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Indianerrecht: Die recht­liche Dimen­sion des "mino-bimaad­ziwin"

von Martin Rath

07.05.2017

Indianer

© filipefrazao - Fotolia.com

Seit der rheinische Prinz Maximilian zu Wied-Neuwied und der sächsische Kleinkriminelle Karl May das hohe Lied des Indianers sangen, sind Winnetou & Co. fester Bestandteil der deutschen Leitkultur. Zeit für ein Upgrade im Indianerrecht.

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Legion ist die Zahl der Juristen, die sich unter allen in Betracht kommenden Gesichtspunkten dem Leben und der Werke des Lehramtsstudenten, Zuchthäuslers und Schriftstellers Karl May (1842–1912) angenommen haben. Mit Claus Roxin hat der literarische Erfinder des nordamerikanischen Indianerfürsten einen sehr prominenten Fürsprecher in der Zunft gefunden.

Auch wenn fantastische Schriftstellerkollegen wie John R.R. Tolkien (1892–1973) oder J.K. Rowling (1965–) dem berühmtesten Spross des sächsischen Strafvollzugs längst den Rang in der fantastischen Literatur abgelaufen haben, kann der Einfluss seiner Indianer-Figur kaum unterschätzt werden: Der Kabarettist Matthias Deutschmann schrieb beispielsweise den "Winnetou"-Verfilmungen der 1960er Jahre ein Gutteil Verantwortung für den – lange Zeit eher in linken und linksliberalen Kreisen gepflegten – Antiamerikanismus zu: Der christusgleiche Indianerhäuptling musste sterben, weil am Ende die Kavellerie doch zu spät kam.

Das mag im kabarettistischen Scherz gesprochen sein, regt aber zur Spekulation an, ob die Sympathien etwa für Barack H. Obama (1961–) in gewissen Kreisen ausgeprägter gewesen wären, hätte man mehr um die rechtspolitischen Verdienste dieses US-Präsidenten auf dem Gebiet indianischer Interessen gewusst.

Rechtsgelehrter indianischer Richter/Professor

Unter anderem vom indianerrechtspolitischen Wirken Obamas und seiner demokratischen Parteigänger erfahren wir aus dem aktuellen Aufsatz: "Anishinaabe Law and the Round House" des amerikanischen Juraprofessors Matthew L.M. Fletcher, der als Richter am Appellationsgericht des Hoopa-Valley-Stammes sowie der Potawatomi-Horden der Nottawaseppi-Huronen, der Creek und Pokakon zudem eine Amtsbezeichnung führt, mit deren barocker Fülle wohl kaum ein deutscher Richterkollege aufwarten kann.

Mit dem "Tribal Law and Order Act" unterzeichnete Obama im Jahr 2012 ein Gesetz, das den indigenen Völkern auf dem Gebiet der USA größere Spielräume in der Reorganisation ihres jeweiligen Stammes-Strafrechts gab und mit der "Indian Law and Order Commission" ein Gremium schuf, dem die politische Supervision dieses Prozesses anvertraut wurde.

Fletcher, Direktor des Instituts für Indianerpolitik und -recht an der Staatsuniversität von Michigan, billigt diesen gesetzgeberischen Bemühungen der US-Zentralgewalt immerhin zu, gute Absichten verfolgt zu haben, zeichnet im erwähnten Aufsatz aber vor allem ein Bild nach wie vor höchst problematischer Verhältnisse und gibt unter anderem einen interessanten Einblick in das Konstrukt des "mino-bimaadziwin".

Ein bisschen Indianer-Idyll muss sein

Bis zur Ankunft der neuen europäischen Herren über das Land habe unter den Indianern der Region rund um die Großen Seen – in dem auch Richter Fletchers Gerichtssprengel liegt – ein die Lebensführung in rechtlicher wie sozialer Hinsicht durchdringendes Prinzip names "mino-bimaadziwin" geherrscht, das der indigene Rechtsgelehrte vage mit der Forderung nach "gutem Leben" in Einklang mit der als beseelt imaginierten Natur übersetzt.

Dass es sich dabei nicht um jene verklärte Phrase handelt, die man – aus dem Mund deutscher Esoteriker vernommen – mit der Applikation von Hopi-Ohrreinigungskerzen nicht unter drei Jahren bestrafen möchte, belegt Fletcher mit einer eindrücklichen Darstellung der Brutalität in der voreuropäischen Lebenswelt der indigenen Menschen rund um die Großen Seen: Selbst bei Verletzung wichtiger individueller Rechtsgüter konnten sich die inidigenen Gruppen eine adäquate Sanktion des Missetäters regelmäßig nicht erlauben, waren sie doch viel zu sehr auf dessen körperliche Arbeitskraft, sein Wissen und seine Funktion als Familienangehöriger angewiesen.

Nachhaltige Verstöße gegen die enge Sozialordnung des "mino-bimaadziwin", die sich nicht mehr auf mediatorischem Weg bewältigen ließen, konnten jedoch dazu führen, dass Menschen von ihrer dörflichen Umwelt als "windigo" erkannt wurden – als Mensch gewordene Präsenz eines schrecklichen und übernatürlichen kannibalischen Mörders. Wer als "windigo" verteufelt wurde, dessen Tötung galt als gerechtfertigt.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Die indianische Mischung aus Straf- und Stammesrecht

  • Seite 2:

    Und wie zukunftsfähig dieses Modell noch ist

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Zitiervorschlag

Martin Rath, Indianerrecht: . In: Legal Tribune Online, 07.05.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22833 (abgerufen am: 05.03.2026 )

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