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Briten schaffen "Nordrhein/Westfalen": Wie ein sau­er­län­di­scher Schüt­zen­ve­rein sein Fest­zelt verlor

von Martin Rath

23.08.2026

Ein Mann in Uniform trinkt Bier, im Vordergrund sein Schützenhut

Traditions- und Wampenpflege zugleich: In Deutschland gibt es noch bis zu 15.000 Schützenvereine. Foto: picture alliance / dpa | Friso Gentsch

Auf Anordnung der britischen Besatzungsmacht entstanden zum 23. August 1946 drei neue Länder, darunter "Nordrhein/Westfalen". Im strikt geordneten Deutschland sorgte das für viel Wirrwarr, denn Eigentum wie Zuständigkeiten gingen verloren.

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Dass im Frühjahr die Kühe unter Glockengeläut verzückt in die Berge springen und sich dort jede Röstbratwurst unter den Augen einer weisen Staatsführung von selbst in der Pfanne wendet, ist bekannt. Niemand möchte ernsthaft fragen, woher Bayern kommt oder wozu es gut sein soll. 

Anderenorts mussten erst ausländische Fachkräfte tätig werden, um für eine Staatsordnung zu sorgen: Die britische Flurbereinigung betraf Provinzen des Landes Preußen-Hannover, Schleswig-Holstein, Westfalen und das Rheinland. Auch der seit knapp 250 Jahren bestehende preußische Staat selbst sollte ein halbes Jahr später von den vier Siegermächten des Zweiten Weltkriegs in seiner nach 1932 bzw. 1945 noch verbliebenen rechtlichen Restexistenz aufgelöst werden. 

Mit Wirkung zum 23. August 1946 entstand aus der preußischen Provinz das Land Schleswig-Holstein – seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland untechnisch oft "Bundesland" genannt. Des Weiteren ordnete die britische Verordnung Nr. 46 die Auflösung der seit 1866 bestehenden Provinz Hannover an, wobei das gleichnamige neue Land nur fünf Wochen später unter anderem mit Oldenburg, einem seit Jahrhunderten bestehenden Herrschafts- und Staatsgebiet, zum neuen Land Niedersachsen zusammengelegt wurde. 

Aus der preußischen Provinz Westfalen und jenem Teil der Rheinprovinz, der nicht unter französischer Besatzung stand, bildeten die Briten im gleichen Vorgang das neue Land "Nordrhein/Westfalen". Die Gründung des heute wichtigsten Teilstaates der Bundesrepublik brauchte im Gesetzblatt nur wenige Worte. Manches heutige Bundesgesetz findet mehr für seine Präambel. 

Neue Schilder für alte Verwaltung 

Formal war damit noch nicht viel geschehen. Wer bisher von der Besatzungsmacht als Oberpräsident der Provinz eingesetzt worden war, erhielt nun einfach die neue Amtsbezeichnung Ministerpräsident. Im Land Hannover, später Niedersachsen, trat etwa der SPD-Politiker Hinrich Wilhelm Kopf (1893–1961) mit diesem Amtsbonus sehr erfolgreich ins demokratische Leben, ungeachtet der Tatsache, dass er aus beachtlichen Gründen in Polen als Kriegsverbrecher gesehen wurde. 

Die Behörden änderten zwar nur ihre Schilder – sofern sie in dieser Zeit des totalen Mangels jemand fanden, der Blech und Farbe hatte, sie neu zu fertigen. Allerdings sollte das im Straßenbild kaum auffallende Verschwinden der preußischen Provinzbehörden für die juristische Abwicklung der NS-Staatsordnungsreste, von Kriegs- oder Besatzungsschäden später erhebliche Konsequenzen haben. 

Ein Schützenverein vermisst sein Festtagszelt 

Vereinigungen von Einheimischen, die mit Schusswaffen ausgestattet waren, sahen die alliierten Besatzungsmächte in Deutschland nach 1945 zunächst nicht besonders gern, selbst wenn deren Uniformen und Traditionen mit dem NS-Staat wenig zu tun hatten. 

Als sogenannte militärähnliche Organisation wurde beispielsweise im Sauerland der Schützenverein zu Sümmern e.V. von der britischen Militärregierung verboten. Das war keine rein pittoreske Sorge vor grün uniformierten Schützenkönigen, denn derartige Vereine waren mehr als heute mit Veteranenverbänden vernetzt und letztere sollten wenige Jahre später bei der Wiederaufrüstung der Bundeswehr eine wichtige vermittelnde Funktion übernehmen. 

Das Vermögen des Vereins in Sümmern – darunter ein wertvolles Festzelt samt zugehörigen Gerüststangen, Bänken, Tischen und Bodenbrettern – wurde erst von einer britischen "Property Control"-Dienststelle, dann von einem im Auftrag der Briten tätigen Treuhänder beim Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen verwaltet. Wie viel Stolz ein Schützenverein mit derartigen Utensilien verbindet, lässt sich vielleicht aus dem Spott erschließen, den man anderenorts dafür findet. 

Im Jahr 1951 ließ sich ein neuer St. Sebastian 1842 e.V. Sümmern ins Vereinsregister eintragen. Auf seinen Antrag hin übertrug der von der britischen Militärregierung – freilich mit deutschem Personal – in Celle angesiedelte "Prüfungsausschuss" ein Grundstück und sonstige Vermögensgegenstände sowie eventuelle privat- und öffentlich-rechtliche Schadenersatzansprüche des aufgelösten Vereins auf diese neue Schützenbruderschaft. 

Das große, spätere Schützenhallen vorwegnehmende Zelt war jedoch nicht mehr vorhanden. Bis heute hält sich beim Verein die Vorstellung, dass Dr. Werner Jacobi (1907–1970) als Landrat des Kreises Iserlohn das wertvolle Vereinsgut in eine Nachbargemeinde schaffen ließ, wo es als Flüchtlingsunterkunft diente. Der Jurist Jacobi stammte, protestantisch erzogen, aus Dortmund und war zwischen 1937 und 1945 inhaftiert gewesen, zuletzt in einem Nebenlager des KZ Flossenbürg. Er gehörte der SPD an, war also nicht unbedingt jemand, der gut mit sauerländischen Schützenbrüdern harmonierte. 

Streit ums Festzelt geht bis zum BGH 

Über die Schadenersatzforderung wegen des verlorenen Zelts entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil vom 4. Dezember 1958 (Az. III ZR 95/57) zugunsten des Vereins. Haftbar sollte das Land Nordrhein-Westfalen – inzwischen mit Binde- statt Schrägstrich geschrieben – sein. 

Zu klären war, in welcher juristischen Gestalt Jacobi auftrat: Sollte der Landrat als Beamter der preußischen Provinz Westfalen und zu Zwecken, die dem früheren Land Preußen bzw. dem Reich zuzuordnen waren, auf das Zelt zugegriffen haben, drohte ein Erlöschen der Schadenersatzansprüche nach §§ 1, 2 Allgemeines Kriegsfolgengesetz (AKG). Das Land Nordrhein-Westfalen argumentierte darüber hinaus, dass der Landrat hier nicht als Provinzialbeamter, sondern in seiner kommunalen Funktion tätig geworden sei, sodass man Ersatz aus der Kreiskasse hätte suchen müssen. 

Der BGH ließ das Land Nordrhein-Westfalen haften, weil zwar Preußen und das Reich rechtlich noch existierten, als das Festzelt als Flüchtlingsunterkunft gebraucht wurde. Doch waren Preußen bzw. Reich nicht handlungsfähig. Obwohl die Briten das neue Land erst am 23. August 1946 schufen, behauptete der BGH daher, dass der Landrat als Beamter der Provinz und die Provinz Westfalen bereits mit Blick auf ihre künftige Zugehörigkeit zu einem neuen Land gehandelt hatten. 

Die dazu notwendigen juristischen Überlegungen wären geeignet, jeden heutigen "Reichsbürger" vollständig in den Wahnsinn zu treiben. Zu diesem Zweck lassen sie sich im Detail nachschlagen, was heutige Gerichte leider gelegentlich tun müssen (vgl. Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschl. v. 29.06.2026, Az. 4 LA 38/28). 

Ein Beamter vermisst seinen Dienstherrn 

Ungleich komplizierter und aus persönlicher Perspektive dramatischer als beim sauerländischen Schützenzelt verhielt es sich im Fall eines früheren Seemanns, der seit 1936 als Beamter auf Lebenszeit bei der Kriegsmarinewerft in Wilhelmshaven beschäftigt gewesen war. 

Offenbar war er damit betraut, einen Bagger zu bedienen, der für Strombauangelegenheiten gebraucht wurde, also für das Ausheben der Fahrtrinne, zur Anlage von Uferbefestigungen und – angeblich – für Landgewinnungsarbeiten im Dienst der Volksernährung. 

Ihm war im staatsrechtlichen Durcheinander der Gründung von neuen deutschen Ländern der Dienstherr abhandengekommen, jedenfalls stellte das Land Niedersachsen die Zahlung seiner Bezüge zum 1. April 1948 mit dem Argument ein, er sei bis zuletzt ein Reichsbeamter geblieben und deshalb nur nach Artikel 131 Grundgesetz bzw. nach dem sogenannten 131er-Gesetz für eine künftige Wiederverwendung vorzusehen. Nicht mehr dienen zu dürfen, ist für Beamte keine schöne Aussicht. 

Das Chaos unter Dienstherren geht nicht zulasten der Beamten 

Weder war der baggerführende Beamte ordentlich aus dem Reichs- in den Dienst des Landes Oldenburg überführt worden noch hatte sich dieses unmissverständlich dazu erklärt. Den Dienststellen, die seine Besoldung auszahlten, war selbst nicht klar, in welchem staatsrechtlichen Kontext sie das taten. Konkret galt, was der britische Befehlshaber im Betrieb der deutschen Kriegsmarine wünschte – und das wurde nur durch Aushänge, nicht durch Bescheide geregelt, die sich in der Personalakte hätten finden müssen. 

Der britische Befehl, die preußischen Provinzen zum 23. August 1946 in Länder umzuwandeln, konnte hier nun dahin verstanden werden, dass Beamte des virtuell gewordenen Deutschen Reichs nicht länger in den Dienst von Ländern oder Gemeinden versetzt werden durften. Das hätte sich für das Land Oldenburg, dann Niedersachsen, gut getroffen, weil es augenscheinlich weniger Interesse am überzähligen Personal, mehr ein Interesse am materiellen Kapital der nutzlos gewordenen Kriegswerft hatte – etwa an den schweren Flussbaggern. 

Mit Urteil vom 22. Dezember 1952 leistete der BGH gegen das Land eine Art Parallelwertung dieses Betriebsübergangs zwischen Reich, britischem Militär und neuem, dann wiederum neuen Land in der staats- und beamtenrechtlichen Sphäre: Die Unklarheiten bei der Versetzung des Beamten gingen zulasten seiner Dienstherren, er hatte Anspruch auf nicht geleistete Bezüge und wurde nicht auf eine vage spätere Wiedereinstellung nach dem 131er-Gesetz verwiesen, das in seinem Fall ohnehin nicht gegriffen hätte (BGH, Urt. v. 22.12.1952, Az. III ZR 147/52). 

Das Landvolk suchte den Weg nach Westen 

Aus dem Umstand, dass das Land Schleswig-Holstein am 23. August 1946 gegründet und das Land Preußen erst ein halbes Jahr später aufgelöst worden war, ergaben sich für den BGH – fern vom sauerländischen Schützenfestzelt und in einer für die Betroffenen sehr traurigen Angelegenheit – wiederum Konsequenzen für den hier beteiligten Landkreis. 

Vom schleswig-holsteinischen Landkreis Lauenburg verlangte ein Bauer Schadensersatz wegen Verlusten, die ihm im November 1945 durch den Austausch von Gebieten zwischen der britischen und der sowjetischen Besatzungszone entstanden waren. 

Dieser Vorgang, nach den beiden alliierten Befehlshabern oft als Barber-Lyaschenko-Abkommen bezeichnet, war vom britischen Interesse motiviert, nur über sowjetisches Besatzungsgebiet mit Fahrzeugen zugängliche, durch Gewässer von ihrer übrigen Zone getrennte Ortschaften gegen solche zu tauschen, die als Teile des mecklenburgischen Staates eigentlich zur sowjetischen Zone zählten. 

Dass die Briten die deutsche Bevölkerung vor die Wahl stellten, unter welcher Besatzungsmacht sie leben wollen, war nicht selbstverständlich. Bei entsprechenden Vorgängen zwischen der amerikanischen und der sowjetischen Zone wurde alternativlos vorgegangen. 

Im schleswig-holsteinisch/mecklenburgischen Austausch setzten die Briten einen starken Anreiz, nach Westen aufzubrechen. Sie ließen die örtliche Behörde erklären: "Wer nicht evakuiert werden will, behält höchstens: 1 Pferd, 1 Kuh, 1 Schwein, 1 Schaf, 1 Wagen, 1 Egge, 1 Pflug, also höchstens 1 Stück von jeder Sorte. Alle anderen Tiere und Sachen werden evtl. zwangsweise evakuiert." 

Wegen seines Verlustes an Grundbesitz suchte ein betroffener Bauer Schadensersatz unter anderem vom Landkreis Lauenburg. Von der inzwischen gegründeten DDR war naturgemäß weder Land noch harte Währung zu erwarten. 

Wiederum ging es darum, in welcher imaginären Natur ein Beamter tätig geworden war: Die Beteiligung des Lauenburgischen Landrats an der Evakuierung war hier zwar grundsätzlich als preußisches Staatshandeln im Dienste der britischen Besatzungsmacht zu verstehen, das sich mit dem 23. August 1946 in eine schleswig-holsteinische Haftung verwandelt haben mochte. Gleichwohl enttäuschte der BGH mit Urteil vom 13. Dezember 1954 die Erwartungen des umgesiedelten Landwirts: Ein Anspruch darauf, Grund und Boden aus der mecklenburgischen, jetzt schleswig-holsteinischen Austauschfläche zugeteilt zu erhalten, bestand nicht (BGH, Urt. v. 13.12.1954, Az. III ZR 113/53). 

Sucht die Gegenwart nach dem Sinn des heutigen Föderalismus? 

Auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik wurden die 1945 gegründeten Länder bereits im Juli 1952 zugunsten einer zentralistischen Bezirksorganisation aufgelöst. Erst im Vorgriff auf die Vereinigung mit der Bundesrepublik Deutschland wurden sie im Juli 1990 durch Gesetz der Volkskammer erneut in der heutigen Form eingerichtet. 

Um sich in juristische Formen einzufühlen, bedarf es einer materiell passenden Welt. Versteht ein Mensch, der online bestellt, noch die Form des Kaufvertrages, wenn das Versandhausunternehmen, das längst den Einzelhandel ganzer Innenstädte umpflügte, den Vorgang algorithmisch derart optimiert hat, dass selten noch jemand nach seinem förmlichen Recht als Käufer fragt? 

Welche politischen Zwecke in Westdeutschland 1945/46 mit den neuen Ländern verbunden wurden, muss vor diesem Hintergrund ähnlich sinnvoll wirken wie die Sitzordnung beim Westfälischen Frieden von 1648. Und damals stritt man sich bekanntlich um Fragen ähnlich jener, ob das Ei am runden oder am spitzen Ende aufgeschlagen werden muss. 

Stalin bekam das Ruhrgebiet nicht 

Mit der zum 23. August 1946 befohlenen Einrichtung des Landes "Nordrhein/Westfalen" trug etwa die britische Besatzungsmacht dazu bei, dass ein riskanter Konkurrent in der Deutschlandpolitik deutlich geringere Chancen erhielt, über das wirtschaftlich äußerst wertvolle Ruhrgebiet zu verfügen. 

Gefährlich waren nicht mehr sowjetische Forderungen, das Ruhrgebiet so zu "internationalisieren", dass die Vertreter Moskaus auf dieses Zentrum der Kohle- und Stahlerzeugung sowie des Maschinenbaus samt gut ausgebildeter Arbeiterschaft würden zugreifen können. Dazu war Josef Stalin (1878–1953) unter seinen bisherigen Verbündeten nicht mehr populär genug. 

Allerdings war man in Frankreich von der eigenen nationalen Größe sehr überzeugt, Charles de Gaulle (1890–1970) hatte hierzu fast religiöse, jedenfalls recht schrullig anmutende Ideen. Mit der Gründung von "Nordrhein/Westfalen" sorgte die britische Besatzungsmacht dafür, dass das Ruhrgebiet staatsrechtlich verbunden wurde.

Die wertvolle Region – Oberhausen war damals etwa bis nach Bayern hinein so wichtig wie heute ein Erdgas verflüssigendes Golfemirat für Deutschland – wurde davor geschützt, dass sich die katastrophale französisch-belgische Ruhrbesetzung von 1923 wiederholte. Unverhoffte Nebenwirkung: Das Interesse Frankreichs an der Vergemeinschaftung europäischer Markt- und Wertschöpfungsprozesse, der Ausgangspunkt der heutigen Europäischen Union (EU), beruhte auch auf dem knorrigen britischen Befehl, aus der preußischen Provinz Westfalen und zwei rheinischen Regierungsbezirken ein "Land" zu machen. 

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Stammesbewusstsein wirkt nur noch folkloristisch 

Wer als Teil der Verwaltungselite bisher einem preußischen "Oberpräsidenten" gedient hatte, war darin sozialisiert, in den Kategorien von "Reich" und "Preußen" zu denken. Das "Stammesbewusstsein" älterer Herrschaftsverbände wie Bayern, Hamburg, Bremen, Baden oder Württemberg fehlte. Was folkloristisch albern wirkt, dürfte bis heute ernsthaft die deutsche Staatspraxis beeinflussen: Bis 1955 gaben die bis dahin in der Verteilung von Landes- und Bundessteuern relevanten Länder, insbesondere Nordrhein-Westfalen, ihre Vormachtstellung weitgehend auf. Weniger das Vorhandensein von stets gern zitiertem bayerischem Tribalismus, sondern ein Mangel an rheinisch-westfälischem wirkt seither in dieser Verteilungsfrage nach. 

Das bis in die 1970er Jahre im juristischen Grundstudium wichtige Lehrbuch des Historikers Fritz Hartung (1883–1967) ließ die deutsche Verfassungsgeschichte überhaupt mit der Trennung von "Reich" und "deutschen Landen" im Jahr 1442 beginnen. Es hinterlässt einen merkwürdig antiquierten Eindruck. 

Ob er noch reicht, in einer funktional differenzierten, in ihrer politischen Ökonomie europäisch und weltweit vernetzten Gesellschaft die Formen der Staatsorganisation zu begründen, fragt sich nicht nur zum Jahrestag, zu dem die Briten preußische Provinzen in deutsche Länder umwandelten.

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Briten schaffen "Nordrhein/Westfalen": . In: Legal Tribune Online, 23.08.2026 , https://www.lto.de/persistent/a_id/60697 (abgerufen am: 06.09.2026 )

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