2/8 Freiheit der Literatur wird nicht ernstgenommen
Als nach der berühmten "Mephisto"-Entscheidung vom 24. Februar 1971 aus Literaturwissenschaft und Feuilleton kritische Stimmen laut wurden, das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Interpretation von Klaus Manns Mephisto – Roman einer Karriere aus dem Jahr 1936 die autonome Leistung der Literatur als Kunst nicht hinreichend gewürdigt, ließ sich der Staatsrechtler Ernst Forsthoff (1902–1974) mit Zweifeln ein, ob der Literaturwissenschaft überhaupt über den Weg zu trauen sei:
"Der Sachverständige in Angelegenheiten der Kunst ist mit dem des medizinischen oder technischen Sachverständigen, der in nachprüfbaren logischen Operationen mit Fakten zu tun hat, nur bedingt vergleichbar. Subjektive Einfärbungen sind bei Urteilen in Angelegenheiten der Kunst nicht zu vermeiden, und man darf auf Grund empirischer Erfahrung als Regel nehmen, daß diese Einfärbungen im Maße der Beteiligung am Kunstgeschehen zunehmen und sich damit von der objektiven Beurteilung um so weiter entfernen."
In Verfahren, die wegen der Behauptung geführt werden, ein Roman verletze die prä- oder postmortale Wertschätzung von Menschen, die für Figuren der Erzählung Modell gewesen sein könnten, ziehen Gerichte offenkundig weit weniger literaturwissenschaftliche Gutachter heran als zu erwarten wäre – möglicherweise weniger unter Bezugnahme auf Forsthoffs Idee, die Künstler steckten im Zweifel ohnehin unter einer Decke, als aus der richterlichen Überzeugung, sich kraft eigener Lektüre selbst ein hinreichend tragfähiges Bild vom jeweiligen Roman machen zu können.
Mit ihrer Dissertation legt Sandra Westphal nicht die x-te Studie zur Dogmatik der Kunstfreiheit im Spannungsverhältnis zu prä- und postmortalen Persönlichkeitsrechten vor, sondern widmet sich ausgesuchten Streitfällen zu mutmaßlichen Schlüsselromanen aus der Perspektive, dass Literatur- und Rechtswissenschaft als Texte interpretierende Fächer sehr viel gemeinsam haben und um eine hermeutisch eng verwandte "Deutungshoheit" kämpften.
Interessant ist diese Studie damit nicht nur für Verlagsjustiziare, die strittige Werke der Literatur auf den Markt bringen helfen, sondern insbesondere auch für alle, die aus der traditionell eher dürftigen Auseinandersetzung des Jurastudiums mit den Grundsätzen der Textinterpretation herauswachsen möchten.
Sandra Westphal: Deutungshoheit über Texte. Eine Analyse des rechtswissenschaftlichen Diskurses über Literatur. Baden-Baden (Nomos) 2019. 440 Seiten.
Neue juristische Dissertationen: Von Geschlechterquoten und verstopften Gerichten . In: Legal Tribune Online, 22.03.2020 , https://www.lto.de/persistent/a_id/40985/ (abgerufen am: 25.04.2024 )
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