Christian Bauschke: Von der Kunst, sein Hobby zum Beruf zu machen

Gil Eilin Jung

03.07.2010

Der auf Kunstrecht spezialisierte Berliner Anwalt Dr. Christian Bauschke hat nach einer langjährigen Karriere im Journalismus und einer Auszeit in Indien seine Liebe zur kontemporären Kunst zum Beruf gemacht. LTO traf den international agierenden Mittler zwischen Künstler, Galerien und Käufern in seiner Kanzlei am Checkpoint Charlie.

Christian Bauschke trägt Brille mit transparentem Gestell, Cordhose zu Pullover, Hemd und Jacke. Keine Krawatte, keine Statement-Uhr und nichts Lautes, was seinen Status hervorheben sollte. Dabei ist alles, was er trägt, ausgesucht und teuer, kommt aber lässig und eher "arty" rüber. Mit seinem dichten hellgrauen Haar sieht Bauschke aus wie die kerngesunde Version eines jungen Andy Warhols. Sein Blick ist freundlich und vermittelnd. In seinem Büro in der Kanzlei "Heller & Partner", der Christian Bauschke angehört, hängen Originale von Tobias Putrih, Elaine Sturtevant und Thomas Drescher an den Wänden – Teile einer kleinen, privaten Kunstsammlung, die sich der 47-jährige Volljurist und Kunstliebhaber im Laufe der Jahre zugelegt hat.  

Nur eine kleine, exklusive Gemeinschaft von rund einem Dutzend weltweit agierender Kanzleien hat sich auf Kunstrecht spezialisiert. Heller & Partner vertreten Künstler wie Olafur Eliasson, Thomas Demand, Anselm Reyle oder Monica Bonvicini, deren Werke und Projekte sechs- und siebenstellige Kaufpreise erzielen. Bauschke interagiert auf einem höchst sensiblen Gebiet, wo es um mehr geht, als um rechtliche Wahrnehmung, wo Emotionen und Befindlichkeiten an zentraler Stelle stehen.

"Im Kunstbereich geht es nie darum, das Recht nur stoisch durchzusetzen", erklärt der Jurist. "Meine Kollegen und ich sehen uns als Berater in allen Fragen. Wir kümmern uns nicht nur um Kunstverträge, sondern auch, wenn der Künstler ein Atelier mietet, Leute einstellt, vielleicht ein Problem hat, weil er mal zu schnell gefahren ist." Auch Nachlassfragen oder Trennungen vom Galeristen gehören dazu – das sei "hochemotional wie bei einer Ehescheidung", so der Dr. jur. Situationen, in denen sensible Künstler in einer Schaffenskrise nächtens zum Telefon greifen, um moralischen Beistand beim Anwalt seines Vertrauens einzufordern, kennt Bauschke aber nicht. "Das sind nur Klischees, die nichts mit meinen Klienten und meiner Arbeitswirklichkeit zu tun haben".

Bei Heller & Partner ist der Fußboden aus lackiertem Beton und die eiserne Eingangstür so dick und verziert, als würde man Ali Babas Höhle betreten. Unten auf der Friedrichstraße, einen Steinwurf vom Checkpoint Charlie entfernt, tobt das Leben. Bauschke ist seit fünf Jahren im Team. Geboren wurde er in Frankfurt, wuchs in Offenbach auf und studierte in München. "Zügig", wie er betont. Die Zeit seines Referendariats empfand er als derart "schnarchig", dass er Angebote von Großkanzleien ausschlug und dem Ruf von Medienmann Gerd Schulten-Hillen folgte als dessen Vorstandsassistent bei Gruner + Jahr in Hamburg.

Erfolgreiche Karriere im Journalismus

Es folgten Stationen als Projektleiter für Ost-Objekte von G+J, als leitender Redakteur der Berliner Zeitung sowie führende Positionen in den Redaktionen des Springer Verlages, zuletzt als Textchef der Welt am Sonntag. Nach 14 Jahren im Journalismus war bei Bauschke die Luft raus. Er packte sein Zeug, verbrachte fast ein Jahr unbezahlt in Indien, reiste, schrieb keine Zeile, suchte und fand. "Die eigentliche Katharsis aber kam in Deutschland", erzählt er, als er wieder zuhause war und überlegte: Was nun? Kurz vor Ablauf seines Sabbaticals lernte er den Berliner Kunstanwalt Martin Heller kennen. Man traf sich zum Lunch, verstand sich auf Anhieb "und drei Tage später habe ich dort angefangen - das war's!" 

Bauschke hatte inhaltlich manches aufzuholen. Aber, sagt er, mit Jura sei es ähnlich wie mit Skilaufen: "Entweder man kann’s oder man kann’s nicht.". Sein Fachgebiet sei "kein Bereich für Großkanzleien", sagt er, "nichts, womit man reich wird. Da ist bei Umstrukturierungen von großen Unternehmen sicher mehr drin." Das Schöne für ihn seien der Gegenstand, die Mandanten, das lösungsorientierte Arbeiten. "Wir ermöglichen Projekte und sind keine Verhinderer - das ist schön und manchmal unjuristisch", findet Bauschke. Verträge würden so einfach und kurz als möglich gemacht "und manche Sachen lassen sich mit zwei, drei Telefonaten besser klären, als mit sechs Schriftsätzen". In vielen Beziehungen von Künstlern und Galerien gebe es überhaupt keine Verträge, sondern nur Usancen.

Mandanten und Projekte des Berliner Anwalts befinden sich in Tokio, New York, Buenos Aires und der Schweiz. "Wir fahren aber nicht überall hin. Manchmal zu wichtigen Ausstellungen unserer Mandanten. Auch die Biennale in Venedig oder die Art Basel sind ein Muss. Wenn es um Projekte geht, läuft das meist per E-Mail und Telefonkonferenzen." Die Verträge für Auftragskunst-Projekte seien dabei individuell. Da gäbe es keine Standards. "Jedes Projekt ist anders, ein kleiner Maßanzug, der von uns geschneidert wird", so Bauschke.

Komplexe Kunst – komplexe Rechtsfragen

Was rechtlich bei Malern noch einfach erscheint, ist bei Künstlern, die komplexer arbeiten – etwa mit elektronischen Installationen im Raum - umständlicher. "Da geht es um Haftung, um Erhaltung, um Ortsbezogenheit", erläutert der Jurist, "da stellen sich Fragen, ob ein Kunstwerk überhaupt versetzt oder verdeckt werden darf."

Urheberrechtliche Fragen spielen dabei natürlich auch eine wichtige Rolle. Interessant sei etwa, was der Auftraggeber mit seinem Bild machen dürfe. Bauschke: "Man darf Abbildungen eines Kunstwerks nicht veröffentlichen wie man möchte, man darf das Format nicht ändern, weil es vielleicht zu breit ist für die Wand, an der es hängen soll, aber man darf das Werk zerstören." Wobei letzteres nach Ansicht des Anwaltes eine "interessante Stilfrage" sei.

Manchmal beschäftigt Bauschke sich mit regelrechten Krimis. Da geht es um gefälschte Kunstwerke. Der Künstler klagt auf Feststellung, dass es sich um ein unechtes Werk handele oder der Besitzer klagt gegen den Künstler auf Unterlassung der Äußerung, dass es eine Fälschung sei. Da würde nach Originalen geforscht, Spuren gesichert, würden Beweise gesammelt und "Original und Fälschung gegenübergestellt wie Täter und Opfer auf dem Polizeirevier", berichtet Christian Bauschke. Restitutionsfälle seien ähnlich intensiv.

Mandanten gewinnt Christian Bauschke grundsätzlich über Mund-zu-Mund-Propaganda. Diese Empfehlungen ("Wir haben weltweit einen exzellenten Ruf") treiben mitunter komische Blüten. So mussten Heller & Partner gerade die Beratungsanfrage eines weltberühmten New Yorker Museums ablehnen, weil man bereits den Künstler vertrat, um dessen Projekt es ging. Doch abgesehen von solch Beinahe-Doppelbuchungen spürt der Kunstjurist die Weltwirtschaftskrise. Er habe nicht weniger zu tun, aber anders, sagt Bauschke. "Seit der Krise ist es merkantiler geworden – die Leute streiten mehr." Denn letztlich ginge es auch im Kunstmarkt um das Geschäft. Und hart zur Sache ginge es dabei auch. "Nur haben wir es dabei immer mit einem wunderbaren Gegenstand zu tun", fügt der Anwalt hinzu, "mit Kunst!"

Zitiervorschlag

Gil Eilin Jung, Christian Bauschke: Von der Kunst, sein Hobby zum Beruf zu machen . In: Legal Tribune Online, 03.07.2010 , https://www.lto.de/persistent/a_id/872/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

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