Druckversion
Dienstag, 17.02.2026, 00:57 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/feuilleton/f/bgh-rechtsprechung-zigeuner-nationalsozialismus-verfolgung-schikane-polizei
Fenster schließen
Artikel drucken
18532

Von Landfahrern und Zwangsvasektomie: "Zigeuner" vor dem Bun­des­ge­richtshof

von Martin Rath

21.02.2016

Renningen, Oberamt Leonberg.- Polizei bei gestellter Razzia von Sinti und Roma-Wohnwagen im Winter.

Bundesarchiv, Bild 146-1989-110-29 / CC-BY-SA 3.0 / Quelle / Zuschnitt und Skalierung durch LTO

Dieser Tage befassten sich der Bundesgerichtshof und der Zentralrat der Sinti und Roma in Deutschland mit der streckenweise schier unglaublichen Zigeuner-Rechtsprechung des höchsten deutschen Zivilgerichts in den fünfziger Jahren.

Anzeige

Die Menschen, die vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ihr Recht suchten, hatten Auschwitz überlebt oder das kaum minder mörderische Konzentrationslager Mauthausen in Österreich, hatten ihre Familie verloren, waren an Seele und Körper geschädigt, des Vermögens und ihres bescheidenen Berufs beraubt. Doch weil sie als sogenannte Zigeuner einer Bevölkerungsgruppe angehörten, die von jeher in schlechtem Ansehen stand, verweigerte ihnen der BGH nicht nur weitgehend Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG).

Noch dazu erklärte das höchste deutsche Zivilgericht die Opfer des "Porajmos" – ein Romanes-Begriff für "Verschlingen", eine Entsprechung zur "Shoah" der jüdischen NS-Verfolgten – zu schlechthin kriminellen Wesen, deren Leid nicht der nationalsozialistischen Rassenpolitik, sondern kriminalpolizeilicher Präventionsarbeit und ihrem unseriösen Zigeunerleben geschuldet sei.

Deportation aus Gründen des Staatsschutzes

Am 17. Mai 1940 war die spätere Klägerin zusammen mit ihrem Mann aus Koblenz ins besetzte Polen verschleppt worden, wo sie bis zur Befreiung im Jahr 1945 insgesamt 56 Monate in Konzentrationslagern inhaftiert blieb. Entgegen der Rechtsauffassung des Landes Rheinland-Pfalz billigten ihr das Landgericht Trier und das Oberlandesgericht Koblenz zunächst eine Haftentschädigung für diesen Zeitraum zu, genau wie NS-Verfolgten anderer religiöser, ethnischer oder politischer Gruppen auch.

Zu Unrecht, wie der BGH in einem Urteil vom 7. Januar 1956 (Az. IV ZR 273/55) erklärte. Obwohl die Klägerin als "Zigeunerin" dem Deportationsbefehl zum Opfer gefallen sei, seien die ersten Jahre ihrer Lagerhaft nicht als nationalsozialistische Verfolgungsmaßnahme aus Gründen der Rasse zu bewerten, sondern als kriminalpolizeiliche Vorbeugungsmaßnahme. Diese sei zwar rechtsstaatlich fragwürdig gewesen, nicht aber entschädigungsfähig. Erst nachdem Heinrich Himmler (1900-1945), der SS- und Polizeichef, um den Jahreswechsel 1942/43 auch die Sinti und Roma zum Ziel seiner Mordpläne erklärt habe, sei – unter Umständen – von einer rassisch motivierten Verfolgung auszugehen.

BGH kannte rechtsstaatliches Kujonieren von Minderheit

Um zu dem Befund zu gelangen, die Verfolgung der Sinti und Roma sei zunächst nicht rassistisch bedingt gewesen, griff der BGH zu Argumenten, die für sich als rassistisch bezeichnet werden dürfen:

"Da die Zigeuner sich in weitem Maße einer Seßhaftmachung und damit der Anpassung an die seßhafte Bevölkerung widersetzt haben, gelten sie als asozial. Sie neigen, wie die Erfahrung zeigt, zur Kriminalität, besonders zu Diebstählen und Betrügereien, es fehlen ihnen vielfach die sittlichen Antriebe der Achtung vor fremdem Eigentum, weil ihnen wie primitiven Urmenschen ein ungehemmter Okkupationstrieb eigen ist […]. Sie wurden deshalb allgemein von der Bevölkerung als Landplage empfunden. Das hat die Staatsgewalt, wie schon erwähnt, veranlaßt, gegen sie vorbeugende Sondermaßnahmen zu ergreifen und sie auch in ihrer Freiheit besonderen Beschränkungen zu unterwerfen."

Bis es im Jahr 1942/43 dem NS-Politiker Himmler in den Kopf kam, "Zigeuner" auch wegen ihrer "Rasse" ermorden zu lassen, sei es gleichsam gute staatliche Praxis gewesen, solche als Angehörige einer ethnischen Gruppe Sondergesetzen zu unterwerfen, um "die übrige Gesellschaft von [sic!] ihren sozialschädlichen, auf eigentümlichen Gruppeneigenschaften beruhenden Handlungen zu bewahren."

BGH schaut Heinrich Himmler in den Kopf

Tatsächlich existierten seit der Zuwanderung von Sinti und Roma im 15. Jahrhundert zahllose Gesetze, die ihnen die Aufnahme in die ständische, dann die bürgerliche Gesellschaft weitgehend verweigerten, sie auf wenig angesehene und kaum lukrative Erwerbszweige verwiesen.

In der Zeit des Kaiserreichs und der Weimarer Republik war die "Bekämpfung der Zigeunerplage" Gegenstand einer deutschlandweiten, ja mitteleuropäisch koordinierten Polizeipolitik, begründet auf eine schon statistisch fragwürdige Behauptung, was den Beitrag von Gruppenzugehörigen zur Gesamtkriminalität betraf. In der Diktion des BGH heißt es: Weil "schon das Volk der Zigeuner in seinen Stämmen und Sippen als solches und seine Lebensweise (unstetes Umherziehen) den wirklich kriminellen Volkszugehörigen einen Rückhalt bietet und die Möglichkeit verschafft, sich der Strafverfolgung zu entziehen", seien Maßnahmen der kollektiven Überwachung aller (potenziellen) Zigeuner auch nach rechtsstaatlichen Maßstäben vertretbar.

Dieses Leitbild der rechtsstaatlich korrekten "Zigeuner"-Überwachung und -Verfolgung billigten die BGH-Richter auch dem NS-Staat so weit als irgend möglich zu. Hatte beispielsweise das Oberlandesgericht Koblenz eine "Zigeuner" und Juden gleichsetzende Sondergesetzgebung aus dem Jahr 1938 als Wechselpunkt vom rechts- zum mörderstaatlichen Rassismus anerkannt, wollte der BGH den Übergang von der seines Erachtens gebotenen "Bekämpfung der Zigeunerplage" zur illegitimen Verfolgungspraxis erst fünf Jahre später erkennen.

Dabei werfen die BGH-Richter ihren Kollegen vom OLG Koblenz vor, die Anweisungen Heinrich Himmlers nicht richtig verstanden zu haben, ihnen eine unzutreffende Auslegung "angedeihen" zu lassen: Das höchste deutsche Zivilgericht verteidigt den braun-esoterischen Wirrkopf Himmler davor, von einem Oberlandesgericht falsch verstanden zu werden. Viel tiefer kann Justiz nicht sinken.

Seite 1/2
  • Seite 1:

    Verfolgung erst, als Himmler es sagt

  • Seite 2:

    Ein bisschen Rassismus muss sein

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Martin Rath, Von Landfahrern und Zwangsvasektomie: . In: Legal Tribune Online, 21.02.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18532 (abgerufen am: 17.02.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Diskriminierung
    • Nationalsozialismus
    • Rechtsgeschichte
  • Gerichte
    • Bundesgerichtshof (BGH)
Eine stark befahrene Straße in München im Jahr 1970. 15.02.2026
Rechtsgeschichte

Von Kautschuk über das Dritte Reich bis zum Verkehrsgerichtstag:

Rad der Zeit, gut ver­drängt

Der 15. Februar 1936 war ein besonderes Datum in der Geschichte der Kfz-Bereifung: Synthetisches Gummi wurde praxistauglich. Zum vermeintlich harmlosen Reifen lassen sich gleich mehrere juristische "Krimis" erzählen – eine Auswahl.

Artikel lesen
Schild mit dem Schleswig-Holsteinischen Wappen und der Aufschrift "NOTAR" an der weißen Außenwand einer Anwaltskanzlei mit Notariat. 14.02.2026
Notare

BMJV legt Gesetzentwurf vor und setzt BVerfG-Urteil um:

"Anwalts­no­ta­riat wird fit für die Zukunft"

Die Bundesregierung nimmt ein Urteil des BVerfG zur Altersgrenze von Anwaltsnotaren zum Anlass, um den Beruf insgesamt attraktiver auszugestalten. Erreicht werden soll damit eine flächendeckende notarielle Versorgung im Land.

Artikel lesen
Soldaten der in Deutschland stationierten britischen Armee kühlen am 04.08.1961 in einem See auf der Bundesgartenschau in Stuttgart ihre Füße. 08.02.2026
Rechtsgeschichte

Diskussionen und Rechtstreitigkeiten um die Alliierten:

Bade­mäntel und Damen­k­leider auf Besat­zungs­kosten

Noch in den 1990er-Jahren waren Rechtsfragen zu den Kosten der alliierten Besatzung nach dem Zweiten Weltkrieg zu klären. Bereits der erste Deutsche Bundestag stritt jedoch emsig und überraschend selbstbewusst über diese Angelegenheiten.

Artikel lesen
Ein schwarz-weiß Bild, auf dem Kinder im Mai 1955 auf dem hagener Spielplatz zu sehen sind, der in der Nähe des verseuchten Brunnens lag. 01.02.2026
Rechtsgeschichte

Typhus und Justiz:

Aus dem Land der win­ter­lich damp­fenden Gruben

Vor 70 Jahren entschied der BGH zu den Folgen einer Typhus-Epidemie in Bayern. Nicht nur der Freistaat war betroffen. In den 1950er Jahren trat die Infektionskrankheit immer wieder in skandalösem Ausmaß auf.

Artikel lesen
Frau mit Kopftuch am Flughafen 29.01.2026
Kopftuch

BAG zum Kopftuch:

Ent­schä­d­i­gung für Bewer­berin auf Flug­hafen-Job wegen Dis­kri­mi­nie­rung

Eine Frau mit Kopftuch bewarb sich auf eine Stelle bei der Passagier- und Gepäckkontrolle an einem Flughafen. In diesem Bereich gibt es keine Neutralitätspflicht, so das BAG nun. Die Absage, die die Frau kassiert hat, sei diskriminierend.

Artikel lesen
Zwei Frauen im Gespräch. 21.01.2026
Rechtsberatung

Was heißt und wie geht "Awareness"?:

Rechts­be­ra­tung, bei der sich alle wohl­fühlen

Zur Rechtsberatung geht man häufig in Krisensituationen. In vielen Fällen kommen Traumata, Diskriminierungen und Ängste dazu, die die Beratung aufleben lässt. Wie man sensibel damit umgeht, erklären Cristina Gilfrich und Konstantina Raptis.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Taylor Wessing
As­so­cia­te Real Es­ta­te Tax (w/m/d)

Taylor Wessing , Frank­furt am Main

Logo von Osborne Clarke GmbH & Co. KG
Re­fe­ren­dar (w/m/d) Di­gi­ta­li­sie­rung, Bank- und Ka­pi­tal­markt­recht

Osborne Clarke GmbH & Co. KG , Ber­lin

Logo von Wolfgang Metzner GmbH & Co KG
Ju­nior Lek­tor (m/w/d)

Wolfgang Metzner GmbH & Co KG , Ber­lin

Logo von McDermott Will & Schulte
As­so­cia­te (m/w/d) In­sol­venz­recht & Re­struk­tu­rie­rung

McDermott Will & Schulte , Düs­sel­dorf

Logo von Deutsche Rentenversicherung Rheinland
Füh­rungs­kräf­te (m/w/d)

Deutsche Rentenversicherung Rheinland , Düs­sel­dorf

Logo von Mueller.legal
Wis­sen­schaft­li­che:r Mit­ar­bei­ter:in (m/w/d) Me­di­en­recht

Mueller.legal , Ber­lin

Logo von A&O Shearman
Rechts­an­wäl­te (m/w/d) im Be­reich Im­mo­bi­li­en­fi­nan­zie­rung

A&O Shearman , Frank­furt am Main

Logo von Mueller.legal
Wis­sen­schaft­li­che:r Mit­ar­bei­ter:in (m/w/d) Mar­ken­recht

Mueller.legal , Ber­lin

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von CMS Deutschland
Update Vergaberecht - Schwellenwerte und Relevanz des Auftragswerts

25.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Arbeitsrecht

24.02.2026

Logo von GvW Graf von Westphalen
Rechtsprechungs­report: Presse- und Äußerungsrecht

24.02.2026

Wegzüge und Zuzüge im Steuerrecht

24.02.2026

Infoanlass (online) «Berufsbegleitendes Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften»

24.02.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH