Druckversion
Dienstag, 20.01.2026, 00:13 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/feuilleton/f/fahrverbot-fuer-steuersuender-individuelle-strafen-jugendstrafrecht
Fenster schließen
Artikel drucken
12629

Jugendstrafrecht für Erwachsene: Kreativer strafen

von Dr. Philip von der Meden

21.07.2014

Gesetzestext

© Manuel Schönfeld - Fotolia.com

Vor kurzem kam aus Nordrhein-Westfalen wieder der Vorschlag, Steuersünder mit Fahrverboten zu bestrafen. Das ist kein Populismus, sondern ein richtiger Ansatz, meint Philip von der Meden. Eine souveräne Gesellschaft muss sich nicht auf Monate, Jahre und Tagessätze beschränken. Warum nicht die wirtschaftlichen Fähigkeiten eines Steuerhinterziehers einer sozialen Einrichtung zur Verfügung stellen?

Anzeige

Die Geschichte der Kriminalstrafe ist die Geschichte des Selbstverständnisses des staatlichen Souveräns gegenüber der von ihm beherrschten Gesellschaft. Sie ist bis heute zunächst eine Geschichte der Gewalt. Der Souverän straft, um seinen Machtanspruch durchzusetzen und seine Vorherrschaft zu bekräftigen. Wer sich nicht an die vom Souverän vorgegebenen Normen hält, verletzt damit nicht nur Rechtsgüter. Er greift auch die Vormacht derjenigen Institution an, die für sich das Monopol der Normsetzung in Anspruch nimmt.

Doch nicht nur die Definition dessen, was strafwürdig ist, sondern auch die Bestimmung des Strafübels, ist Ausdruck des Selbstverständnisses des Souveräns. Der Umgang mit dem Rechtsbrecher verrät dabei vielleicht mehr über den Souverän als dessen Definition des Erlaubten und Verbotenen.

Strafrecht freiheitlicher Demokratien wird bescheiden

Für den absolutistischen Herrscher ist Strafe noch Körperstrafe. Sie geht bis zur physischen Vernichtung des faulenden Teils im Leviathan. In der Herrschaft über den beseelten Leib rekonstituiert der Herrscher von Gottes Gnaden die Geltung seiner Norm. Als irdischer Verwalter des göttlichen Willens darf er über die Normunterworfenen vollständig verfügen. Es gibt keinen letzten Rückzugsort des Privaten, der dem Herrscher in seinem alles vereinnahmenden Machtanspruch entzogen wäre. Jeder Normbruch stellt den Souverän in Frage.

In den freiheitlichen demokratischen Rechtsordnungen ist das anders. Ist das Volk selbst zum Souverän geworden und basiert die Legitimität staatlicher Gewalt auf der Zustimmung des Einzelnen, wird der Normbruch zum performativen Selbstwiderspruch. Der Strafrichter ist jetzt nicht mehr der verlängerte Arm Gottes, sondern der praktisch werdende Widerhall der Vernunft des Rechtsbrechers.

Die Sanktion geht deshalb – zumindest in der Theorie – nie weiter als bis zum Grund ihrer selbst: Der Kern sittlicher Selbstbestimmung darf auch in der schärfsten Sanktion nicht vernichtet werden. Das Strafrecht wird bescheidener. Es überlässt dem Einzelnen im Ausgangspunkt die Definition der für ihn geltenden Normen, solange das darauf basierende Verhalten mit den Freiheitsrechten der anderen vereinbar ist.  Nicht jeder Normbruch ist jetzt noch Rechtsbruch. Und kaum ein Rechtsbruch richtet sich noch direkt gegen den Souverän.

Monate, Jahre und Tagessätze: die Währung der Vergeltung

Die Strafe des freiheitlichen demokratischen Rechtsstaats ist deshalb die Freiheitsstrafe. Der Begriff ist vielsagender als es auf den ersten Blick scheinen mag. Nicht Gefängnisstrafe heißt es, sondern Freiheitsstrafe. Freiheitsstrafe ist der Versuch, der inneren Freiheit eine äußere Grenze zu setzen. Denn natürlich nimmt ein humaner Strafvollzug dem Verurteilten nicht die Fähigkeit zur Selbstbestimmung. Aber er beschneidet genauso offensichtlich massiv dessen praktische Handlungsmöglichkeiten. Dabei setzt sich der Souverän jedoch in seiner Machtausübung über den Einzelnen selbst eine Grenze. Er achtet die innere Freiheit des Einzelnen. Er achtet die Menschenwürde.

Die Verletzung der Norm wird primär als fehlgeleitete Deliberation des Einzelnen verstanden. Weil der Souverän – damit er mit der Möglichkeit zur Selbstbestimmung seine eigene Grundlage nicht verleugne – die innere Freiheit unangetastet lassen muss, weicht er auf die äußere Freiheit aus. Er tut dies auf wenig differenzierte Weise. So bunt die Lebenssachverhalte sind, die Strafnormen erfassen, so eintönig ist die Rechtsfolge der Freiheitsstrafe.

Weil als gemeinsamer Grund aller Straftaten nach freiheitlichem Verständnis bloß die fehlgeleitete Freiheit selbst übrig bleibt, kann die Übelzufügung als Teil der Rechtsfolge in jedem Fall qualitativ identisch sein. Immer ist sie im Kern bloß symbolischer Natur. Sie will verzweifelt bemessen, in welchem Grad die Freiheit des Straftäters irr gegangen und die der anderen verletzt hat. Monate, Jahre und (im Fall der Geldstrafe) Tagessätze werden zur Währung der Vergeltung.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Die Legitimität strafrechtlicher Sanktionen

  • Seite 2:

    Individuelle Strafen angepasst an den sozialen Kontext

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Jugendstrafrecht für Erwachsene: . In: Legal Tribune Online, 21.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12629 (abgerufen am: 20.01.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Rechtsphilosophie
    • Strafverfahren
Ein Gerichtssaal mit Anwälten und Richtern, der die ernsthafte Stimmung des Verfahrens widerspiegelt. Träume stehen auf der Kippe. 19.01.2026
Beweise

Tag 30 im Block Prozess:

"Es war mein Traum, in einem Wohn­mobil durch Europa zu reisen"

Überraschendes Wiedersehen, der israelische Ex-Agent David Barkay sagt erneut detailliert vor Gericht aus. Wo er Erinnerungslücken hat, lässt das Gericht seine Notizbuchseiten an die Wand projizieren. Ein Eintrag stammt von Christina Block.

Artikel lesen
Der Angeklagte Farhad N. steht zu Prozessbeginn mit erhobenem rechten Zeigefinger zwischen seinen Anwälten und Polizeibeamten im Prozesssaal an seinem Platz. 19.01.2026
Terrorismus

OLG München verhandelt zu Auto-Anschlag:

Poli­zist schil­dert Tather­gang: "Mit Vollgas durch"

Vor fast einem Jahr fuhr Farhad N.  in der Münchner Innenstadt mit einem Auto in eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi. Am Montag endete der zweite Verhandlungstag vor dem OLG München. Vieles deutet auf ein islamistisches Tatmotiv hin.

Artikel lesen
Drei Soldaten der Bundesweh eskortieren den Beschuldigten, der Handschellen trägt 16.01.2026
Ukraine-Krieg

Mutmaßlicher Drahtzieher bleibt in U-Haft:

BGH äußert sich detail­liert zu Nord-Stream-Anschlag - und sch­reibt ihn Ukraine zu

Mit einer Leitsatzentscheidung äußert sich der BGH erstmals ausführlich zum Angriff auf die Pipelines. Der 3. Strafsenat geht davon aus, dass die Explosionen von der Ukraine veranlasst wurden. Auch im Krieg mit Russland bleibe der Anschlag strafbar.

Artikel lesen
Saal 237 am 29. Tag des Block-Prozesses 13.01.2026
Christina Block

Ex-Hotelmitarbeiter sagen im Block-Prozess aus:

Offene Rech­nungen, gesch­los­sene Augen

Zimmer ohne Rechnung und Bargeld im Kuvert: Am Dienstag führte der Block-Prozess tief hinein in die Welt eines Luxushotels jenseits regulärer Abläufe. Außerdem wollten zwei Anwälte wissen, gegen welchen Vorwurf sie verteidigen sollen.

Artikel lesen
Antifaschisten mit einem Plakat vor dem OLG Düsseldorf 13.01.2026
Extremismus

Prozessauftakt im Budapest-Komplex vor dem OLG Düsseldorf:

"Wer Rücken hat, kann sitzen bleiben"

Durchsuchte Anwälte, erheblich verzögerter Prozessbeginn und antifaschistische Slogans skandierende Zuschauer im Hochsicherheitsgericht: Das dritte Verfahren im Budapest-Komplex gegen die Antifa-Ost hat vor dem OLG Düsseldorf begonnen.

Artikel lesen
Der Eingang zum Haftgelände des Silivri-Gefängnisses 09.01.2026
Türkei

Anwaltsorganisationen erleichtert über "unerwartetes" Urteil:

Ist­an­buler Anwalts­kammer vom Ter­r­or­vor­wurf frei­ge­spro­chen

Anwalts- und Menschenrechtsorganisationen haben mit Erleichterung auf den Freispruch von elf Mitgliedern des Vorstands der Istanbuler Rechtsanwaltskammer reagiert. Ihnen hatte die türkische Staatsanwaltschaft Terrorpropaganda vorgeworfen.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Landesanstalt für Medien NRW
Ju­ris­ti­scher Re­fe­rent - Team­lei­tung für das Team Auf­sicht (m/w/d)

Landesanstalt für Medien NRW , Düs­sel­dorf

Logo von Latham & Watkins LLP
As­so­cia­te im Be­reich Li­ti­ga­ti­on & Trial in Mün­chen (m/w/d)

Latham & Watkins LLP , Mün­chen

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Han­no­ver

Logo von Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus)
Voll­ju­ris­tin/Voll­ju­ris­ten (m/w/d)

Magistrat der Stadt Oberursel (Taunus) , Ober­ur­sel (Tau­nus)

Logo von Hengeler Mueller
Le­gal Spe­cia­list (m/w/d) für un­se­re Pra­xis­grup­pe Com­p­li­an­ce, In­ves­ti­ga­ti­ons...

Hengeler Mueller , Frank­furt am Main

Logo von Oberlandesgericht Celle
Rich­ter/-in (w/m/d) bzw. Staats­an­walt / -an­wäl­tin (w/m/d) im Be­zirk des...

Oberlandesgericht Celle , Bü­cke­burg

Logo von DLA Piper UK LLP
Re­fe­ren­dar (m/w/x) Frank­furt

DLA Piper UK LLP , Frank­furt am Main

Logo von Gercke Wollschläger
Rechts­an­walt (m/w/d) im (Wirt­schafts-)Straf­recht

Gercke Wollschläger , Köln

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Produkthaftung und -sicherheit

28.01.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Manager- und Berufshaftung

28.01.2026

Karriere-Powerworkshops: Souverän sichtbar statt zurückhaltend!

27.01.2026

Tag des bedrohten Anwalts und der bedrohten Anwältin - PODIUMSDISKUSSION

27.01.2026, Berlin

Frankfurter Steuerfachtag 2026

27.01.2026, Frankfurt am Main

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH