismus. Literarische Rechtsfallsammlungen in der DDR und der Volksrepublik Polen" (Berlin, 2025) – herausgegeben von Melanie Foik, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Archäologie und Ethnologie der Polnischen Akademie der Wissenschaften, und Sebastian Speth, Akademischer Oberrat an der vormaligen Westfälischen Wilhelms-Universität zu Münster.
Wie in den Massenmedien – auch Bücher zählten vor wenigen Jahren noch dazu – über Kriminalität geschrieben wird, sagt Bemerkenswertes über eine Gesellschaft aus.
Als ein greifbares Beispiel für echte, methodisch gelenkte staatliche Zensur findet sich etwa der Fall des "Vampirs von Zagłębie". Nach einer Reihe von 21 versuchten und vollendeten Tötungsdelikten gegen Frauen, begangen in den Jahren 1964 bis 1970, wurde Zdzisław Marchwicki (1927–1977) als Serienmörder verurteilt und hingerichtet. Ob es sich tatsächlich um den gesuchten Täter handelte, wird heute angzweifelt. In der moralischen Panik der polnischen Öffentlichkeit wurde die Anklageschrift durchgestochen, die Arbeit der Polizei von Prozessberichterstatterinnen wie Barbara Seidler unangemessen bejubelt, während sich der Angeklagte in der Öffentlichkeit systematisch vorverurteilt fand. Inzwischen besteht der belegbare Verdacht, dass die Journalistin ein im Wesentlichen vorab feststehendes Urteil vermarktete.
Wie sich die journalistische bzw. literarische Verarbeitung von Kriminalität zur staatlichen Strafrechtsdoktrin der SED-Diktatur verhielt, zeichnet unter anderem ein Beitrag des in Münster lehrenden Rechtsprofessors Moritz Vormbaum nach.
Für die populäre Verarbeitung von Kriminalfällen war in der DDR ein Mensch wie kein zweiter bekannt: der Anwalt, Hochschullehrer und Schriftsteller Friedrich Karl Kaul (1906–1981). Kauls Metier im "true crime"-Segment war die Darstellung von Kriminalität in der deutschen Vergangenheit, in der Bundesrepublik Deutschland und – vereinzelt – in den USA.
Der fast vollständige Verzicht auf die Darstellung von Kriminalität in der DDR selbst war, so Vormbaum, nur konsequent: Nach der parteiamtlichen Doktrin waren Straftaten vor allem als Relikte oder Rudimente eines noch aus dem Kapitalismus stammenden falschen Bewusstseins der Täterinnen und Täter zu verstehen. Dem Sozialismus sei das Verbrechen grundsätzlich fremd. Hingegen überzeichnete Kaul in seinen Falldarstellungen das mit der marxistisch-leninistischen Lehre "einhergehende Bild der 'kapitalistisch-bürgerlichen' Gesellschaft als Urquelle der Kriminalität".
Seine Botschaft habe der in der DDR für das "true crime"-Genre unvermeidbare Friedrich Karl Kaul überdeutlich und parteikonform verbreitet: "Das dem kapitalistischen System immanente rücksichtslose Bestreben nach Bereicherung führte nach dem in der DDR propagierten Verständnis zur Begehung von Straftaten."
Kriminalfallgeschichten – eine endlose Nacherzählungsfabrik?
In ihren Beiträgen "Ein Mittel zur Bewältigung des Traumas – Friedrich Karl Kaul als Autor historischer Justizfälle" und "Vom Ancien Régime über Schiller in die DDR. Friedrich Karl Kauls Sammlungen von Pitavalgeschichten in der Tradition der Gattung" ordnen Katharina Rauschenberger (Fritz-Bauer-Institut) und Kathrin Löhr (Sonderforschungsbereich "Recht und Literatur", Universität Münster) die äußerst breite publizistische Tätigkeit von Kaul biografisch und medienhistorisch näher ein.
Als angehender Jurist hatte der im Jahr 1906 geborene Kaul am Ende der Weimarer Republik namentlich den Prozess zur Rolle des Richters und Staatsanwalts Paul Jorns (1871–1942) miterlebt.
Dieser hatte, in telegrafischer Kürze, folgenden Hintergrund: Nach der Ermordung der sozialistischen Politikerin und Theoretikern Rosa Luxemburg (1871–1919) und des Politikers und Rechtsanwalts Karl Liebknecht (1871–1919) hatte Jorns an der Strafvereitlung mitgewirkt. Nach einer kritischen Darstellung der Vorgänge in der Zeitschrift "Das Tage-Buch" stellten Jorns und sein Vorgesetzter 1928 Strafantrag wegen Beleidigung und übler Nachrede gegen den Chefredakteur Joseph Bornstein (1899–1952), der nicht nur wider Erwarten in erster Instanz freigesprochen wurde. Der Fall gab darüber hinaus bereits in der Weimarer Republik Anlass, über die Zustände in der damals in Teilen rechtsextremen Justiz zu diskutieren.
Kaul war jüdischer Herkunft, er floh nach Gestapo- und KZ-Haft ins westliche Ausland, mit Stationen unter anderem in Kolumbien, Nicaragua und in den USA. Im stalinistischen Herrschaftsbereich waren, nachdem er – wohl aus starkem Heimweh nach Berlin – 1945 zurückgekehrt war, Herkunft und Exilland zwar grundsätzlich verdächtig, jedoch konnte er dort die 1933 vereitelte juristische Ausbildung formal abschließen und war als Rechtsanwalt in ganz Berlin zugelassen. Daraus folgte seine Rolle in ost-westlichen Affären zum Austausch von Spionen ebenso wie seine Tätigkeit als Nebenklagevertreter in westdeutschen Strafverfahren wegen NS-Verbrechen.
Dass Kaul als Zeitzeuge aus dem Umfeld des damals berühmten Berliner Strafverteidigers, SPD-, KPD-, dann wieder SPD-Politikers Paul Levi (1883–1930) in eigener Person etwas zur geschichtspolitischen Selbstdarstellung der SED beizutragen hatte, ließ ihn in der DDR zur völlig unvermeidbaren Zentralfigur heranwachsen, wenn es darum ging, in der Literatur, im Film und im Fernsehen insbesondere rechtshistorische oder propagandistisch interessante Fälle aus Westdeutschland aufzubereiten.
Die Beiträge von Rauschenberger und Löhr zeichnen das Bild einer unfassbaren Breitenwirkung Kauls in der Öffentlichkeit der SED-Diktatur. Interessant wäre künftig, noch herauszuarbeiten, wie sehr seine Darstellungen samt ihrer politischen Tendenz bis heute nachwirken – denn kaum ein literarisches Genre lebt von der Kolportage und dem journalistischen Abschreiben wie der "Pitaval".
Bereits nachdem der französische Jurist François Gayot de Pitaval (1673–1743) das nach ihm benannte moderne Format der Gerichtsberichterstattung erfunden hatte – seinerzeit noch mit der Tendenz, die juristische Lehre zu bereichern –, erlebte das Genre eine nacherzählende Überschreibung nach der nächsten: der juristische Fall diente dazu, gesellschaftliche Anliegen zu illustrieren und zu fokussieren, zunächst des liberalen Bürgertums, später der sozialistischen Zeitkritik.
Mit nach heutigen Verhältnissen traumhaften, damals immerhin sehr beachtlichen Auflagen von 10.000 gedruckten Büchern und mehr für seine "Pitaval"-Werke und mit seinem Wirken im Rundfunk bediente Kaul das Bedürfnis der SED-Diktatur, von der Kriminalität als einem ihr wesensfremden Phänomen zu erzählen – und befriedigte zugleich das Unterhaltungsbedürfnis der DDR-Einwohnerschaft, weil der vor allem von britischen, amerikanischen und französischen Vorbildern geprägte fiktive Kriminalroman im staatssozialistischen Raum als "formalistisch" und bürgerlich-liberal verpönt war.
Lehrreiches und Wünschenswertes
Die von Melanie Foik und Sebastian Speth herausgegebene Aufsatzsammlung regt dazu an, sich auch über die Konjunktur des "true crime"-Genres in der jüngeren Vergangenheit Gedanken zu machen.

Von Kriminalfällen in Formen des "Pitaval"-Genres zu erzählen, also eine lehrreiche Fabel vor dem Hintergrund sozialer Verhältnisse aus dem juristischen Fall zu extrahieren (oder sie in ihn erst hineinzulegen), dürfte heute nicht zuletzt deshalb für Journalistinnen und Journalisten attraktiv sein, weil Prozess- und tiefenscharfe politische Berichterstattung für Redaktionen teuer sind und auf ein teils mehrfach gestaffeltes Public-Relations-Festungssystem von gut trainierten Pressestellen treffen.
In Umbruchzeiten kann es anders aussehen. Nach dem Ende der kommunistischen Herrschaft in der (Volks-) Republik Polen war, wie Piotr M. Pilarczyk erklärt, sowohl eine Blüte der Krimi- als auch der Pitavalliteratur zu beobachten. Die neue Freiheit, von der Zensur zurückgehaltene Inhalte öffentlich zu machen, wurde genutzt. Schließlich löste investigativer Journalismus die staatlich gelenkte Gerichtsreportage ab.
Es wäre wünschenswert, diese uns meist noch fremde Welt ähnlich tief erschlossen zu finden wie es bedeutende Werke der Kriminalliteratur vorgemacht haben, etwa die Romane von Ross Thomas für die politische Korruption in den USA oder David Simons "The Wire" für die absurden Züge des seit den 1970er Jahren geführten "Krieges gegen die Drogen".
Ein moderner Pitaval für den Raum zwischen Berlin (Ost) und Wladiwostok will auf diesem Niveau erst noch geschrieben bzw. ins Deutsche übersetzt werden.
Hinweis: Melanie Foik & Sebastian Speth (Hg.): Pitaval im Sozialismus. Literarische Rechtsfallsammlungen in der DDR und der Volksrepublik Polen, Berlin (Metzler) 2025, ist im Buchhandel zu einem für wissenschaftliche Werke inzwischen üblichen Apothekenpreis erhältlich. Studierende und Studenten werden regelmäßig in ihrer Digitalbibliothek fündig.
True-Crime-Erzählungen im Realsozialismus: . In: Legal Tribune Online, 11.01.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/59020 (abgerufen am: 24.01.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag