Druckversion
Dienstag, 16.06.2026, 01:53 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/feuilleton/f/ketzerei-haeresie-reformationstag-luther-inquisition-strafjustiz
Fenster schließen
Artikel drucken
25315

Ketzerei: Als die "aA" noch lebens­ge­fähr­lich war

von Martin Rath

31.10.2017

Inquisitionsprozess

© Erica Guilane-Nachez - stock.adobe.com

Der heutige Reformationstag wurde zwar ausnahmsweise bundesweit als "Tag der seelischen Erhebung" ausgerufen. Wer sich aber nicht mit der Sache Luthers verbunden fühlt, mag sich vielleicht lieber mit dem Rechtsinstitut der Häresie befassen.

Anzeige

Soweit sie nicht unter einer besonderen Empfindlichkeit gegenüber der mit "aA" abgekürzten "abweichenden Auffassung" zu irgendeiner harmlosen Rechtsfrage leiden, kommen deutsche Juristen mit dem Phänomen der Häresie und Ketzerei eigentlich nur noch in asylrechtlichen Zusammenhängen in Kontakt.

Insbesondere Flüchtlinge aus dem Iran erklären, in der selbsterklärten "Islamischen Republik", nach deren Verfassung ein schiitischer Geistlicher als "Führer" umfassend Staatsgewalt und informelle Macht ausübt, bei Übertritt zu einem christlichen Bekenntnis an Leib, Leben und Freiheit bedroht zu sein – ihre Konversion wird als Abfall vom einzig wahren Glauben schiitischer Façon betrachtet und verfolgt.

Dass Häresie als Kampfinstrument gegen Christen, aber beispielsweise auch gegen liberale Muslime eingesetzt wird, sei es im Rahmen des positiven Rechts – wie im Beispiel der Zwangsscheidung des ägyptischen Koran- und Literaturwissenschaftlers Nasr Hāmid Abū Zaid (1943–2010) –, sei es durch die Duldung extralegaler Verfolgung durch die zum Schutz berufenen Staatsbehörden, zählt gewiss zu den schändlichsten Einrichtungen im Meinungskampf der Gegenwart.

Häresie als Rechtsproblem im deutschen Stipendium

Der bedrückenden Tristesse etwa des Falls Abū Zaid sollte vielleicht mit einem Optimismus begegnet werden, der sich daraus schöpfen lässt, wie fest das einst kirchenrechtliche, dann staatlich exekutierte Institut der Ketzerei einst auch in unserer Rechtsordnung verankert war – und wie es sich verflüchtigt hat. Und womit lässt sich Tristesse unter Juristen besser bekämpfen als mit einem sogar recht witzig anmutenden Fall?

Das Landgericht Hanau befand mit Urteil vom 11. Dezember 1979 (Az. 2 S 231/79) über eine skurril wirkende Sache: Ein Student der katholischen Theologie hatte in den Jahren 1968 und 1969 vom Bistum Limburg zinslose Darlehen über insgesamt 2.000 Mark erhalten, verbunden mit der Verpflichtung, das Geld nach Abschluss einer Berufsausbildung zurückzuzahlen.

Der spätere Beklagte begann sein Studium an der vom Jesuitenorden getragenen Philosophisch-Theologischen Hochschule St. Georgen in Frankfurt am Main, ließ sich 1974 aber exmatrikulieren, ohne hier oder anderenorts eine Abschlussprüfung im theologischen Fach abgelegt zu haben.

Entsprechend der Auffassung, 13 Jahre nach dem Studienbeginn sei der ehemalige Student nunmehr zur Rückzahlung des Darlehens verpflichtet, klagte das Bistum nach vergeblichem Versuch, den Betrag beizutreiben, vor dem Amtsgericht Gelnhausen, dann vor dem Landgericht Hanau.

Das Bistum verlor den Prozess, weil der Ex-Theologiestudent sich nach Überzeugung des Landgerichts darauf berufen konnte, dass die Hochschule St. Georgen einen Dozenten beschäftigte, der Thesen vertrete, "die – insbesondere wegen Ablehnung gewisser katholischer Dogmen – aus der Sicht der Lehre der katholischen Kirche häretischen Inhalts sind".

Anzeige
Seite 1/3
  • Seite 1:

    Häresie in der Theologenausbildung

  • Seite 2:

    Staatliches Gericht schützt religiösen Fundamentalisten

  • Seite 3:

    Die a. A. kann lebensbedrohlich sein

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Martin Rath, Ketzerei: . In: Legal Tribune Online, 31.10.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25315 (abgerufen am: 16.06.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Kirche
    • Rechtsstaat
    • Religion
    • Strafverfahren
Marius Borg Høiby 15.06.2026
Prominente

Verurteilt wegen Vergewaltigung:

Vier Jahre Haft für Marius Borg Høiby

Der Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit ist zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn wegen der Begehung von 34 Straftaten schuldig, darunter in zwei Fällen wegen Vergewaltigung.

Artikel lesen
Philip von der Meden als Siluette von einem Fenster im Gerichtssaal 13.06.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 55:

"Die Gerichts­sprache ist Deutsch, das denke ich mir nicht aus"

Am 55. Tag beginnen die mit Spannung erwarteten Erklärungen der Verteidiger zur Befragung Keren T.s, die unter dem Decknamen "Olga" eine Schlüsselrolle gespielt haben soll. Für Nebenklagevertreter von der Meden wird es kein angenehmer Tag.

Artikel lesen
Drei Personen diskutieren in einem Podcast-Studio über die Auswirkungen von KI auf die Anwaltssituation in Deutschland. 13.06.2026
Podcast

Die LTO-Rechtslage Sonderfolge vom Deutschen Anwaltstag:

Bald 83 Mil­lionen Anwälte – wegen KI?

Macht KI Anwälte überflüssig? Auf dem Deutschen Anwaltstag sprechen wir mit Tom Braegelmann über KI und Anwaltschaft, mit Markus Beckedahl über US-Abhängigkeiten und feiern den Medienpreis für LTO. Außerdem suchen wir einen weißen Porsche.

Artikel lesen
Justizministerin Stefanie Hubig (SPD, l) und Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina bei der Eröffnung der JuMiKo am 11. Juni 2026 12.06.2026
Justiz

Die Beschlüsse der Justizministerkonferenz:

Poli­ti­ker­be­lei­di­gung beschränken und Miss­brauch bei Selbst­be­stim­mung kon­trol­lieren

Längere Verjährung für bestimmte Fälle der Vergewaltigung, Resilienz der Justiz stärken und die Politikerbeleidigung auf Kommunalpolitiker beschränken: Insgesamt rund 50 Beschlüsse verabschiedeten die Teilnehmenden der JuMiKo.

Artikel lesen
Block-Prozess-Vorsitzende Isabel Hildebrandt 12.06.2026
Christina Block

Block-Prozess Tag 54:

"Brau­chen Sie eine Pause, um ein Ableh­nungs­ge­such zu for­mu­lieren?"

Die Befragung von Christina Blocks Psychologen R. zieht sich so in die Länge, dass es ordentlich zwischen Block-Verteidiger Bott und der Vorsitzenden Richterin Hildebrandt kracht. Die Erklärungen zu "Olgas" Befragung werden daher verschoben.

Artikel lesen
Eine Strafprozessordnung liegt auf dem Richtertisch. 10.06.2026
Zeugnisverweigerungsrecht

Zeugnisverweigerung im Strafverfahren:

Wenn die Aus­sa­gepf­licht zum Risiko wird

Welche Berufsgruppen privilegiert werden und vor Gericht die Aussage verweigern dürfen, ist vor allem eine rechtspolitische Frage. Daraus resultiert die Gefahr, dass die geltende Gesetzeslage politisch missbraucht wird, meint Ruben Franzen.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Ar­beits­recht (m/w/d)

Görg, Ham­burg

Logo von Görg
Rechts­an­walt im Be­reich Re­struk­tu­rie­rung (m/w/d)

Görg, Ham­burg

Logo von Flick Gocke Schaumburg
As­sis­tenz / Tea­mas­sis­tenz (m/w/d)

Flick Gocke Schaumburg, Mün­chen

Logo von Aulinger Rechtsanwälte und Notare
Rechts­an­walt (m/w/d) Un­ter­neh­mens­nach­fol­ge / Stif­tungs­recht / Er­b­recht /...

Aulinger Rechtsanwälte und Notare, Bochum

Logo von McDermott Will & Schulte
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (m/w/d) im Be­reich Cy­berse­cu­ri­ty, AI &...

McDermott Will & Schulte, Düs­sel­dorf

Logo von Aulinger Rechtsanwälte und Notare
Rechts­an­walt (m/w/d) für pri­va­tes Bau­recht

Aulinger Rechtsanwälte und Notare, Bochum

Logo von CMS
Wis­­sen­­schaf­t­­li­che Mit­ar­beit für den Be­reich Me­di­en- und...

CMS, Köln

Logo von ADVANT Beiten
Re­fe­ren­da­re / Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (w/m/d) – Pu­b­lic Sec­tor

ADVANT Beiten, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Halbjahresrückblick Unterhaltsrecht Stand: Juni 2026

23.06.2026

Selbständiges Beweisverfahren, Urkundenprozess und Kostenvorschussklage

23.06.2026

RVG 2026: Abrechnung in Verkehrszivilsachen – Gebührenpotentiale nutzen!

23.06.2026

Personenschäden nach Verkehrsunfällen im Ausland

23.06.2026

Update Entgeltgleichheit 2026

24.06.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH