2/2: Selbstgerechter Geschichtsrevisionismus
In der ARD treten sie nun auf, gesetzte ältere Herren mit Unschuldsmiene, bereit, im Stil gütiger Märchenonkel die Missetaten der Justiz zu saldieren. Glücklicherweise offenbart der Film in den eingespielten Wortwechseln ein anderes Bild: Ein verzweifelt auf seine Verhandlungsleitung pochender Vorsitzender gegen die aggressiv vorgetragene Selbstbehauptung von Angeschuldigten und Anwälten.
Man muss es erlebt haben, mit welch diabolischer Intelligenz mitunter selbst geringste Anlässe zu langatmigen scharfen Angriffen genutzt wurden, um die Justiz in ihrer Ohnmacht vorzuführen und den Vorsitzenden mürbe zu machen. Wenn sich ein Angeklagter, dem zur Erläuterung eines prozessualen Antrages das Wort erteilt wird, langatmig zum politischen Kampf einlässt, kann ihm vom Vorsitzenden im Rahmen der Verhandlungsleitung das Wort entzogen werden. Ob das angesichts des Verfahrensklimas klug war, mag man bezweifeln. Dass damit in rechts- und verfassungswidrigem Maße die Gelegenheit zur Einlassung genommen wurde, ist jedoch angesichts einer 192 Verhandlungstage dauernden Hauptverhandlung ein absurder Vorwurf. Auf der Grundlage eines solchen Verfahrensverständnisses lässt sich dann auch die Auffassung vertreten, 84 erfolglose Befangenheitsanträge seien Beleg für eine politisch gelenkte und voreingenommene Staatschutzjustiz.
Tatsächlich waren es die Anwälte, die das öffentlichkeitswirksame Bild einer unmenschlichen Justiz transportierten. Die "Isolationsfolter" im 7. Stock der Stammheimer Haftanstalt - faktisch eher eine rechtsfreie Exklave - und das Possenspiel der peinlichen Vorführung des fast erblindeten "Augenzeugen" Sartre sind exemplarische Versatzstücke einer erfolgreichen Desinformation.
Stammheim war kein Ruhmesblatt
So findet das strafbare Verhalten von Kollegen und deren verhängnisvoller Kassiber- und Waffenschmuggel - letztlich Konsequenz einer zunehmend unter den rüden Einfluss der Mandanten geratenen Verteidigung – in der Dokumentation zwar Erwähnung. Ebenso wie der Hinweis auf die personellen Kontinuitäten in der deutschen Nachkriegsjustiz geschieht dies allerdings nur, um das eigene Verhalten der befragten Zeitzeugen zu beschönigen.
Nein, Stammheim war kein Ruhmesblatt. Zwar hat der Gesetzgeber immer wieder gegengesteuert, gegen eine verfahrenssprengende Personalstrategie der Wahlverteidigung, gegen die mit Hilfe eines Hungerstreiks herbeigeführte Verhandlungsunfähigkeit und gegen den scheinbar unbeschränkten Nachrichtenaustausch drinnen wie draußen. Doch es half alles nichts. Alles wurde als Beleg für den Vernichtungswillen des Staates ausgegeben und angenommen.
Die Binnensicht der bedauernswerten Richter, die sich damals wie heute so anders zeigen, als sie von ihren Widersachern gezeichnet worden sind, nicht zuletzt aber die Mitschnitte der aggressiven Scharmützel von Anwälten und Angeklagten runden das Bild dieses Prozesses als zermürbendes Schauspiel ab, in dem den Angehörigen der Justiz die Rolle des Bösewichts zugemessen wurde.
Der Autor Kay Nehm war von 1994 bis zu seinem Ruhestand 2006 Generalbundesanwalt. Von 1973 bis 1978 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter an die Bundesanwaltschaft abgeordnet.
ARD-Doku "Stammheim – Die RAF vor Gericht": . In: Legal Tribune Online, 25.04.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22733 (abgerufen am: 10.12.2024 )
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