Strafbare Verletzung religiöser Gefühle: "Got­tes­läs­te­rung" als Kul­tur­kampf­spek­takel

von Martin Rath

07.06.2026

Wegen angeblicher Beschimpfung des christlichen Bekenntnisses wurde dem Dramatiker Carl Einstein und dem Verleger Ernst Rowohlt 1922 der Prozess gemacht. Damals neu, wirkt die Inszenierung des Skandals heute sattsam bekannt.

In seine große Dokumentation zur staatlichen Zensur von der Antike bis zur Gegenwart musste der Germanist Heinrich Hubert Houben (1875–1935) im Jahr 1924 einen fast noch druckfrischen Vorgang aufnehmen: das Verfahren gegen Carl Einstein (1885–1940) und seinen Verleger.

Es handelte sich, wie der in Zensurfragen fachkundige Houben festhielt, um die erste größere Strafsache wegen Beschimpfung eines amtlich anerkannten religiösen Bekenntnisses, seit 1919 die liberale neue Reichsverfassung in Kraft getreten war.

Mit seinem Prosawerk "Bebuquin" war Einstein 1912 im kleinen Kreis der ernsthaft modernen Intellektuellen Berlins bekannt geworden. Über sein 1915 veröffentlichtes Werk "Negerplastik", das die westliche Perspektive auf die Kunst Afrikas stark beeinflusste, wird in Fachkreisen bis heute gestritten.

Wie er später vor dem Landgericht Berlin II angab, inspirierte ihn ein Erlebnis aus dem Schützengraben des Ersten Weltkriegs zu seinem Werk "Die schlimme Botschaft" (1922): Vor dem Kampfbeginn sei ein katholischer Geistlicher durch die Reihen der Soldaten getaumelt, die "todesblass" auf ihre Befehle warteten. Der Priester habe ausgerufen: "Wenn ich jetzt predige, glaube ich, der Satan steht hinter mir; meine Lehre dringt nicht mehr durch!"

In den nur 20 kurzen Szenen von "Die schlimme Botschaft" ist es jedoch kein einfacher Priester, sondern Jesus selbst, der mit den Abgründen der modernen Welt konfrontiert und von Neuem ans Kreuz geschlagen wird. 

Vor seiner eigenen Kreuzigung unterhält er sich etwa mit einem Legionär, der am "Schauberg" – Golgatha – für den Strafvollzug zuständig ist:

Jesus: Warum hilfst du Menschen töten?

Legionär: Ich lebe davon. Täte ich es nicht, der Andrang zu unseren Stellen ist groß.

Jesus: Du tötest jeden, den man dir bringt?

Legionär: Jeden. Amt. Pflicht. Jedem das Seine.

Jesus: Du hast nie bedacht, ob es recht ist zu töten?

Legionär. Warum bedenken.

Jesus: Es kommen viele Leute, kreuzigen zu sehen?

Legionär (wichtig): Sehr viele.

Jesus: Was sagen sie?

Legionär: Sie sind entzückt. Schreien, lachen – besonders wetten sie, wie lang der Verurteilte es aushält. Sie beschimpfen den Gekreuzigten, wenn er die Schmerzen schwer erträgt, zu kurz hängt und nicht spricht. Sie versprechen dem Gekreuzigten Belohnung für die Angehörigen, wenn er gut schimpft.

Spiel mit Szenen aus der antiken Welt

Nachdem einige Szenen später die Hinrichtung seines literarischen Jesus ansteht, tritt bei Einstein einiges Personal auf, das für die Antike recht untypisch ist.

Ein Buchmacher kommentiert beispielsweise boshaft, dass die Hoffnungen Marias, ihr Sohn werde begnadigt, seine Wetten störe, "beim wievielten Nagel der Tod eintritt".

Der Apostel Paulus, eigentlich kein Teil der biblischen Leidensgeschichte Christi, schimpft mit der Gottesmutter, weil er den Tod des Messias für theologisch heilsnotwendig hält, und beruhigt einen Börsianer, der auf die Kreuzigung zur "Festigung der Börse" wartet. 

Während eine attraktive junge Schauspielerin, Pissy Puck, aus Interesse an der "Kunst" der Kreuzigung wünscht, dieser Sache ganz nahe zu kommen, um die "Zuckungen" betrachten zu können, hofft ihr Produzent bereits auf ihre erotischen Bewegungen in der kommenden Nacht und sorgt sich, die Schlagzeilen vorausdenkend, in telegrafisch kurzem Deutsch ums Marketing:

"Der Fotograf der Illustration ist bestellt. Pissy am Kreuz oder Jesus wird in Anwesenheit unseres eleganten Filmstars Pissy Puck gekreuzigt. Kostüm von Poiret. Hut von Pecheur."

Ernst Rowohlt (1887–1960), der im Jahr 1908 seinen ersten Verlag gegründet hatte, war das anachronistische Spiel mit Szenen aus der Antike nicht fremd. Die kleine Minderheit der am Gymnasium eingeschulten, ganz überwiegend männlichen Jugendlichen lernte damals Latein, oft auch Griechisch. Das schuf einen Markt. Und mit Paul Scheerbart (1863–1915) betreute Rowohlt bereits einen Schriftsteller, der seine skurrilen Erzählungen gern in einem historisch ganz und gar unkorrekten alten Babylon oder Palmyra ansiedelte. Einen späten Nachgeschmack davon gibt es im heutigen Deutschunterricht wohl nur noch in Gestalt von Friedrich Dürrenmatts "Romulus der Große" (1949) oder "Ein Engel kommt nach Babylon" (1980).

Dass Einsteins Spiel mit dem biblischen Stoff allerdings nicht zum Bestseller taugte, war Rowohlt bewusst. Er ließ nur 2.400 Stück drucken. Heute ist das, leider, für viele Werke schon eine beachtliche Auflage, damals kein Ausdruck großer Absatzerwartungen.

Mehr als 250 Stück, darunter 50 Freiexemplare wurden nicht verbreitet. Erst der Strafprozess belebte die Nachfrage, allerdings nicht etwa in den "progressiven" Kreisen – vielmehr bestellten nun "deutschvölkische" Kunden, die sich gerne aufregen wollten.

Künstliche Skandalisierung eines erfolglosen Werkes

In der liberalen bis linken Presse nur bedingt freundlich besprochen, griffen konservative bis rechtsextreme Blätter der Weimarer Republik "Die schlimme Botschaft" als antichristliches Werk eines noch dazu vermeintlich jüdischen Schriftstellers an – vermeintlich, denn Einstein war aus der israelitischen Kultusgemeinde ausgetreten, also konfessionslos.

Auf Ausgleich jedenfalls formal verpflichtete Massenmedien wie den heutigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gab es nicht. Für eine klassische Kulturtechnik des massenmedialen Skandals, dem Triebmittel der gewinnorientierten Presse, war Einsteins Werk bestens geeignet: Es wurde selektiv zitiert, wobei allerdings auch im Strafprozess das gutachterliche Urteil nicht sonderlich sauber arbeitete.

Die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin II wurde – nach erster Presse-Aufregung – schließlich vom schwäbischen Haarwasserfabrikanten Ernst Schaufler zur Strafverfolgung animiert, der durch Anzeige in einer überregionalen Zeitung nach Zeugen für die Verletzung religiöser Gefühle sowie nach christlichen Aktivistinnen und Aktivisten für die gemeinsame Sache gesucht hatte. Einen Mitstreiter fand er in Theodor Hammer (1865–1946), einem hochrangigen Geistlichen aus Nordhausen, der sich im völkischen und antisemitischen Teil der evangelischen Kirche engagierte. 

Der Berliner Oberstaatsanwalt Dr. Orthmann ließ "Die schlimme Botschaft" nach Anzeige von Schaufler und Hammer von einem katholischen Priester sowie einem evangelischen Geistlichen bewerten, Dr. Max Mauff, Pfarrer an der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche. Das Amtsgericht Berlin-Schöneberg verfügte die Beschlagnahme des Buches.

Trotz einer von der Verteidigung eingereichten Schutzschrift, die unter anderem eine günstige Beurteilung des Werkes durch den evangelischen Pfarrer August Bleier (1882–1958) enthielt, folgte am 10. August 1922 die Anklage, unter anderem nach § 166 StGB.

Die Vorschrift hatte seinerzeit folgenden Wortlaut:

Wer dadurch, daß er öffentlich in beschimpfenden Äußerungen Gott lästert, ein Ärgerniß gibt, oder wer öffentlich eine der christlichen Kirchen oder eine andere mit Korporationsrechten innerhalb des Bundesgebietes bestehende Religionsgesellschaft oder ihre Einrichtungen oder Gebräuche beschimpft, ingleichen wer in einer Kirche oder in einem anderen zu religiösen Versammlungen bestimmten Orte beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Gefängniß bis zu drei Jahren bestraft.

Theologische und literaturwissenschaftliche Überforderung des Gerichts

Die ausführliche Darstellung des Vorgangs durch Heinrich Hubert Houben aus dem Jahr 1924 mag darunter leiden, dass für ihn als Literaturwissenschaftler die mangelhafte Bildung von Juristen in seinem Fach überdeutlich sein musste. Einiges in seinem nüchternen Bericht lässt aber darauf schließen, dass der Prozess tatsächlich einigermaßen haarsträubend verlief.

Der Vorwurf, das Werk enthalte eine "Lästerung" Gottes durch "beschimpfende Äußerungen", konnte nach Ansicht der Verteidigung beispielsweise an einer Stelle aus "Die schlimme Botschaft" verhandelt werden, in der die Botschaft Christi in Konflikt mit dem Zynismus der modernen Gegenwart trat – jedenfalls sollte sie dieses Interesse des Gerichts finden, meinte man.

In dieser Szene streitet Jesus mit einem "Manager", heute hieße es: mit einem Literaturagenten. Er möchte den am Kreuz hängenden Messias – nach Einstein eine Art "Urkommunist" – für ein Geschäft gewinnen:

Manager: Ich kenne die Bedeutung des Kommunismus und weiß seinen geschäftlichen Wert zu schätzen. Kommunismus und Pornographie sind die Hauptbestandteile des heutigen Geschäfts. Wir sind Geistige; überlassen Sie mir Ihre Memoiren, ich zahle Ihnen fünf Auflagen voraus und fünfzehn Prozent vom Ladenpreis.

Jesus (stöhnt): Hundert Prozent.

Manager: Selbst unsere Feldherren begnügen sich mit dreißig Prozent.

Der Theologe Theodor Kappstein (1870–1960) äußerte zwar zugunsten Einsteins gutachterlich, ein solcher Seitenhieb auf die – nach dem Weltkrieg – im Memoirenverkauf sehr geschäftstüchtigen deutschen Spitzenmilitärs hätte ihn erwarten lassen, dass Kritik am Werk eher von ehemaligen Generalen denn von gläubigen Christen laut würde.

Allerdings wollten Anklage und Gericht die Stelle so verstanden wissen, dass sich Jesus am Kreuz gewinnsüchtig verhalten habe – nicht etwa dahin, dass er mit Blick auf seine "Memoiren" jedes pekuniäre Interesse seiner künftigen Verleger habe ausschließen wollen.

Houben belegte weitere fragwürdige, stets gegen die Angeklagten gerichtete Interpretationen des Werks durch Staatsanwaltschaft und Richter. Obwohl etwa die christliche Überlieferung von ihrem Jesus auch als einem zweifelnden Menschen erzählt, wurde es Einstein als lästerlich ausgelegt, seine Figur pessimistisch und verzweifelt gestaltet zu haben.

Urteil wegen literarischer "Gotteslästerung"

Carl Einstein wurde am 12. Oktober 1922 vom Landgericht Berlin II wegen "Gotteslästerung" nach §166 StGB zu 10.000 Mark Geldstrafe – statt "der eigentlich verwirkten sechs Wochen Gefängnis" – verurteilt, Ernst Rowohlt zu 5.000 Mark Geldstrafe statt drei Wochen Gefängnis, die beschlagnahmten 1.598 Exemplare des Werks wurden eingezogen, die Vernichtung der Platten und Druckformen angeordnet.

Zur Begründung führte das Gericht an, dass es zwar in Teilen einen künstlerischen Charakter von Einsteins Werk anerkenne, die Vorschrift "wer Gott lästert" jedoch denjenigen bezeichne, "der der Heiligkeit und Ehre Gottes Abbruch tut". 

Es liege auch eine Beschimpfung vor, denn:

"Durch das ganze Einsteinsche Buch hindurch wird zunächst Christus nicht als die Person geschildert, als die ihn die christliche Kirche lehrt. Nach dem Gottesbegriff der christlichen Kirche ist aber Jesus Christus Gott, mithin auch als Gott im Sinne des § 166 StGB, anzusehen. Den Einsteinschen Jesus verbindet nun mit dem Jesus der christlichen Kirchen im wesentlichen nur die Kreuzigung selbst und einige Worte und Namen seiner Umgebung. Jesus wird vom Angeklagten Einstein als ein in sich gänzlich haltloser, jeglicher Willenskraft barer Mensch ohne sittliche Größe hingestellt […]."

Auch wurde Einstein verurteilt, weil seine Darstellung den Marienkult "der katholischen Kirche in der verletzendsten Weise herabgewürdigt" habe.

Eine vergleichsweise milde Strafe sah das Gericht deshalb noch als angemessen an, weil weder Einstein noch Rowohlt vorbestraft waren. Sie legten Berufung ein, zogen sie aber mangels Aussicht auf Erfolg zurück.

Von christlicher wie völkischer Seite wurde das Urteil als zu milde kritisiert, aus verletzten Gefühlen sollte nach dieser Auffassung stets wahnhaft irgendeine Höchststrafe folgen. Die linke und liberale Presse monierte, dass sich Staatsanwaltschaft und Gericht gewissermaßen zur Dienststelle für die Durchsetzung ausgewählter christlicher Dogmen und Weltanschauungen degradiert hatten. Eine Abschaffung des § 166 StGB wurde gefordert, eine Liberalisierung folgte aber erst knapp 50 Jahre später durch die erste sozialliberale Koalition in der Bundesrepublik Deutschland.

Unter der Geltung des Grundgesetzes wurde die alte Vorschrift zwischen 1949 und 1969 überwiegend, soweit erkennbar, zum einen gegen antisemitische Schriften angewendet, zum anderen traf es Werke, die im Vergleich mit Einsteins "Die schlimme Botschaft" eher anspruchslos bis albern blieben.

Carl Einstein, als unerwünschter Ausländer interniert, nahm sich im Alter von 55 Jahren unweit der französisch-spanischen Grenze das Leben, nachdem die französischen Streitkräfte 1940 vor der Wehrmacht des nationalsozialistischen Deutschlands kapituliert hatten.

Hinweis: Die Digitalisate zu den Schriften von Einstein und Houben sind im Text verlinkt. Einen bequemen Zugriff auf beides – "Die schlimme Botschaft" und Houbens Prozessbericht – bietet die Ausgabe im Homunculus-Verlag, Erlangen.

Zitiervorschlag

Strafbare Verletzung religiöser Gefühle: . In: Legal Tribune Online, 07.06.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60140 (abgerufen am: 16.07.2026 )

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