Börries Freiherr von Münchhausen: Ein "Gott­be­g­na­deter" unter den Dich­ter­ju­risten

Der Jurist Börries Albrecht Conon August Heinrich Freiherr von Münchhausen gehört zu den bedeutendsten Balladendichtern Deutschlands. Als 1933 mit Thomas Mann und anderen die künstlerische Elite Deutschland verließ, trat unter anderem der dichtende Freiherr in das entstandene Vakuum. Er wurde auch in Hitlers "Gottbegnadeten-Liste" ausgesuchter Künstler aufgenommen.

Börries Freiherr von Münchhausen wurde am 20. März 1874 in Hildesheim geboren. Er war das älteste Kind des Kammerherrn Börries von Münchhausen-Moringen und seiner Frau Clementine von der Gabelentz. Zu den Vorfahren dieses niedersächsischen Adelsgeschlechtes gehörte auch der als "Lügenbaron" bekannte Karl Friedrich Hieronymus Freiherr von Münchhausen.

Bevor der junge Freiherr mit dreizehn Jahren auf die Klosterschule Ilfeld ging, verbrachte er seine Kindheit auf verschiedenen elterlichen Gütern. Zwischen 1895 und 1901 studierte er Rechts- und Staatswissenschaften an den Universitäten Heidelberg, München, Göttingen und Berlin. Seine Referendarprüfung legte er in Celle ab. Zwischenzeitlich promovierte er 1899 mit dem Thema "Über die Pflicht zur Anzeige" in Leipzig zum Doktor der Rechtswissenschaften.

Im Ersten Weltkrieg war Münchhausen zunächst Oberleutnant im Königlich Sächsischen Garde-Reiter-Regiment und wechselte 1916 zur Auslandsabteilung der Obersten Heeresleitung. Nach Kriegsende bewirtschaftete er sein Gut in Windischleuba bei Altenburg.

Der Balladendichter

Seit der Schulzeit verfasste Münchhausen eigene Balladen. 1897 erschien sein erster Band "Gedichte". Im Jahr darauf rief er den "Göttinger Musenalmanach" ins Leben, worin er die Ballade als das "schlummernde Königskind der deutschen Dichtung" verherrlichte und ihr ein Forum bot.

Münchhausens Balladen feiern vergangenes Rittertum und die germanische Sagenwelt. Ihre Verklärung traf den Zeitgeist und machte sie so beliebt. Aber er dichtete auch Stücke, die sich mit zeitgenössischen Themen befassten und sie in bunten Bildern darstellten. 1922 erhielt er den Schillerpreis.

Der Künstler im Dritten Reich

Seit den 20er-Jahren verlor sich Münchhausens literarische Reputation allmählich. Dennoch verfolgte er mit Vehemenz das Ziel, sich wieder an die Spitze der nationalen Dichterelite zu bringen.

Nach Hitlers Machtübernahme wurde Münchhausen im Mai 1933 in die "gesäuberte" Preußische Akademie der Künste berufen, nachdem viele bisherige Mitglieder wie Thomas Mann ihre Mitgliedschaft aufgaben oder zur Aufgabe gezwungen worden waren. Im Oktober 1933 gehörte Münchhausen zu den 88 Schriftstellern, die das Gelöbnis treuester Gefolgschaft für Adolf Hitler unterschrieben. Ein Jahr später erfolgte seine Ernennung zum Senator der Akademie.

Die Verklärung des Vergangenen wie die Heroisierung germanischer Sagen – etwa die Balladen aus dem Nibelungenumkreis wie "Hagen und die Donaufrauen" (1920) oder "Kind Hagen" (1931) mögen verbunden mit seiner Ablehnung der modernen Literatur ein Grund für die positive Grundhaltung der Nationalsozialisten gegenüber der Dichtung Münchhausens gewesen sein.

Trotz seiner im Dritten Reich genossenen Vorteile blieb Münchhausens Verhältnis zum Nationalsozialismus in mehrfacher Hinsicht zwiespältig. Zum einen befürwortete er Hitlers Machtpolitik, doch beanspruchte er andererseits auch den Schutz der dichterischen Freiheit. Er förderte einzelne jüdische Künstler und hegte gleichzeitig jedoch auch antisemitisches Gedankengut.

Als Hermann Göring im Juli 1937 das Amt des Protektors der Preußischen Akademie übernahm, schwand Münchhausens Einfluss auf die Literaturszene. Anfang der 40er-Jahre zog er sich aus dem öffentlichen Leben zurück. Als Dichter war er unbedeutend geworden.

Der Jurist im Dritten Reich

Börries von Münchhausen meldete sich während des Dritten Reiches in fataler Weise auch als Jurist zu Wort. So schlug er im Herbst 1936 dem NS-Reichsinnenminister Wilhelm Frick in einen Brief vor, den Juden "deutsche Namen" wegzunehmen, um "in Zukunft das Erkennen der Juden leichter" zu machen. Man solle den Juden ihre deutschen "Tarnnamen", hinter denen sie sich versteckten, "entreissen". Frick nahm den Vorschlag begeistert auf und zog Konsequenzen: "Auf Grund eines Briefes des Dr. Börries Freiherr v. Münchhausen, in dem die Frage der Entdeutschung von Judennamen angeschnitten wird, ist Rücksprache über den Gesetzentwurf angeordnet worden."

Letztlich scheiterte Münchhausens Vorschlag. Stattdessen sah die später verabschiedete "Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen" vom 17. August 1938, vor, deutsche Juden anhand ihrer Vornamen (Israel oder Sara) kenntlich zu machen.

Trotz seiner geschwundenen Bedeutung als Dichter erfuhr Münchhausen 1944 noch die zweifelhafte Ehre, in die so genannte "Gottbegnadeten-Liste" aufgenommen zu werden. Es handelte sich dabei um eine vom Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda und  Hitler zusammengestellte Liste, in der die wichtigsten Künstler des NS-Regimes aufgeführt waren. Bei diesen Künstlern handelte es sich um die auf Anordnung Hitlers erwünschten Künstler wie Schriftsteller, Musiker und Schauspieler, die als unabkömmlich galten und vom Fronteinsatz freigestellt waren, um sich hauptsächlich der Propaganda des Nationalsozialismus widmen zu können.

Als sich alliierte Truppen seinem Gut Windischleuba näherten, nahm sich Börries Freiherr von Münchhausen mit einer Überdosis Schlaftabletten  am 16. März 1945 das Leben. Noch heute ist Münchhausen Ehrenbürger von Göttingen – eine Ehrenbezeugung, die er ursprünglich mit Hitler und Frick teilte, die diesen jedoch nach dem Ende des NS-Regimes wieder aberkannt wurde.

Der Autor Jürgen Seul lebt als freier Publizist und Redakteur in Bad Neuenahr-Ahrweiler. Er verfasste zahlreiche Publikationen u. a. zum Architektenrecht, Arbeitsrecht sowie zu rechtshistorischen Themen.

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Zitiervorschlag

Jürgen Seul, Börries Freiherr von Münchhausen: . In: Legal Tribune Online, 20.03.2011 , https://www.lto.de/persistent/a_id/2809 (abgerufen am: 04.12.2024 )

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