Druckversion
Dienstag, 19.05.2026, 23:25 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/feuilleton/f/bgh-urteil-historie-rechtsgeschichte-ohrfeige-links-rechts-rundumschlag-verfassungsfeinde
Fenster schließen
Artikel drucken
19176

Historische Strafurteile des BGH: Ein Rund­um­schlag für alle Ver­fas­sungs­feinde

von Martin Rath

24.04.2016

Mann im Anzug mit Boxhandschuhen

© Andrey Burmakin - Fotolia.com

Am 25. April 1966  ging es vor dem 3. Strafsenat des BGH gegen einen rechtsextremistischen Sektierer zur Sache. Am gleichen Tag klärte der Senat die Kollegen vom LG Frankfurt ebenso harsch über die korrekte Kommunisten-Bewertung auf.

Anzeige

Im Kampf gegen verfassungsfeindliche Kräfte legte jedenfalls die Bundesregierung in den jungen Jahren der Republik Wert auf öffentlichkeitswirksames Timing. Drei Tage bevor sie den Antrag zum Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) stellte, beantragte sie beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG), die Sozialistische Reichspartei (SRP) zu verbieten, eine offen nationalsozialistisch inspirierte Vereinigung. Mit diesem Schachzug ließ sich der Eindruck vermeiden, die Regierung Adenauer agiere einseitig.

Der Umstand, dass das BVerfG diese beiden Verbotsverfahren mit sehr unterschiedlicher Geschwindigkeit betrieb - die SRP fand 1952 ihr Ende als legale Vereinigung, während die KPD erst vier Jahre später verboten wurde -, führte zu erheblichen Querelen zwischen Regierung und Gericht, vergleichbar dem aktuellen polnischen Konflikt zwischen Regierung und Verfassungsgericht.

Ob sich hingegen der Bundesgerichtshof (BGH) in seinem Timing von der Aussicht auf eine ausgewogene Presse hat leiten lassen, als sein 3. Strafsenat am 25. April 1966 Extremisten beider Seiten des politischen Spektrums ihr jeweiliges strafrechtliches Urteil mit auf den Lebensweg gab, muss zwar Gegenstand der Spekulation bleiben. Sollte der Eindruck der Ausgewogenheit bezweckt gewesen sein, hätte sich der BGH die Mühe in der Terminierung allerdings umsonst gemacht. Denn die Strafsachen unter den Aktenzeichen 3 StR 1/66 und 3 StR 25/65 blieben in der Öffentlichkeit – soweit festzustellen war – weitgehend unbemerkt.

Frankfurter Richter verstehen kommunistische Gefahr nicht

Dabei hätte das Urteil gegen Angehörige des "Gesamtdeutschen Arbeitskreises der Land- und Forstwirtschaft", damals als "GALF" abgekürzt, einen Platz in der Geschichte einer deutschen Gerichtssoziologie verdient: Das Landgericht Frankfurt am Main war von den in Karlsruhe herrschenden Auffassungen – nicht nur solchen zum Recht – abgewichen und wurde dafür heftig gerüffelt. Es wäre recht interessant herauszufinden, wann und warum Richtergezänk in unserer Republik mildere Formen annahm.

Doch zur Sache: Beim GALF handelte es sich - so die Auffassung der Bundes- und verschiedener Landesregierungen - um eine Tarn- und Ersatzorganisation der verbotenen KPD, nach Kenntnis des Gerichts finanziert und gesteuert von der beim BGH noch als sowjetisch besetzte Zone (SBZ) bezeichneten DDR. Den Angeklagten wurde vorgeworfen, als Verleger der GALF-eigenen Zeitschrift "Das Land" gegen eine Reihe von Strafnormen verstoßen zu haben, nämlich die §§ 90a, 90b, 100d Abs. 2, 128, 94 Strafgesetzbuch (StGB).

Einerseits ist es außerordentlich komisch, sich diese kommunistische Wühlarbeit beispielsweise unter westfälischen Schweinezüchtern oder fränkischen Waldbaronen vorzustellen, denen die sonntägliche Predigt des Pfarrers Gottes Wort kundtat, mit Sicherheit aber nicht Walter-Ulbricht-Zitate, vorgetragen in fisteligem Sächsisch.

Doch in den 1950er, 1960er Jahren gingen in der Landwirtschaft unzählige Arbeitsplätze verloren, auch war die Bauernschaft noch nicht an die sedierenden Subventionen der europäischen Agrarordnung gewöhnt. In Bayern brachte es mit Richard Scheringer (1904-1986) sogar ein kommunistischer Landwirt trotz seiner rheinpreußischen und nationalsozialistischen Vergangenheit zu einer gewissen Berühmtheit – ohne 10-Prozent-Sperrklausel hätten es die Kommunisten 1946 sogar in den schwärzesten aller Landtage gebracht.

Zudem wurden die Behörden und Gerichte, glaubt man einem zeitgenössischen Bericht der Wochenzeitung Die Zeit, durch einen V-Mann mit dem schönen Namen Alois Dicklhuber in überzeichneter Form über die bolschewistischen Bemühungen um die westdeutsche Bauernschaft versorgt.

Anzeige
Seite 1/2
  • Seite 1:

    Eine Ohrfeige für die Linken...

  • Seite 2:

    ... und eine für die Rechten

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Martin Rath, Historische Strafurteile des BGH: . In: Legal Tribune Online, 24.04.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/19176 (abgerufen am: 19.05.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Strafrecht
    • Parteien
    • Rechtsgeschichte
    • Strafverfahren
    • Verfassung
    • Verfassungsschutz
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Die Sängerin Shakira 18.05.2026
Steuerhinterziehung

Freispruch vom Vorwurf des Steuerbetrugs:

Spa­ni­sches Finanzamt muss Sha­kira 55 Mil­lionen Euro zurück­zahlen

Ein Streit mit dem spanischen Fiskus brachte Shakira nach eigenen Angaben nächtelang um den Schlaf. Nun erringt die kolumbianische Sängerin einen Triumph: Ein Gericht hob eine Verurteilung gegen sie auf.

Artikel lesen
Das Bild zeigt eine handschriftliche Notiz, die möglicherweise im Kontext von Steno-Notizen oder modernem Notieren steht. 17.05.2026
Strafverfahren

Der ewige Streit um "moderne Medien":

Wie Straf­ver­fahren die Ste­no­grafie vor­an­brachten

Der Streit um eine ausführliche Protokollierung von Strafverfahren will kein Ende nehmen. Schon die Mediengeschichte der Stenografie war voller Machtfragen – von der Anwaltssekretärin bis zum späteren Bundespräsidenten.

Artikel lesen
Das Bild zeigt das Schild der Scientology Kirche, symbolisch für die Abwertung ihrer Relevanz durch den Verfassungsschutz. 15.05.2026
Verfassungsschutz

Verfassungsschutz schafft Phänomenbereich "Scientology" ab:

Sci­en­to­logy zu irre­le­vant für Son­der­be­o­b­ach­tung

Seit 1997 wird Scientology in Deutschland vom Verfassungsschutz als eigenständiges Phänomen beobachtet. Nun ändert der Inlandsgeheimdienst diese Vorgehensweise. Es ist bereits die zweite Umstrukturierung in diesem Jahr.

Artikel lesen
Bundeskanzler Friedrich Merz (M,CDU) spricht zu Beginn der Sitzung des Bundeskabinetts im Kanzleramt. 13.05.2026
Auslieferung

Kabinett beschließt Entwurf zur Änderung des IRG:

Mehr Rechte für Betrof­fene bei Aus­lie­fe­rungen

Künftig sollen Betroffene vor Auslieferungen aus Deutschland mehr Möglichkeiten erhalten, sich Gehör zu verschaffen. Daneben will die Bundesregierung die internationale Zusammenarbeit bei der Strafverfolgung stärken.

Artikel lesen
Demo gegen Rechtsextremismus (Symbolbild) 12.05.2026
AfD

VG Lüneburg:

Stadt durfte Flug­blatt gegen die AfD unter­stützen

Das Geheimtreffen von Potsdam rief Massenproteste gegen die AfD hervor. Darf eine Kommune Aufrufe zu solchen Demos unterstützen? Das VG Lüneburg bejaht das: Kommunen seien der Demokratie verpflichtet.

Artikel lesen
Das neue Reichsgerichtsgebäude in Leipzig um 1900 09.05.2026
Rechtsgeschichte

Als französisches Recht in Deutschland galt:

Une­he­liche Kinder und Mütter plan­mäßig sch­lechter ges­tellt

Vor 125 Jahren wurde entschieden, wie weit eine berüchtigte Regelung des französischen Familienrechts in Deutschland noch anzuwenden war. Das Urteil führt in patriarchale Zeiten zurück – und in einen radikalen deutschen Föderalismus.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) als An­ge­s­tell­te oder in frei­er Mit­ar­beit

RechtDialog Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Logo von Hogan Lovells International LLP
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ten­de (w/m/d) Ban­king & Fi­nan­ce

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Hogan Lovells International LLP
Re­fe­ren­da­rin/Re­fe­ren­dar (w/m/d) Ban­king & Fi­nan­ce

Hogan Lovells International LLP, Frank­furt am Main

Logo von Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Rechts­an­walt (m/w/d) pri­va­tes Bau­recht/Ver­ga­be­recht

Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbB, Köln

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Im­mo­bi­li­en­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG, Ham­burg und 1 wei­te­re

Logo von Thomson Reuters
Se­nior Spe­cia­list Le­gal Edi­tor, Cor­po­ra­te Law and Practi­ce

Thomson Reuters, Ber­lin und 1 wei­te­re

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Ham­burg

Logo von Görg
Re­fe­ren­da­re und Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­bei­ter (m/w/d) für ver­schie­de­ne...

Görg, Mün­chen

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Krypto: Umsatzsteuer

27.05.2026

Aktuelles zur Erbschaft-/Schenkungsteuer und Bewertung

26.05.2026

Die 3 wichtigsten Vertragsklauseln für Agenturen

27.05.2026

Intensivkurs KI für Anwaltskanzleien Modul 1: Basis-Einführung in KI, Prompting und Anwendungsfälle

27.05.2026

Verteidigung in Cannabis-Strafverfahren

27.05.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH