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Komponist vertont Menschen- und Grundrechte: "Den kür­zesten Artikel singen wir auf Zulu"

von Tanja Podolski

03.10.2025

Komponist Axel Christian Schullz bei einem Konzert

Lässt seinen Chor auf unterschiedlichen Sprachen singen: Komponist Axel Christian Schullz bei einem Konzert. Foto: Claude René Havugimana

Ein Komponist aus Duisburg vertont die Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Noten und Texte stellt er kostenlos bereit. Nur wer die Rechte kennt, könne sich für sie einsetzen, sagt Axel Christian Schullz im Interview.

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LTO: Herr Schullz, Sie vertonen die Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR). Wie sind Sie auf die Idee gekommen?

Axel Christian Schullz: Ich habe früher viel Gospelmusik gemacht, und mir waren auch damals die Inhalte der Texte wichtig. Nach Chorprojekten kamen Sängerinnen und Sänger auf mich zu und sagten, dass sie diese Begeisterung für die Inhalte teilen, dass aber nach jedem Stück diese typische Jesus-Kurve kommt. Sie fragten, ob es nicht auch Texte gebe, die über Religions- und Kulturgrenzen hinaus wichtige Werte vermitteln. Das fand ich eine spannende Idee und habe mich auf die Suche gemacht. So bin ich auf die AEMR gestoßen. Ich dachte mir: Die hat bestimmt noch keiner vertont. Für mich war das eine schöne Herausforderung, und ich habe einfach mit Art. 1 angefangen: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste der Brüderlichkeit begegnen."

Den Song habe ich als Kanon komponiert und wir haben ihn dann im Chor mit etwa 25 Leuten gesungen. Als ich nach der Probe nach Hause fuhr, dachte ich nur: Großartig, wir hatten 15 Minuten Spaß mit einem neuen Song und jetzt wissen alle auswendig, was in Art. 1 AEMR steht. 

Das war 2009, der Anfang des Projektes Sing Human Rights.

Wieso konnten Sie einen Kanon komponieren?

Ich habe klassische Komposition an der Folkwang-Universität der Künste in Essen studiert, habe danach freiberuflich vor allem als Chorleiter gearbeitet, das mache ich auch heute noch. Zudem mache ich freiberuflich mit Sing Human Rights Projekte und Workshops, oft an Schulen oder zu besonderen Anlässen. Hauptberuflich bin ich aber in Teilzeit Musiklehrer an einer Gesamtschule im Duisburger Norden, dort haben sehr viele der Kinder eine Migrationsgeschichte.

Warum betonen Sie das?

Wenn ich mit diesen Kindern Art. 1 AEMR singe, sieht man in den Augen der Kinder, dass sie spüren, dass der Artikel integrativ ist. Sie erleben, dass sie nicht ausgeschlossen sind, sondern ganz selbstverständlich dazugehören. Viele von ihnen haben in diesem jungen Alter schon Diskriminierung und Rassismus erfahren. In dem Text merken sie auf einmal: Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten – das schließt sie mit ein.

"Haben mit dem Chor auch schon auf Zulu gesungen"

War die Auswahl von Art. 1 AEMR reiner Zufall?

War es. Ich wollte damals ausprobieren, wie es ist, einen Rechtstext zu vertonen, und habe einfach vorne angefangen. An der Stelle habe ich noch nicht bewusst gewählt, das kam erst später. 

Wann?

Ich war für einen Chor auf der Suche nach afrikanischen Songs. Da ich ohnehin die Menschenrechtserklärung vertone, fiel mir ein, dass sie in viele Sprachen übersetzt ist. Also habe ich mir ein paar afrikanische Sprachen angeschaut – und weil ich die Sprachen nicht spreche, habe ich erst einmal den kürzesten Artikel ausgewählt, nämlich Art. 3 AEMR: "Jeder hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person." Über ein Online-Übersetzungs-Tool habe ich auch die Lautschrift für Zulu bekommen – ich musste ja wissen, wie man das ausspricht. Den Song habe ich vertont und damals schon mit dem Chor in Dortmund auf Zulu gesungen – und seitdem mit ganz vielen.

Am 3. Oktober singen wir den wieder in Potsdam anlässlich des Mitmach-Projekts zum Tag der Deutschen Einheit "3. Oktober – Deutschland singt und klingt". 

"Vom Grundgesetz bisher nur Art. 1 vertont"

Die AEMR hat 30 Artikel. Haben Sie inzwischen alle vertont?

Ja, aber nicht alle sind schon als Downloads zu bekommen. Ich bin mit einigen noch nicht ganz zufrieden. Der Song muss vollständig sein, in Bezug auf Text und musikalische Form. Bis es soweit ist, kann ich das Lied nicht in die Welt hinauslassen. 

Da ich alles allein mache, also neben der Komposition auch Website, Hochladen, Werbung, Social Media und die Projekte in Präsenz, weiß ich nicht genau, wie viele Songs inzwischen veröffentlicht sind. Hinzu kommt, dass es allein von Art. 1 AEMR fünf Versionen gibt: Kanon auf Deutsch, Englisch, Französisch und Suaheli und einen englischen Gospel-Style. Es sind also weit mehr als 30 Songs – aber manche mehrfach vertont. 

Den englischen Kanon von Art. 1 AEMR etwa auch als Cup-Song, das kennt man vielleicht aus dem Film "Pitch Perfect" – beides ist ein Vierviertel-Takt. Wenn die Kids die Bewegung einmal können, können sie die Bewegung einfach weitermachen und fast nebenbei ein Menschenrecht singen.

Wie steht es um die Vertonung des Grundgesetzes (GG)? 

Bisher habe ich nur Art. 1 GG vertont. Jeder kennt den ersten Teil von Art. 1 GG: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" – aber damit ist ja selbst der erste Absatz nicht zu Ende. Es geht weiter mit: "Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Das weiß ich mittlerweile auswendig, weil ich ihn so oft gesungen habe, genauso wie, dass sich das deutsche Volk zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten bekennt.

"Singen, lesen oder künstlerisch performen"

Sollen mehr Leute die Artikel singen?

Definitiv – oder lesen oder künstlerisch performen. Ich komme halt aus der Musik, daher ist das mein Weg. Wenn man die Melodie im Kopf hat, bleibt der Text besser hängen. 

Ich hoffe: Wer seine Rechte kennt, wird sich mehr für seine und die anderer einsetzen. Wir haben Regeln, auf die wir uns gemeinsam geeinigt haben, aber man muss sie kennen. Musik ist ein schönes Mittel, sie zu lernen – einfach, indem wir singen.

So könnten die Menschenrechte über die Lieder mehr Teil des kulturellen Lebens werden und die Menschen so stärker in den Diskurs gehen.

Wie fallen die Reaktionen auf Ihre Arbeit aus?

Eine schöne Anekdote dazu ist, dass ich mal in einer zehnten Klasse Art. 26 AEMR – das Recht auf Bildung – vorgespielt habe, mit fast vier Minuten einen recht langen Song. Im Anschluss sagte einer der Schüler nur "Yo, man!". Auf Nachfrage sagt er dann: "Das ist ein guter Text".

Ich fand das toll: Ein 15-jähriger Junge hat intensiv zugehört und gemerkt, dass in dem Text richtig wichtige und gute Gedanken sind. Die Kids haben erst danach gelernt, dass es ein Text aus der AEMR ist, auf die Idee sind sie nicht gekommen. 

Auch schön war die Reaktion während eines Workshops an einer Schule in Eberswalde in Brandenburg. Da haben wir Art. 9 AEMR gesungen: "Niemand darf willkürlich festgenommen, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden." Nach dem Song sagte ein Junge: "Bei uns im Land passiert das". Der kam aus Syrien. Ihm wurde auf eine ganz neue Art bewusst, dass es so nicht sein soll, es sogar Regeln dafür gibt – und so konnte er eine innerliche Auseinandersetzung anfangen. So etwas kann mit der Musik ausgelöst werden.

Haben Sie einen Lieblingssong unter Ihren Liedern?

Nein. Meistens ist es der, den ich gerade neu vertont habe, weil ich mich dann mit voller Leidenschaft darauf konzentriere.

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"Ich bin mein eigener Menschenrechtsbrecher"

Was hat sie in all den Jahren am meisten überrascht?

Das war vielleicht Art. 24 AEMR, das "Recht auf Erholung und Freizeit". Danach hat jeder Mensch Anspruch auf Erholung und Freizeit sowie auf eine angemessene Begrenzung der Arbeitszeit und regelmäßigen, bezahlten Urlaub. Da scherze ich oft, dass ich als Freiberufler mein eigener Menschenrechtsbrecher bin. Konsequenzen habe ich daraus aber nicht gezogen – nur, dass ich die Geschichte oft erzählt habe. Ich muss für mich aber auch sagen, dass mir die Arbeit so viel Freude macht, dass ich es oft gar nicht so empfinde. 

Ein zweites Learning war wohl, wie sehr die Werte der AEMR über Kultur- und Religionsgrenzen hinaus gelten – Menschenrechte sind ja nicht religiös und für alle da.

Stellen Sie Ihre Stücke deshalb kostenlos zur Verfügung?

Die Texte und Noten sind wirklich kostenlos, man muss sich für die Downloads nicht einmal registrieren – daher weiß ich auch nicht, wie viele Menschen die Songs inzwischen gedownloadet haben und wie viele sie singen. 

Ich selbst nutze so viele Dinge kostenlos, sei es Firefox als Browser oder Wikipedia, und ich hatte das Glück, in diesem Land geboren zu sein: Ich bin männlich, weiß, gebildet, deutsch – viel mehr Startvorteile kann man in dieser Welt nicht haben – und dieses Privileg ist mir sehr bewusst. Da darf man auch mal geben.

Das Projekt ist aber gemeinnützig und finanziert sich durch Spenden. Einige Sachen, etwa die Liederbücher, verkaufe ich auch im Webshop, da gibt es einfach Produktionskosten, die ich wieder einnehmen muss.

Wie geht es weiter?

Bald bin ich in Bayern in Martkoberdorf bei einem Konzert, da wird es auch eine Einheit für Chorleitende geben, um Multiplikatoren zu schulen. Ende Oktober bin ich erstmals mit Sing Human Rights im Ausland, bei der Association of British Choral Directors (ABCD) in York. Da bin ich Delegierter und promote das Projekt bei britischen Chorleitern.

Axel Christian Schullz

Außerdem bin ich dabei, eine chorsymphonische Fassung der gesamten AEMR zu schreiben. Bisher ist Carmina Burana von Carl Orff das meist gespielte chorsymphonische Werk. Ich würde mir wünschen, dass die Menschenrechte einmal so selbstverständlich in Konzertsälen erklingen wie heute Orffs Carmina Burana – und damit buchstäblich in aller Munde sind.

Herr Schullz, vielen Dank für das Gespräch.

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Komponist vertont Menschen- und Grundrechte: . In: Legal Tribune Online, 03.10.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58293 (abgerufen am: 14.05.2026 )

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