Unter anderem ein Jurastudent, der 100.000 Euro Entschädigung erstreitet, ein Falschparker-Melder, der zum Datensünder wird, und ein Diensthund, der für Überstunden beim Gassigehen sorgt: Diese zehn LTO-Artikel wurden 2025 am meisten gelesen.
Das Jahr 2025 liegt in wenigen Stunden hinter uns – und damit auch eine Vielzahl von Entscheidungen, Debatten und rechtlichen Streitfragen. Auf LTO haben wir in den vergangenen Tagen bereits zurückgeblickt, sowohl in der Spezialausgabe unseres "Die Rechtslage"-Podcasts (über die "Jura-Highlights 2025" haben Sie ja sicherlich abgestimmt) als auch in unserer beinahe schon traditionellen Reihe "Sollte man kennen", in der wir die wichtigsten Entscheidungen der obersten Gerichte noch einmal bündeln.
Was bislang noch fehlte, wir aber natürlich nicht vergessen haben, ist der Blick auf Sie, unsere liebgewonnene Leserschaft. Was Sie interessiert, wollen wir als Redaktion naturgemäß wissen – zumal LTO als mit Abstand reichweitenstärkstes juristisches Medium in Deutschland 2025 noch einmal deutlich mehr Leserinnen und Leser erreicht hat. Außerdem fällt uns von Jahr zu Jahr immer etwas Neues auf. Dieses Mal: Nicht immer haben es die ganz großen Themen des Landes klickmäßig in die Top 10 geschafft, sondern die kleineren Einzelfälle, hinter denen nicht selten aber ganz große Geschichte steckt. Konstellationen eben, die aus dem Alltag stammen, irritieren oder zum Schmunzeln verleiten. Sie zeigen: Jura ist nicht (immer) trocken, wie der Volksmund so gerne meint.
Die LTO-Redaktion wünscht Ihnen einen guten Rutsch und freut sich auf ein neues, spannendes Jahr 2026 mit Ihnen. Bleiben Sie uns gewogen!
Platz 10: Klage am Commercial Court Moskau – Russland droht deutscher Kanzlei mit Milliardenforderung

Wir beginnen mit einem Fall, der zeigt, wie eng Recht, Politik und wirtschaftliche Interessen inzwischen miteinander verwoben sind – und wie internationale Verfahren seit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zunehmend als Mittel staatlicher Machtausübung und politischen Drucks eingesetzt werden. Auch gegen eine deutsche Anwaltskanzlei.
Rund 207.000 Leserinnen und Leser interessierten sich für die Klage des russischen Generalstaatsanwalts gegen Wintershall Dea und dessen Rechtsvertreter Aurelius Cotta. Hintergrund sind Schiedsverfahren vor dem Permanent Court of Arbitration in Den Haag, mit denen Wintershall russische Enteignungen angreift. Allein wegen der Vertretung von Wintershall Dea verlangt Russland auch von der Kanzlei Aurelius Cotta Schadensersatz in Höhe von 7,5 Milliarden Euro.
Platz 9: Christina Block lässt sich im Entführungsprozess ein – "Du hast mich fertig gemacht"

Der "Fall Christina Block" gehört zu den aufsehenerregendsten Strafverfahren des Jahres. LTO berichtet vor Ort von jedem Prozesstag. Seit Juli 2025 steht Christina Block vor dem Landgericht Hamburg, angeklagt wegen der mutmaßlichen Anstiftung zur schweren Kindesentziehung. Nach einem jahrelangen Sorgerechtsstreit sollen ihre beiden jüngsten Kinder in der Silvesternacht 2023/24 gewaltsam aus Dänemark nach Deutschland gebracht worden sein. Die Staatsanwaltschaft sieht Block als Drahtzieherin der Entführung; sie selbst bestreitet eine Beteiligung und gibt an, erst nachträglich von der Aktion erfahren zu haben. Mitangeklagt ist auch ihr Lebensgefährte Gerhard Delling.
Besonders großes Interesse – rund 218.000 Leserinnen und Leser – fand der Moment, in dem sich Block im Prozess ausführlich selbst einließ. Über Stunden schilderte sie ihre Sicht der Ereignisse, sprach über den eskalierten Familienkonflikt und die persönliche Belastung durch das Verfahren. Diese ungewöhnlich lange und emotionale Einlassung machte den Prozess nicht nur juristisch, sondern auch menschlich zu einem der meistverfolgten Strafrechtsfälle des Jahres.
Platz 8: Eigentümer holt sich gestohlenes Auto zurück – Da hilft auch "Treu und Glauben" nicht

Es ist der Traum eines jeden Bestohlenen. Das gestohlene Fahrzeug wiederfinden. Doch dann begann das nächste Drama. Ende April 2025 wird einem Mann aus Mannheim sein Auto gestohlen. Wochen später ortet er das Fahrzeug in Dortmund, öffnet es mit seinem Zweitschlüssel und fährt davon. Die Polizei greift ein, stellt das Auto sicher – und plötzlich stehen sich zwei Personen gegenüber, die jeweils gute Gründe haben, sich im Recht zu sehen: Der Mannheimer kann nachweisen, das Auto damals gekauft zu haben, der Dortmunder legt dagegen einen Kaufvertrag vor, wonach er das Auto nach dem Diebstahl in England erworben haben will.
Rechtlich führt der Fall quer durch das Sachenrecht: Eigentum und Besitz, gutgläubiger Erwerb, verbotene Eigenmacht – und schließlich die Frage, ob sich der Eigentümer sein Fahrzeug einfach selbst zurückholen durfte oder ob auch ihm rechtliche Grenzen gesetzt sind. Genau diese Gemengelage machte den Fall für rund 236.000 Leserinnen und Leser besonders reizvoll. Selten lässt sich so anschaulich zeigen, dass "Das ist doch meins!" rechtlich längst nicht jede Handlung erlaubt und dass selbst der berüchtigte Rechtsgrundsatz von Treu und Glauben nicht immer weiterhilft.
Platz 7: Präsident Donald Trump und die US-Verfassung – Wie wahrscheinlich ist eine dritte Amtszeit?

Kann Donald Trump ein drittes Mal Präsident der Vereinigten Staaten werden? Mit seiner Vereidigung als 47. Präsident im Januar 2025 stellte sich diese Frage – obwohl die US-Verfassung auf den ersten Blick eindeutig scheint. Der 22. Zusatzartikel begrenzt die Amtszeit klar auf zwei Wahlperioden und wurde nach der viermaligen Wahl Franklin D. Roosevelts bewusst eingeführt, um genau solche Konstellationen künftig auszuschließen.
Genug Anlass für eine vertiefte verfassungsrechtliche Analyse: Warum eine dritte Amtszeit nach geltendem Recht praktisch ausgeschlossen ist, welche hohen Hürden eine Verfassungsänderung hätte und weshalb selbst alternative Auslegungsansätze kaum realistische Spielräume eröffnen. Rund 240.000 Leserinnen und Leser interessierten sich damit weniger für politische Spekulationen als für die nüchterne Frage, wie belastbar verfassungsrechtliche Sicherungen tatsächlich sind – gerade in Zeiten, in denen politische Selbstverständlichkeiten zunehmend infrage gestellt werden.
Platz 6: Bundeswehr verzettelt sich und muss nachzahlen – Soldat ging mit Diensthund 118 Stunden zu lang Gassi

Nach der großen verfassungsrechtlichen Frage, wie belastbar Machtbegrenzungen sind, ging es für viele Leserinnen und Leser wieder sehr bodenständig weiter – nämlich um einen liebenswürdigen Wuffer an der Leine. Rund 286.000 klickten auf einen Fall, der zeigt, dass auch im Militärischen das Verwaltungsrecht seine ganz eigenen Tücken hat. Ein Hundeführer der Bundeswehr hatte seinen Diensthund an dienstfreien Tagen deutlich länger ausgeführt, als es nach den einschlägigen Regelungen eigentlich vorgesehen war – allerdings auf Grundlage einer schriftlichen "Belehrung", die mehr verlangte als das offizielle Konzept.
Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschied: Diese Belehrung war als verbindliche dienstliche Weisung zu werten, auch wenn sie von einer dafür eigentlich nicht zuständigen Stelle stammte. Weil die widersprüchliche Anordnung über Monate hingenommen wurde, handelte es sich um angeordnete Mehrarbeit, die zu vergüten ist. Wie hoch die Nachzahlung war, können Sie hier nachlesen.
Platz 5: OLG Frankfurt ordnet Ordnungshaft im Ohrfeigen-Nachspiel an – Oliver Pocher schickt "Fat Comedy" ins Gefängnis

Nicht nur internationale Politik oder Verwaltungsdetails, auch die deutsche Prominenz sorgte 2025 für großes Leserinteresse. Rund 287.000 Leserinnen und Leser verfolgten das juristische Nachspiel der Ohrfeige, die der Rapper Fat Comedy dem Comedian Oliver Pocher bereits 2022 verpasst hatte.
Weil Fat Comedy trotz gerichtlicher Unterlassungsverfügungen weiterhin Videos und Bildmaterial der Tat verbreitete, griff das Oberlandesgericht Frankfurt am Main zu einer eher selten eingesetzten Maßnahme: Ohne vorheriges Ordnungsgeld ordnete es unmittelbar Ordnungshaft an – insgesamt zwölf Tage.
Platz 4: Erfolgreiche StA-Revision beim OLG Braunschweig – "Ossi"-Autoaufkleber könnte Nazisymbol sein

Kann ein Autoaufkleber strafbar sein? Diese Frage beschäftigte 2025 nicht nur die Justiz, sondern auch rund 300.000 Leserinnen und Leser auf LTO. Konkret ging es um einen "Ossi"-Schriftzug, bei dem die beiden Buchstaben "ss" auffällig an die Runen der nationalsozialistischen Schutzstaffel erinnerten. Während das Amtsgericht den Angeklagten zunächst freigesprochen hatte, hob das Oberlandesgericht Braunschweig die Entscheidung auf. Warum es das tat, können Sie hier nachlesen.
Platz 3: Millionenverlust droht – Stiftung Warentest zu Schadensersatz verurteilt

Dass nicht nur staatliche Entscheidungen, sondern auch private Bewertungen erhebliche rechtliche Folgen haben können, zeigte dieser Fall, der sich damit den Bronzeplatz im LTO-Ranking 2025 sichert. Rund 320.000 Leserinnen und Leser interessierten sich für ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, mit dem die Stiftung Warentest erstmals zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt wurde. Auslöser war ein Test von Rauchwarnmeldern, in dem ein Produkt des Herstellers Pyrexx wegen angeblich verspäteter Auslösung mit der Note "mangelhaft" bewertet worden war.
Im Mittelpunkt stand weniger die Kritik als solche, sondern die juristische Frage, wie belastbar ein Test sein muss, der für Unternehmen existenzielle Folgen haben kann. Die rechtlichen Details des Verfahrens finden sich in diesem ausführlichen Beitrag.
Platz 2: Vom Hilfssheriff zum Datensünder – Falschparker-Melder muss 100 Euro Schadensersatz zahlen

Silber geht 2025 an einen Fall, der Ordnungssinn und Datenschutz auf denkbar alltagsnahe Weise kollidieren ließ. Rund 346.000 Leserinnen und Leser interessierten sich für die Entscheidung des Oberlandesgerichts Dresden, das einen privaten Falschparker-Melder zur Kasse bat.
Der Mann hatte ein falsch geparktes Auto fotografiert und den Parkverstoß über die App weg.li gemeldet – dabei allerdings auch den im Fahrzeug sitzenden Beifahrer abgelichtet. Das ging dem Gericht zu weit – wieso genau, gibt es hier nachzulesen.
Platz 1: Gekündigt, weil er einen Betriebsrat gründen wollte – Jurastudent erstreitet 100.000 Euro Entschädigung

Gold geht 2025 an einen arbeitsrechtlichen Fall mit besonderer Sprengkraft. Mitbestimmung und Kündigungsschutz standen hier im Mittelpunkt. Rund 434.000 Leserinnen und Leser verfolgten die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts München, das einem Jurastudenten eine Entschädigung von rund 100.000 Euro zusprach.
Der Student arbeitete neben dem Studium als Kellner in der Gastronomie und hatte erste Schritte zur Gründung eines Betriebsrats unternommen. Kurz darauf wurde er nicht mehr zu seinem üblichen Dienst eingeteilt, später monatelang nicht beschäftigt und schließlich fristlos gekündigt – angeblich wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung. Das LAG sah darin eine unzulässige Maßregelung wegen der Betriebsratsinitiative. Der Arbeitgeber musste nicht nur den Verdienstausfall ersetzen, sondern auch entgangene Trinkgelder sowie Naturalbezüge ausgleichen und sich für abwertende Formulierungen im Prozess schriftlich entschuldigen.
Wir danken allen LTO Leser:innen und wünschen ein frohes neues Jahr 2026.
Am beliebtesten auf LTO: . In: Legal Tribune Online, 31.12.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/58946 (abgerufen am: 21.01.2026 )
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