Buchrezension: Das juris­ti­sche Fach­witz­wesen

von Martin Rath

29.11.2015

2/2: *** Und nun ein wenig spoilern ***

Großartig zu lesen ist beispielsweise eine Glosse des mehrfach mit vorwitzigen Texten vertretenen Hamburger Professors Paul Heinrich Neuhaus, der sich der rechtlichen Konsequenzen des Überschreitens einer Straße bei roter Fußgängerampel annahm, was 1969 insofern besonders komisch war, als die Phrasen der Präambel zur Straßenverkehrsordnung aus der NS-Zeit noch in Kraft waren. Die NS-Vorrede zur StVO sprach einer Verurteilung des anarchistisch-undeutsch rotlichtverletzenden Fußgängers kaum das Wort – ebenso wenig wie ein erstaunliches Zitat aus der BGH-Rechtsprechung des Jahres 1965: "Im Straßenverkehr kann man täglich beobachten, daß Fußgänger, die nicht geisteskrank sind, bei rotem Licht die Straße überqueren, wenn kein Fahrzeug sich nähert."

Der wegen seiner klaren Worte geliebte und gefürchtete Richter und Rechtsanwalt Egon Schneider (1927-2014) ist mit einer Glosse aus dem Jahr 1964 vertreten, mit der er sich über den Wert der "Theorien" in der Rechtswissenschaft lustig macht – mit Vergleichen zwischen den ehrwürdigen zivilrechtlichen Kondiktionentheorien und einer denkbaren, aber unsinnigen Theorie der gärtnerischen Rasenpflege.

Günter Dürig (1920-1996), der bekannte Ko-Autor des Grundgesetzkommentars in Loseblattform, ist in der Auswahl von Hamann/Idler nicht nur mit einer Klage über Loseblattsammlungen vertreten, sondern wird später auch in komischer Form ob seines Verrats am gebundenen Buch angeklagt.

Neben der Komik: Wiederentdeckungen

Doch widmet sich die Auswahl von Hamann/Idler nicht nur den komischen Formen und Inhalten. Unter den nachdenklichen Texten fallen zwei Beiträge des streitbaren Rechtsanwalts Otto Küster (1907-1989) auf.

In einem Beitrag aus dem Jahr 1953 kritisiert Küster die nordrhein-westfälische Justiz wegen ihres Unvermögens, den Kunstraub zulasten der sogenannten "entarteten Künstler" seitens der NS-Behörden als politischen Vorgang zu würdigen. Zwei Jahre zuvor diskutierte Küster einen "Herrenbesuch bei der Mieterin" anhand einer Entscheidung des Amtsgerichts Kiel, das die Unterlassungsklage eines Vermieters gegen seine Mieterin abgewiesen hatte, bei der ein Herr aus und ein ging, der nicht mit ihr verheiratet war. Küster, selbst gläubiger Christ und Vater von acht Kindern, pflichtet den freisinnigen Kielern unter Vorbehalten bei – entgegen der sonst hochgehaltenen Moral der Adenauer-Jahre, der angeblich erst 1968 von bärtigen Revoluzzern das Mieder gelockert wurde.

Damit ist, neben der Leistung, zu amüsieren, das zweite große Verdienst von "Zeitgeistreiches" angedeutet: Es ist oft erstaunlich, wie wenig vorwitzige Juristen mit dem angeblichen Geist ihrer Zeit zu tun hatten.

Auch als Übung, die eigene Überzeugungsfaulheiten gelegentlich zu überprüfen, ist die Sammlung daher unbedingt zu empfehlen.

Tipp: Zeitgeistreiches: Scherz und Ernst in der Juristenzeitung: Glossen aus sechzig Jahren, herausgegeben von Hanjo Hamann und Martin Idler. Tübingen (Mohr-Siebeck) 2015, ISBN 978-3-16-154251-0, XIV + 193 Seiten, 16,00 Euro.

Der Rezensent konnte das Buch als PDF vorab lesen. Er unterhält keine geschäftlichen Beziehungen zu Mohr-Siebeck.

Der Autor Martin Rath arbeitet als freier Lektor und Journalist in Köln.

Zitiervorschlag

Martin Rath, Buchrezension: Das juristische Fachwitzwesen . In: Legal Tribune Online, 29.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17697/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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