"Gerechtigkeit ist ein subjektiv moralischer Anspruch, der im Recht nichts zu suchen hat", sagt Konstantin Grubwinkler. Der Strafverteidiger verrät, was er am Konsumcannabisgesetz ändern würde und welches Mandat er nicht vergessen kann.
Konstantin Grubwinkler ist Fachanwalt für Strafrecht und Gründungspartner der Kanzlei Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte. Zu den Schwerpunkten des Strafverteidigers zählen das Betäubungsmittelstrafrecht und Cybercrime-Verfahren. Er ist Sprecher von LEAP Deutschland (Law Enforcement Against Prohibition) und Mitglied im Schildower Kreis.
Mein Getränk und meine Bar:
Riesling von der Mosel im TIPSY Regensburg
Ein Song, ein Buch, ein Ort:
Als Strafverteidiger müsste man wohl Mozarts Requiem nennen. Das Leben ist zu kurz für unehrliche Antworten: Bei mir läuft K.I.Z. – Definition von Glück.
Buch: Friedrich Dürrenmatt – Die Physiker
Ort: Windbeutelbaron Grafelhöhe mit toller Aussicht und tollem Essen.
Warum Jura und warum Strafrecht?
Ich liebe an Jura und Strafrecht die Spannung, den Kampf, besonders die Momente, in denen alles davon abhängt, im richtigen Augenblick die richtige Entscheidung zu treffen.
Was ich an meiner Arbeit mag und was mich stört:
Ich mag das Knobeln beim Lösen von Problemen und die Entwicklung unkonventioneller Lösungsansätze. Mich stört die zeitweise Ernüchterung über Nichtbeachtung rechtsstaatlicher Grundsätze.
Das erste juristische Problem, das mich heute beschäftigt hat:
Ist das Löschen eigener Cloud-Daten nach Beschlagnahme des damit verbundenen Smartphones eine strafbare Datenveränderung nach § 303a StGB? Ich sage nein, andere Ansicht: Staatsanwaltschaft Cottbus.
Ein Mandat, das ich nicht vergessen kann:
Festnahme meiner Mandantin wegen einer überschaubaren Menge an Betäubungsmitteln mit folgender Aussageerpressung durch die Polizei: "Wenn Du jetzt nicht alles auspackst, wirst Du Deine Kinder lange nicht wiedersehen."
Welche Rolle dürfen Gefühle in einem Strafprozess spielen?
Für mich sollten sie keine Rolle spielen. Wir müssen uns aber damit abfinden, dass Strafverteidigung Bilder und Gefühle erzeugen muss, nicht nur juristische Argumente.
Der Unterschied zwischen Recht und Gerechtigkeit:
Gerechtigkeit ist ein subjektiv moralischer Anspruch, der im Recht nichts zu suchen hat. Das richtige Urteil ist dasjenige, das streng nach rechtsstaatlichen Maßstäben zustande gekommen ist.
Die Person, die mich beruflich am stärksten geprägt hat:
Mein Vater, kein Akademiker und leider viel zu früh verstorben, hat mir eine positive Lebenseinstellung vorgelebt, insbesondere, sich selbst und Rückschläge nicht zu ernst zu nehmen. Ohne diese Einstellung wäre ich beruflich nicht ansatzweise dort, wo ich heute bin.
Was Künstliche Intelligenz für meine Arbeit bedeutet:
Ich nutze Künstliche Intelligenz wie einen Kollegen und wissenschaftlichen Mitarbeiter. Ich bin überzeugt, dass wir in den nächsten zehn Jahren die größte Revolution der Menschheitsgeschichte erleben werden.
500 Zeichen zur Debatte um das Jugendstrafrecht:
Wir dürfen nicht die Fehler der vergangenen Jahrzehnte in der Strafverfolgung konsequent fortführen. Die Lösung kann nicht sein, Zwölfjährige wegzusperren, Jugendstrafen zu verlängern oder 18-Jährige dem Jugendstrafrecht zu entziehen. Für Heranwachsende muss es Spielraum geben. Ob ich zwei, fünf oder zwölf Jahre inhaftiert bin: Ich werde selten als besserer Mensch aus der Haft kommen, erst recht nicht mit zwölf. Das Jugendstrafrecht ist nicht perfekt, aber progressiver als das Erwachsenenstrafrecht.
Anwaltsrankings finde ich:
Lächerlich, wenn sie wie fast alle deutschen Rankings ausschließlich auf gegenseitigen Empfehlungen beruhen und das dann "peer review" nennen.
Was am Konsumcannabisgesetz geändert werden sollte:
Die 50-Gramm-Mengenbeschränkung im Privathaushalt muss fallen, am besten auch die Begrenzung auf drei Pflanzen. Wenn wir dann noch die Abgabe im privaten Rahmen entkriminalisieren, bleibt für den Schwarzmarkt kaum noch Raum.
Eine Vorlesung, die Jurastudierende auf keinen Fall schwänzen sollten:
Grundrechte! In der täglichen Praxis verliert man zunehmend den Blick für das große Ganze und wofür wir Recht eigentlich betreiben.
Diese Juristin oder diesen Juristen müssen die LTO-Leser kennenlernen:
Prof. Dr. Michael Kubiciel, ein wunderbarer Gesprächspartner, gerade auch weil unsere Ansichten juristisch oft weit auseinanderliegen.
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Köpfe: . In: Legal Tribune Online, 28.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60744 (abgerufen am: 05.09.2026 )
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