Köpfe: LTO Most Wanted mit Ben­jamin Lahusen

von Stefan Schmidbauer

25.09.2026

"Ich schätze die Freiheit, die die Universität in ihren besten Momenten nach wie vor bietet", sagt Benjamin Lahusen. Der Rechtshistoriker erklärt, welchen Jura-Pflichtstoff er für verzichtbar hält und teilt seine Einschätzung zu einem AfD-Verbot.

Prof. Dr. Benjamin Lahusen ist seit 2021 Inhaber eines Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Neuere Rechtsgeschichte an der Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder). Zuvor war er unter anderem als Nachwuchsgruppenleiter an der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin tätig. Im September 2025 wurde er als Schiedsrichter für die Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut der Bundesregierung ausgewählt.

Benjamin Lahusen wurde von Prof. Dr. Kilian Wegner für LTO Most Wanted nominiert.

Mein Getränk und meine Bar:

Roibuschtee mit Orangensaft, WG-Bar Frankfurt (Oder)

Ein Song, ein Buch, ein Ort:

Berlin Alexanderplatz

Warum Jura und warum das Bürgerliche Recht?

Jura aus Unkenntnis und das Bürgerliche Recht aus Notwendigkeit. Weil es in Deutschland keine Lehrstühle nur für juristische Grundlagen gibt, schien es zu gegebener Zeit ratsam, einen Arbeitsnachweis im Bürgerlichen Recht zu erbringen.

Was ich an meiner Arbeit mag und was mich stört:

Ich schätze die Freiheit, die die Universität in ihren besten Momenten nach wie vor bietet. Wer will, kann jeden Tag die ganze Welt neu erfinden. Leider sind diese Momente rar gesät. In ihrem Alltag erinnert die Universität an einen Roman von David Foster Wallace, in dem jemand die Erzählzeiten durcheinandergebracht hat: in einer Behörde der 1980er Jahre – Gummibaum, Kopierkarte, zu feierlichen Anlässen lauwarmer Sekt aus Plastikbechern – sitzen sozial oft ziemlich sperrige Amtswalter, die sich trotz höchst unterschiedlicher Begabung das Selbstverständnis von Feudalherren des ausgehenden 18. Jahrhunderts bewahrt haben und seit etwa 25 Jahren wie Unternehmer des 21. Jahrhunderts denken sollen (Leistungszulage!). Weil keiner diese Zeitschichten überblickt, werden sie in der ewigen Gegenwart von Gremiensitzungen amalgamiert.

Das erste juristische Problem, das mich heute beschäftigt hat:

Warum verlangt § 12 Abs. 3 S. 1 der Grundordnung der Viadrina den Dekanen mindestens vier Jahre Amtszeit ab?

Die Person, die mich beruflich am stärksten geprägt hat:

Dieter Simon

Was Künstliche Intelligenz für meine Arbeit bedeutet:

Bislang vor allem eine Vereinfachung. Die KI übernimmt gewissermaßen das epistemische Topfschlagen, das meistens am Beginn der wissenschaftlichen Arbeit steht. Bis vor kurzem haben schon einfachste Archivrecherchen in der Regel eine Dienstreise erforderlich gemacht, mit hohem Ressourceneinsatz und unbekanntem Ausgang. Jetzt lassen sich selbst komplizierte Zusammenhänge sehr schnell zumindest so klären, dass die weitere Arbeit gezielt und punktgenau vorgehen kann. Das bringt zugleich eine Zeitverdichtung mit sich, deren Ambivalenzen schon jetzt spürbar sind. Eigenartigerweise wachsen Produktivität und Leistungsdruck gemeinsam. Eingesparte Zeit wird nicht einfach frei, sondern mit anderen Aufgaben gefüllt. Offenbar ist es sehr schwierig, sich selbst so etwas wie ein gesundes Suffizienzbewusstsein anzutrainieren. 

Die größten Herausforderungen aber stellen sich für die kritische Urteilskraft. Die Quellenkritik hat sich noch nicht digitalisiert – wir sind gut geübt im Umgang mit Informationsarmut, aber nicht mit Informationsüberfluss. Das betrifft schon so banale Angelegenheiten wie die Organisation von Prüfungen, gilt aber auch für das wissenschaftliche Arbeiten und natürlich genauso für die Meinungsbildung in der Öffentlichkeit. Meine Hoffnung ist, dass der direkte menschliche Austausch darüber wieder an Wert gewinnt.

Wie politisch darf Recht sein?

Wie flüssig darf Wasser sein?

Ein Paragraf, den ich gerne ändern oder streichen würde:

Ich würde § 218 StGB ändern und den (antrags- und begründungslosen) Schwangerschaftsabbruch bis zur 18. Woche zulassen.

Was lässt sich aus der Rechtsgeschichte für ein mögliches AfD-Verbotsverfahren ableiten?

Geschichte erklärt historische Probleme, keine gegenwärtigen. Auf politische Fragen der Gegenwart darf man sich deshalb keine historischen Antworten erhoffen. Die sind hier aber auch nicht nötig: Die AfD möchte ein völkisch-nationalistisches, autoritäres System errichten. Da das auf eine Abschaffung der freiheitlich demokratischen Grundordnung hinausläuft, kann die AfD nach Art. 21 GG verboten werden. Ob man das politisch für opportun hält, ist eine andere Frage; der Umstand, dass die AfD ihren Kampf gegen Demokratie und Rechtsstaat gerade besonders erfolgreich führt, ist jedoch kein Argument gegen ihr Verbot.

Zwei Ideen für eine Reform der juristischen Ausbildung:

1. Pflichtstoff kürzen. Für verzichtbar halte ich die zivilrechtlichen Nebengebiete (Familienrecht, Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht), das Besondere Verwaltungsrecht (Baurecht, Kommunalrecht, Polizeirecht) und das Strafrecht (komplett). Wer sich für diese (potentiell durchaus faszinierenden) Fächer interessiert, kann sie im Schwerpunktstudium wählen. Für das Erlernen der juristischen Technik sind sie jedoch nicht nötig. Vielmehr befördern sie die fatale Fehlwahrnehmung, dass Jura vor allem aus Wissensreproduktion besteht.

2. Die frei werdende Zeit für verpflichtende Veranstaltungen zu Methodenlehre, Rhetorik, Ethik, Argumentationstheorie, Staatsbürgerkunde, Rechtspolitik, Rechtsphilosophie und Rechtsgeschichte nutzen, dabei auf kleine, interaktive Formate setzen und sämtliche elektronischen Geräte im Raum verbieten.

Eine Vorlesung, die Jura-Studierende auf keinen Fall schwänzen sollten:

Niklas Luhmann, Einführung in die Systemtheorie, Universität Bielefeld, WS 1991/92 (nachles- und nachhörbar)

Diese Juristin oder diesen Juristen müssen die LTO-Leser kennenlernen:

Anne Brorhilker, weil sie gezeigt hat, wie man sich mit juristischer Beharrlichkeit, persönlichem Fleiß und einem funktionierenden moralischen Kompass auch gegen solche Banden durchsetzen kann, deren Mitglieder einen weißen Kragen haben.

 

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Zitiervorschlag

Köpfe: . In: Legal Tribune Online, 25.09.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60957 (abgerufen am: 08.10.2026 )

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