In der Öffentlichkeit kaum beachtet erschienen vor 20 Jahren die Memoiren des DDR-Juristen Erich Buchholz. Eine späte Lektüre kräftigt die Nerven – und hilft, einen dritten Höllenkreis rund um Berlin zu entdecken.
Über die Lebenserinnerungen sehr alter Männer und Frauen nicht allzu hart zu urteilen, ist ein Gebot der Klugheit. Vielleicht zählt man später selbst dazu. Der Gefahr, sich dann nur noch schlecht an Vergangenes erinnern zu können oder zu wollen, entgeht niemand.
Auf einem anderen Blatt steht aber ein Mangel im Bemühen, redlich von Vergangenem zu erzählen und Erinnertes recht und billig in historisch gesicherte Erkenntnisse einzuordnen.
Die Memoiren "Dem Unrecht wehren. Ein Berliner Jurist erzählt" gehören zu den Werken, die zur Prüfung einladen, wie weit diese biedere Vorrede zur Redlichkeit des autobiografischen Erinnerns trägt.
Verfasst hat diese Erinnerungen der zu DDR-Zeiten an der Humboldt-Universität zu Berlin (Ost) lehrende, im vereinigten Deutschland als Rechtsanwalt praktizierende Jurist Erich Buchholz (1927–2020). Soweit erkennbar, wurde das Werk jenseits der "usual suspects" – also einer radikal linken bzw. vormals SED-hörigen Presse – kaum rezipiert.
Jurastudium, weil es zu mehr nicht reicht
Die autobiografische Erzählung setzt mit Erinnerungen aus der Schulzeit ein, unterbrochen von Impressionen aus dem Zeitgeschehen der frühen 1930er Jahre.
Die Familienverhältnisse der Buchholz waren, wie man erfährt, zerrüttet. Der Vater, ein Mann von bald sechzig Jahren, sei erklärter NS-Gegner gewesen, ein atheistischer Freidenker, die Mutter habe sich als überzeugte Anhängerin des Nationalsozialismus erwiesen. Bevor die Ehe der Eltern 1942 geschieden wurde, habe Mutter Buchholz ihren Gatten als politisch unzuverlässig angeschwärzt. Unter anderem weil der inzwischen bald 16-jährige Sohn ordnungsgemäß der Hitlerjugend angehörte, sei der Denunziationsvorwurf jedoch gegen sie verwendet worden.
Denunziation als Druckmittel in privaten Rechtsstreitigkeiten war den Gerichten des NS-Staates bekannt und wurde nicht selten gegen die vorbringende Partei verwertet. Sohn Buchholz betont aber 50 Jahre später vor allem die Gefahr einer KZ-Haft, die seinem Vater gedroht haben soll. Ein erstes Stirnrunzeln ist erlaubt.
Die Erinnerungen an die Zeit mit dem prägenden, seit 1942 endgültig alleinerziehenden Vater betonen neben einem Idyll in krasser Armut – eine erste ungetragene Kleidung, sieht man von den zeittypischen Uniformen ab, will Buchholz erst 1949 erhalten haben – stets den väterlichen Einfluss im Geist der Opposition. Das Vorschulkind Buchholz will Zeuge einer Vorführung von "Im Westen nichts Neues" geworden sein, der 1930 in die deutschen Kinos kam. Der Film habe ihn, den kleinen Erich, pazifistisch geschult.
Wie unzuverlässig die sozialdemokratischen, wie bewunderungswürdig die kommunistischen Arbeitslosen nach 1929 gewesen seien, soll ihm der Vater schon als Kind vermittelt haben.
Die Schulzeit am Luisengymnasium zu Berlin brachte Buchholz kriegsbedingt nicht zu Ende, das hergebrachte Abitur wurde durch einen ministeriellen "Reifevermerk" ersetzt, um die 17-Jährigen insbesondere als Flakhelfer einzusetzen. Er erlaubte dem jungen Mann aber auch, sich für eine Offizierslaufbahn bei der Wehrmacht zu bewerben.
Als rückblickend moralisch für das künftige sozialistische Deutschland (Ost) fühlender Heranwachsender wusste Buchholz bereits zwischen guten sowjetischen und heiklen westlichen Alliierten zu unterscheiden: "Obwohl ich damals vom Recht und besonders vom Kriegsvölkerrecht noch keine Ahnung hatte, fragte ich mich, ob der von uns erlebte Bombenterror gegen die Zivilbevölkerung, gegen eine offene Stadt erlaubt war. Eine direkte militärische Notwendigkeit dieser Flächenbombardierung ganzer Wohnviertel vermochte ich nicht zu erkennen." Der 17-jährige Flakhelfer Buchholz will räsoniert haben: "Unbeschadet der für einen Hitlergegner nachvollziehbaren Motive der Alliierten bewegte mich die völkerrechtliche Fragwürdigkeit solcher Flächenbombardements."
Postalisch, mit Schreiben vom 20. April 1945, an der Friedrich-Wilhelm-, der späteren Humboldt-Universität für ein Studium der Rechts- und Staatswissenschaften immatrikuliert, blieb Buchholz zunächst durch die Kriegsereignisse, dann durch sein verkürztes Kriegsabitur daran gehindert, ordentlich zu studieren.
Zu mehr als einem Jurastudium – so die Worte des von ihm vielfach als Autorität zitierten Vaters – reiche seine Bildung ohnehin nicht.
Studium und frühe akademische Berufsjahre
Um ab 1948 studieren zu können, hatte Buchholz Kurse zu besuchen, in denen er versäumten Abiturstoff nachholen durfte. Förderlich war auch, dass er zwischenzeitlich der SED beigetreten und als aktives Mitglied der "Freien deutschen Jugend" (FDJ) aufgefallen war.
Nachdem sich ein beachtlicher Teil der akademischen Lehrer 1948 zur Gründung der Freien Universität Berlin in den Westteil der Stadt aufgemacht hatte, veränderten sich in Berlin (Ost) bzw. in der späteren DDR die Modalitäten der juristischen Ausbildung. Zwar hatte Buchholz noch – was ihm nach seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienst nach 1990 geholfen habe – noch den hergebrachten Stoff, also BGB- und StGB-Einführungen zu lernen, die Gliederung in ein erstes und zweites Examen entfiel jedoch Anfang der 1950er Jahre, zu den Prüfungsleistungen zählte neben einer genuin juristischen auch eine sozialwissenschaftliche – im Zweifel Marx und Lenin reproduzierende – Hausarbeit.
Ohne diese Vorgänge lassen sich die Vorbehalte in Westdeutschland, das Jurastudium grundlegend zu reformieren, bis in die 1990er Jahre kaum nachvollziehen.
Für die Teilung Deutschlands macht Buchholz allein die westlichen Alliierten verantwortlich. Schon ihre Ankunft in Berlin missfällt ihm – nachdem die US-Streitkräfte unter anderem Thüringen und Teile Sachsens geräumt hatten: Es "zogen die westlichen Alliierten in ihre drei westlichen Sektoren Berlins ein. Da sie jetzt Berlin nicht im Kampf erobern mussten, keine Häuserkämpfe zu bestehen hatten, konnten sie in Paradeuniformen und mit militärischem Zeremoniell einziehen."
Als 1948 die Deutsche Mark (DM) eingeführt wird, wozu man ihn noch als Bediensteter der Verwaltung Berlins heranzog, entdeckt Buchholz' forensische Spürnase die Banderolen der amerikanischen Druckerei und die Ähnlichkeit des Papiergelds mit Dollar-Banknoten. Auch dass die Westalliierten in ihren Sektoren und Zonen die Vereinigung von SPD und KPD nicht zulassen wollten, kreidet Buchholz ihnen an.
Neben den politischen Verhältnissen entzieht auch die absehbare wirtschaftliche Entwicklung im Westen Deutschlands der Sowjetischen Besatzungszone und späteren Deutschen Demokratischen Republik das professionelle Verwaltungspersonal. Wie viel vom fragwürdigen "Antifaschismus" in der DDR darauf zurückzuführen war, dass Beamte und Richter im Westen deutlich bessere Versorgungsausschichten hatten, wird selten gefragt – dass aktive NSDAP-Mitglieder auch in der DDR Karriere machten, wenn sie denn blieben, ist bekannt.
Der Mangel an Juristen scheint Buchholz' Karriere früh in Schwung gebracht zu haben. Eine Erkrankung des Professors, als dessen Assistent er tätig ist, bringt ihn dazu, über Nacht seine erste Vorlesung vorbereiten zu müssen. Nachdem die Lehre und Pflege des Verwaltungsrechts in den 1950er Jahren an DDR-Hochschulen weitgehend eingestellt wurden und das Zivilrecht in der verstaatlichten Ökonomie an Bedeutung verlor, wurden Strafrecht und Kriminologie zu den Interessengebieten von Buchholz.
Schönfärberei und Auslassungen zur DDR-Justizgeschichte
Vermittelten manche Erzählungen zu seiner Kindheit und Jugend bis 1945 – schon damals will Buchholz ein strammer Antifaschist gewesen sein – das Bild einer vielleicht noch sympathischen kindlichen Einfalt, einer auch im Rückblick vertretbaren Naivität, zeichnen die Lücken, Auslassungen und expliziten Schönfärbereien des zwischenzeitlichen DDR-Richters und langjährigen DDR-Hochschullehrers Buchholz ein zunehmend surreales Bild.
Zur Gründung der DDR im Jahr 1949 – die angeblich irgendwie nur als Reaktion auf die vom Westen betriebene Spaltung Deutschlands erfolgt sei – findet sich etwa folgende Erinnerung:
"Außerdem enthielt die Verfassung [der DDR vom 7. Oktober 1949], was ich auf Grund meiner Lebenserfahrung sehr begrüßte, über die klassischen politischen und Bürgerrechte hinaus auch wichtige wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Bürger. Durch Art. 6 der Verfassung waren die Bekundung von Glaubens-, Rassen- und Völkerhass, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze verboten und unter Strafe gestellt. Diese Bestimmung war eine Schlussfolgerung aus der Überwindung des Hitlerfaschismus. Es war eine wirksam gestaltete Antifaschismusklausel."
Wie wenig er es mit der historischen Wahrheit hält, hätte dem Memoiren-Verfasser Buchholz selbst auffallen können. Wenige Seiten später notiert er, dass der – selbst marxistische – Philosoph Wolfang Harich (1923–1995) im Jahr 1957 aufgrund dieser Vorschrift zu zehn Jahren Zuchthaus verurteilt wurde.
Die im stalinistischen Stil inszenierten Schauprozesse, in denen Artikel 6 DDR-Verfassung (1949) unmittelbar zur Begründung unfassbar harter Urteile herangezogen wurde, kommen bei Buchholz nicht vor. Die spätere DDR-Justizministerin Hilde Benjamin (1902–1989), die zwischen 1949 und 1953 in diesen Schauprozessen unter anderem gegen Zeugen Jehovas und mit zahlreichen Todesurteilen derart als Richterin fungiert hatte, dass sie in Westdeutschland bald als habituelle Nachfolgerin Roland Freislers galt, wird von Buchholz nur einmal erwähnt – weil sie als junge Juristin und Kommunistin vor 1933 in Berlin zum Kreis der "Roten Hilfe" zählte. Den geistig unabhängigen, aus der jüdischen Jugendbewegung stammenden und deshalb noch als Anwalt in kurzen Hosen durch Berlin laufenden Hans Litten (1903–1938) reklamiert Buchholz bei dieser Gelegenheit ohne Weiteres für die DDR-Gedenkkultur.
Die westdeutsche Gesetzgebung und Justiz dieser Zeit kommt bei Buchholz hingegen gar nicht schlecht genug weg. Kritik am hoch problematischen Fünf-Broschüren-Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. April 1952 (Az. St E 3/52), das eine recht engmaschige Überwachung des Postverkehrs mit der DDR erlaubte, weil dieser den Verdacht der intellektuellen Vorbereitung hochverräterischer Unternehmen weckte, ist eine Sache. Doch folgt daraus nicht Kritik, sondern völlig überzogene Polemik.
Das 1951 in Kraft getretene Staatsschutzrecht der Bundesrepublik – das ja nicht durch Befehl aus Washington, sondern nach linksliberaler Kritik Ende der 1960er Jahre bereits reformiert wurde – sieht Buchholz ausschließlich in der antikommunistischen Tradition, die Staatschutzsenate bei den Oberlandesgerichten und beim BGH nennt er sogar ausdrücklich "Sondergerichte" im Stil des Jahres 1933. Es war – und ist in gewisser Weise bis heute – das Problem linker Liberaler, solche "Freunde" im radikal linken, hier leninistischen Lager zu haben.
Dass Berlin nicht nur durch den S-Bahn-Ring in Vor- und Haupthölle geteilt sein könnte (was wohin gehört, mögen die Insassen selbst entscheiden), erklärt Buchholz in diesem Zusammenhang: In Berlin (West) sei er als SED-Funktionär derart vom westlichen Geheimdienstzugriff gefährdet gewesen, dass seinesgleichen und er von Berlin (Ost) nach Potsdam lieber außen herum gefahren seien. Dass zu dieser Zeit die Stasi DDR-Oppositionelle aus Berlin (West) entführte, folterte und gelegentlich tötete, kommt in diesem Märchen natürlich nicht vor.
Mauerbauapologie und Rechtfertigung von Tötungen an der Grenze
In der Strafgesetzgebung der DDR beansprucht Buchholz eine gewisse Priorität, eine gesetzliche Regelung der Strafzumessung eingefordert zu haben. Stolz ist er auf die angeblich deutlich geringere Kriminalität in der DDR, insbesondere, als Anfang der 1970er Jahre die amerikanische Kriminologin Freda Adler (1934–) – bekannt geworden durch die Hypothese, mit der Gleichberechtigung würden Frauen künftig krimineller – dem SED-Staat ein günstiges Urteil ausstellt.
Ein Verb zur Beurteilung politischer Innovationen teilt der DDR-Jurist immerhin mit seinen westlichen Kollegen: "begrüßen". Wenn der westdeutschen Professorin oder dem publikationsfreudigen Fachanwalt ein Urteil oder ein Gesetz gut gefällt, findet sich bekanntlich oft die Floskel: "ist zu begrüßen".
Damit reklamiert man eigene Autorität, die im Grunde sogar jener des Gesetzgebers oder eines Bundesgerichts überlegen ist. Der DDR-Jurist Buchholz hingegen "begrüßt" im Lauf seiner Memoiren stets die Weisheit der Staatsführung – von der schon erwähnten staatsterroristischen Vorschrift der DDR-Verfassung von 1949 über die Erklärung Stalins, er bezwecke keine Vernichtung des deutschen Volkes – während insbesondere die Alliierten dies mit dem Morgenthau-Plan jedenfalls erwogen hätten – bis zu Kleinigkeiten der DDR-Gesetzgebung oder SED-Propaganda: Kein "es ist zu begrüßen", sondern "ich begrüße". Es fragt sich, ob und wie weit eine solche Haltung unter heute lebenden "gelernten DDR-Bürgern" noch nachwirkt.
Dass diese Idee nicht polemisch ist, lässt sich belegen. Buchholz hält – nachdem er nach 1990, nunmehr Rechtsanwalt in Berlin – die Ermittlungsarbeit der westdeutsch sozialisierten Kriminalpolizei kennenlernt, nicht nur die kriminalistische Kompetenz der DDR-Polizei für weit überlegen. Auch könne sich der Bürger jetzt nicht mehr vertrauensvoll an die Polizei wenden, sondern müsse damit rechnen, dass seine Aussagen gegen ihn verwendet würden. Es wird ernsthaft behauptet, eine Polizei ohne verwaltungsgerichtliche Kontrolle habe fragloses Vertrauen verdient.
DDR-Apologien, die nur mit galligem Humor zu ertragen sind
Dass Strafverfahren in der DDR mitunter eng im Zusammenspiel mit dem Ministerium für Staatssicherheit und der SED-Führung choreographiert wurden – heute bekannt etwa im Fall des Sexualstraftäters Erwin Hagedorn, der als Heranwachsender 1972 hingerichtet wurde – redet Buchholz schön: Es habe sich dabei nur um besonders sorgfältige Polizeiarbeit gehandelt.
Soweit DDR-Richter nach 1990 mit dem Vorwurf der Rechtsbeugung konfrontiert wurden, verteidigt sie Buchholz mit dem surrealen Argument: Wer in der Abstimmung mit der Staats- und Parteiführung eine Choreographie erkenne, müsse auch juristischen Lehrbüchern den Vorwurf machen, richterliches Handeln fremdzubestimmen. Die vor allem aus Kreisen von Querfühlern bekannte Hysterie wegen eines Abendessens von Verfassungsrichtern und Regierung dürfte hier ihre Wurzeln haben.
Dass er Vorschriften und Befehle des DDR-Grenzregimes, Menschen unter Einsatz tödlicher Gewalteinwirkung daran zu hindern, diesem Paradies der Arbeiterklasse zu entweichen, mit solchen zum Schutz militärischer Einrichtungen in Westdeutschland gleichsetzt, versteht sich in der allgemeinen SED- und DDR-Apologie von selbst. Wie weit man es mit dem Schönreden der DDR-Verhältnisse und der eigenen Rolle treiben kann, zeigt sich in den Buchholz-Memoiren aber nicht nur in derart augenfälligen Aspekten.
Kurios wird es beispielsweise, wenn Buchholz das Strafrecht der DDR dafür lobt, sich von der Tätertypenlehre aus der Zeit der teils noch liberalen Strafrechtslehre vor 1933 und dann des NS-Gesetzgebers verabschiedet zu haben. Kaum ist das DDR-Selbstlob ausgesprochen, begrüßt Buchholz die Regelungen seines untergegangenen Staates zur Bekämpfung von "kriminellen Asozialen" mittels Strafrechts und angeblich dazu ausgebauter sozialpolitischer Präventionsleistungen. Obwohl zeitgleich Polizei und Strafjustiz in der Sowjetunion gegen Homosexuelle, Arbeitsunwillige und mehr oder weniger Oppositionelle vorgingen, indem sie als "Rowdies" kategorisiert wurden, will Buchholz zudem auch noch einen sowjetischen Einfluss auf die DDR-Strafrechtsentwicklung nicht erkennen.
Zur Not frisst der Teufel Fliegen – zum Problem der Juristenbiografien
Im Vergleich mit den USA gibt es in Deutschland recht wenige Autobiografien und Memoiren bedeutender Juristinnen und Juristen. Das ist zwar justizsoziologisch und mit Blick auf das Beratungsgeheimnis vor allem für das Gerichtspersonal nachvollziehbar, für unsere inzwischen alt gewordene Republik aber doch etwas ärgerlich – denn verfassungsrechtlich sind die Verhältnisse seit bald 80 Jahren abgesehen von den üblichen Feinheiten alternativlos, sozialgeschichtliche Kontinuitäten lassen sich teils sogar über mehr als 150 Jahre zurückverfolgen.
Je betagter die Verhältnisse, desto interessanter wird es, mehr über die Details im Betrieb der Institutionen zu erfahren. Die Memoiren von Erich Buchholz sind immerhin für das zeithistorische Nebengleis der DDR interessant – dank des Umstands, dass sich nachvollziehen lässt, wo er mal schönfärbt, verschweigt, mal seltsame bis wahrheitswidrige juristische Einordnungen trifft, mal seinen Stolz äußert, rund 4.000 junge Menschen ausgebildet zu haben, von denen seit 1990 viele in den Anwaltsberuf gewechselt seien.
Es fragt sich, wie viele Menschen in Deutschland heute noch darauf warten, dass sie endlich wieder Entscheidungen der Regierung "begrüßen" und voller Vertrauen mit der Polizei sprechen dürfen, nicht deshalb, weil ein liberaler Rechtsstaat ihnen hilft, wenn sie im Recht, sondern weil sie der richtigen Gesinnung sind.
§ 5a Absatz 2 Satz 3 Deutsches Richtergesetz verlangt, dass angehende Juristinnen und Juristen sich mit dem Unrecht von Nationalsozialismus und SED-Diktatur auseinandergesetzt haben müssen. Das anhand ausgesuchter Fälle und Normen zu tun, ist didaktisch sicher dort interessant, wo Ähnlichkeiten mit dem bestehenden Recht noch erkennbar sind – ist aber ungeheuer nervtötend, weil das heutige Social-Media-Geplapper sie selbst dort entdecken will, wo sie auf den zweiten, fachkundigen Blick längst nicht mehr bestehen.
Ein Blick in die biografischen Abgründe vergangener politischer Ordnungen ist hingegen nur zu empfehlen. Es hilft vielleicht ein bisschen, sich kein ähnliches Seelenkostüm anzuschaffen.
DDR-Jurist Erich Buchholz: . In: Legal Tribune Online, 04.10.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/61043 (abgerufen am: 09.10.2026 )
Infos zum Zitiervorschlag