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Zum Tod von Heinrich Hannover: Streitbar im Gerichts­saal, nach Fei­er­a­bend Geschich­ten­er­zähler

von Eckhard Stengel

17.01.2023

Eine Gruppe von Menschen diskutiert angeregt, im Hintergrund ist eine historische Kulisse zu sehen. Wahrscheinlich eine Erinnerungsaufnahme.

Heinrich Hannover gibt 1972 Interviews in einer Verhandlungspause - damals vertritt er Ulrike Meinhof. Foto: picture-alliance / dpa | Werner Baum

Eigentlich wollte er Förster werden - aber dann machte Heinrich Hannover doch lieber Karriere als Strafverteidiger. Bekannt wurde er nicht nur als RAF-Anwalt, sondern auch als Kinderbuchautor. Jetzt ist er mit 97 Jahren gestorben.

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Seine Bühne war der Gerichtssaal. Wenn der scharfzüngige Rechtsanwalt Heinrich Hannover Kommunisten verteidigte, konnte er laut werden und auch mal die Saaltür hinter sich zuknallen. Aber nach Feierabend, da war er die Güte in Person. Er setzte sich zu seinen sechs Kindern aus erster Ehe (das jüngste starb 1969 mit nur sieben Jahren an Leukämie) und erfand für sie Gute-Nacht-Geschichten. Dank einer befreundeten Literaturagentin erschienen die Erzählungen später auch in Buchform. "Ich werde in meinem Beruf tagsüber so viele Aggressionen los, dass ich abends ein netter Mensch sein kann", erläuterte er mal den Widerspruch zwischen dem öffentlichen und dem privaten Heinrich Hannover.

Bekannt wurde er in den 1970er Jahren zunächst als "Terroristenanwalt". Denn er übernahm auch Mandate für Mitglieder der linksterroristischen "Rote Armee Fraktion". Die Folge: öffentliche Beschimpfungen und anonyme Morddrohungen, selbst wenn eines seiner Kinder ans Telefon ging ("Heute Nacht wird dein Vater ermordet!").

Aber: Er verstand sich nie als Komplize. Rechtsstaatliche Verfahren und humane Haftbedingungen - das war es, was er für die Staatsfeinde durchsetzen wollte. RAF-Gründerin Ulrike Meinhof allerdings verlangte von ihm, "dass ich die Praxis der RAF mitverteidigen sollte", wie er 2015 bei einem Gespräch in seinem Haus in Worpswede bei Bremen erzählte. Doch Gewalttaten zu billigen, war für ihn als Pazifisten undenkbar, und noch bevor Meinhof vor Gericht gestellt wurde, legte er 1974 das Mandat nieder. Das bewahrte ihn aber nicht davor, dass ein Ehrengerichtshof der Anwaltschaft ihn zu einer Geldbuße von 3.000 D-Mark (gut 1.500 Euro) wegen "standeswidrigen Verhaltens" verurteilte, unter anderem, weil er Meinhofs Haftbedingungen als "Folter" bezeichnet hatte.

Wegen seines Rufs als "Terroristenanwalt" geriet später fast in Vergessenheit, dass Hannover noch eine Reihe weiterer bekannter Persönlichkeiten vertreten hatte. Zum Beispiel den Studentenführer Daniel Cohn-Bendit, dem 1968 ein Sprung über ein Polizeigitter vorgeworfen wurde. Den Enthüllungsjournalisten Günter Wallraff bewahrte er gleich zweimal vor Verurteilungen wegen Amtsanmaßung und Verwendung falscher Ausweispapiere.

Mit einer Niederlage endete dagegen sein letzter großer Prozess: 1993 wurde sein Mandant Hans Modrow (der Honecker-kritische letzte DDR-Regierungschef) wegen Wahlfälschung verurteilt.

Als 17-Jähriger Kriegsfreiwilliger, später überzeugter Pazifist

Sogar für die Rechte von Toten engagierte sich der linke Anwalt: Er betrieb eine Wiederaufnahme des Landesverratsverfahrens von 1931 gegen Friedensnobelpreisträger Carl von Ossietzky. Und er vertrat die Tochter des 1944 ermordeten KPD-Chefs Ernst Thälmann bei dem Vorstoß, einen Mittäter doch noch ins Gefängnis zu bringen. Zwei Versuche, die letztlich scheiterten.

Aber es waren nicht nur die großen Persönlichkeiten, für die er sich einsetzte. Hannover verstand sich immer auch als "Anwalt der kleinen Leute, der politisch oder religiös verfemten Minderheiten" und der gegen Kapitalismus und Krieg aufbegehrenden Generation. So begleitete er Tausende junger Männer, die vor Verwaltungsgerichten ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer einklagten. Die meisten Prozesse verlor das Militär, so dass es die Verfahrenskosten tragen musste. Hannover: "Ich habe die Bundeswehr einen kleinen Panzer gekostet."

Dabei war das behütete Einzelkind einst Kriegsfreiwilliger und Mitglied der NSDAP, beigetreten "mit der Naivität eines 17-Jährigen", wie er später sagte. Das Grauen des Kriegs, in dem er verwundet wurde und der ihm zwei Wochen US-Kriegsgefangenschaft einbrachte, machte den einstigen Unteroffizier zum Pazifisten, aber noch lange nicht zum Linken. Dafür steckte ihm die Kommunistenfurcht aus seiner Kindheit zu tief in den Knochen. Seine erzkonservativen Eltern in Vorpommern brachten sich 1945 aus Angst vor den Russen sogar um.

Als junger Anwalt in Bremen stritt der Vollwaise 1954 zunächst für den Haus- und Grundbesitzerverein - bis das Landgericht ihn als Pflichtverteidiger eines Kommunisten einsetzte, der angeblich einen Festgenommenen hatte befreien wollen. "Es war damals üblich, dass junge Rechtsanwälte Mandate zugewiesen bekommen, damit sie etwas zu beißen haben", erzählte er später.

"Der Hannover verteidigt auch Kommunisten!"

Auch wenn sein Mandant verurteilt wurde, sprach sich herum: "Der Hannover verteidigt Kommunisten!" So vertrat er bald auch kommunistische Widerstandskämpfer, die gegen den Nationalsozialismus gekämpft hatten und später wegen angeblichen Verstoßes gegen das KPD-Verbot von 1956 belangt wurden. Sie zu verteidigen, "habe ich mit Herzblut gemacht", so Hannover. "Wegen Hochachtung vor ihrer Lebensleistung."

Unter dem Eindruck solcher Prozesse rückte er dann selber immer mehr nach links und definierte sich schließlich als unabhängigen, freischwebenden Sozialisten. Wenn er gebeten wurde, sich in einem Gästebuch zu verewigen, hinterließ er dort gerne ein leicht gekürztes Marx-Zitat: "Es kömmt drauf an, die Welt zu verändern." Man kann sich gut vorstellen, wie er dabei unter seinem Vollbart verschmitzt lächelte. 

So umstritten er zu RAF-Zeiten war, so angesehen war er in späteren Jahren, zumindest in linksliberalen Kreisen. Heribert Prantl nannte ihn 2005 in der Süddeutschen Zeitung "einen der großen Rechtsanwälte dieses Landes". 2012, als Hannover zum wiederholten Male einen Preis für sein Engagement erhielt, lobte die damalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ihn als leidenschaftlichen, unbequemen Anwalt, der "die Bundesrepublik als Rechtsstaat insgesamt vorangebracht und gestärkt" habe.

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Essay aus Wut über die Weltverhältnisse und Gute-Nacht-Geschichten

Wer sich außerhalb von Gerichtsgebäuden und Preisverleihungen persönlich mit ihm treffen wollte, brauchte eine genaue Anfahrtbeschreibung, denn er wohnte mit seiner zweiten Ehefrau Doris Hannover in einem einsam gelegenen Holzhaus ganz am Rande der niedersächsischen Künstlergemeinde Worpswede. In Strickjacke und Cordhose schrieb er dort auch in hohem Alter noch hin und wieder Aufsätze für die linke Zeitschrift "Ossietzky", nämlich dann, "wenn das Fass meiner Wut auf die politischen Weltverhältnisse überschäumte".

Im geräumigen Wohn- und Arbeitszimmer sah man die Wände kaum vor lauter Büchern. Dutzende davon hatte er selber verfasst, nicht nur Werke wie "Politische Justiz 1918-1933" oder seine Memoiren "Die Republik vor Gericht 1954–1995. Erinnerungen eines unbequemen Rechtsanwalts", sondern auch seine rund 20 Kinderbücher; deren Gesamtauflage konnte er nur schätzen: eine Million Exemplare. Mit seinen Geschichten etwa vom "Pferd Huppdiwupp" sind seit 1968 Generationen von Kindern aufgewachsen, nicht nur in Bremen. Inzwischen gibt es das Buch auch auf Plattdeutsch: "Dat Pierd Huppdiwupp".

Überhaupt hatte er eine künstlerische Ader. Hannover liebte klassische Musik (vor allem Mozart), spielte Klavier, sang noch mit Mitte 80 im Kirchenchor. Zu dem verwunschenen 5.000-Quadratmeter-Grundstück am Rande von Worpswede gehört auch ein Wäldchen, passend zu seinem Kindheitstraum, Förster zu werden.

In den vergangenen Jahren machten ihm sein Rücken und seine Augen stark zu schaffen ("Rechts habe ich Sehstärke null" - ausgerechnet rechts, wo seine politischen Gegner sitzen). Aber bis er am 14. Januar im Kreise seiner Familie starb, war er ein Musterbeispiel für aufrechten Gang und hellwachen Blick.

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Zum Tod von Heinrich Hannover: . In: Legal Tribune Online, 17.01.2023 , https://www.lto.de/persistent/a_id/50789 (abgerufen am: 09.09.2026 )

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