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Brandstiftung: "Hat Breno das Haus ermordet?"

von Arne Koltermann

13.07.2012

Symbolbild: Brennendes Haus

© Harald Tjøstheim - Fotolia.com

Der Fußball-Profi Breno zündet das Haus an, in dem er mit Frau und Kindern wohnt, und bekommt eine saftige Haftstrafe. Die Öffentlichkeit zeigt sich überrascht ob des hohen Strafmaßes. Dabei zählt Brandstiftung zu den gemeingefährlichen Straftaten. Arne Koltermann über das Delikt und die Typologie seiner Täter.

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Als das Landgericht München I den brasilianischen Fußballspieler Breno kürzlich wegen schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilte, war die öffentliche Aufregung groß. Breno hatte nach Überzeugung der Richter im vergangenen September ein von ihm gemietetes, gemeinsam mit Frau und Kindern bewohntes Haus in München-Grünwald angezündet und vollständig zerstört.

Entgegen den üblichen Beschwerden über übertriebene Milde und Kuscheljustiz, die Prozesse gegen Sexualstraftäter reflexartig begleiten, wurde die Freiheitsstrafe für den bisherigen Bayern-Profi in Internetforen und Leserbriefen als maßlos übertrieben gegeißelt. Es sei schließlich kein Mensch zu Schaden gekommen, Breno sei bisher nicht strafrechtlich auffällig geworden, und überhaupt offenbare dieses Urteil einmal mehr die weltfremden Maßstäbe der Justiz. Ein anschauliches Posting eines Facebook-Users in diesem Kontext: "Hat Breno das Haus ermordet?"

Wie kommen Richter auf so eine hohe Haftstrafe und was macht die Brandstiftung im Vergleich zu anderen Delikten wie dem Diebstahl oder der Körperverletzung so mysteriös?

Ein Feuer ist gemeingefährlich

Zunächst müssen die Richter natürlich das Strafgesetzbuch zu Rate ziehen. Dort heißt es sinngemäß: Wer eine Menschen-Wohnung in Brand setzt und zerstört, bekommt mindestens ein Jahr Freiheitsstrafe. Damit wird sanktioniert, dass ein sich rasch ausbreitendes Feuer potenziell lebensbedrohliche oder gar tödliche Folgen haben kann. Zwar waren Brenos Frau, seine drei Kinder sowie sein Manager zum Zeitpunkt der Tat nicht im Haus. Laut Gericht konnte der Fußballer sich dessen aber nicht sicher sein. Sein Verhalten war damit lebensgefährlich, jedenfalls abstrakt.

Dem Gerücht, man dürfe ein Haus abfackeln, solange es einem nur selbst gehöre, liegt ein schweres Missverständnis zugrunde. Zum Verhängnis wurde Breno daher nicht, dass er in einem Mietshaus logierte. Denn sobald sich der Brandstifter an einem Haus vergeht, in dem Menschen wohnen, macht er sich wegen schwerer Brandstiftung strafbar. Einwilligen kann in diese auch der Eigentümer der Immobilie nicht.

Dass Breno offenbar an Depressionen litt und bei der Tat nicht nur alkoholisiert war, sondern auch unter Medikamenteneinfluss stand, berücksichtigte das Gericht bei der Bemessung der Strafhöhe. Für vermindert schuldfähig hielten die Richter ihn jedoch nicht. Auch die eher pauschale Reue, die Breno gegen Ende der Hauptverhandlung zeigte, als er sich für "diese Nacht" entschuldigte, kam zu spät, um sich positiv auf seine Strafe auszuwirken.

Dennoch: Die Richter hätten Breno eine gute Sozialprognose ausstellen müssen. Immerhin hatte Lazio Rom ihm trotz des laufenden Verfahrens ein Angebot gemacht. Ob eines der einst größten Talente des brasilianischen Fußballs zwingend im Strafvollzug untergebracht werden muss, ist daher trotz des erheblichen Schadens allemal diskutabel.

Von Pyromanen und Betrügern

Aber was macht den Brandstifter zum Brandstifter? Was führt dazu, dass einer zündelt, sich am Flammenmeer freut, sich vom Feuer treiben lässt? Ein Haus anzünden, noch dazu das, in dem Frau und Kind wohnen? Wer tut so etwas?

Zunächst ist da der Pyromane, der pathologische Brandstifter, der ohne erkennbares Motiv handelt. Großen Reiz übt auf Pyromanen die freiwillige Feuerwehr aus; denn die Faszination für das Feuer setzt sich im Löschen der Flammen fort. Ist der Brand erst einmal gelegt, befinden sich die Täter häufig in einem Zustand großer Erregung und tummeln sich selbst als Schaulustige am Tatort. Meist sind die Täter eher Männer als Frauen, überwiegend jung und aus ländlichen Gegenden mit geringer Sozialkompetenz.

Viel bodenständiger und trivialer als der abgründige Pyromane ist der klassische Betrüger-Brandstifter. Er zündet sein renovierungsbedürftiges oder hypothekenbeladenes Haus an, um bei der Brandschutzversicherung zu kassieren. Ist natürlich auch nicht legal: Für Versicherungsbetrug mittels Brandstiftung gibt es mindestens sechs Monate Haft.

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Terroristen, Autozündler und Brenos Revision

Der Terrorist nutzt das Feuer dagegen als Mittel seines Protests. So setzten spätere RAF-Mitglieder 1968 den Frankfurter Kaufhof in Brand, um ein "knisterndes Vietnamgefühl zu erzeugen". Sicherlich keine Rechtfertigung im Sinne des Strafrechts.

Kein einheitliches Motiv liegt den Berliner Autobrandstiftungen der letzten Jahr zugrunde. Die einen protestieren gegen wachsende soziale Ungleichheit und steigende Mietpreise. Die anderen packt die Dynamik der Brände; sie werden zu Trittbrettfahrern, vom Nervenkitzel gereizt, ähnlich wie der Pyromane.

Ob Breno nach seiner Haft noch einmal in den bezahlten Fußball zurückkehren wird, ist zweifelhaft. Aber die Dienste des Bayern-Profis bleiben gefragt: Die JVA Darmstadt hat bereits Interesse an einer Verpflichtung des Verurteilten kundgetan. Das letzte Wort zu Brenos Haftstrafe ist jedoch noch nicht gesprochen. Kurz vor Ablauf der Frist legte sein Verteidiger Revision* ein.

Der Autor Arne Koltermann ist Volljurist und Assessor. Zusätzlich zu seiner juristischen Tätigkeit absolviert er ein Ergänzungsstudium im Bereich Film- und Theaterkritik an der Hochschule für Fernsehen und Film München.

*Anmerkung der Redaktion: Missverständlicherweise stand hier zunächst, die Verteidigung habe Revision beim Oberlandesgericht München eingelegt.

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Brandstiftung: . In: Legal Tribune Online, 13.07.2012 , https://www.lto.de/persistent/a_id/6614 (abgerufen am: 10.08.2026 )

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