Manche sehen in anarchokapitalistischen Umtrieben bereits einen Fall für den Verfassungsschutz, dem heute viel Urteilskompetenz im politischen Denken zugetraut wird. Rechtsprechung und Literatur zeigen aber: Anarchie ist ziemlich verzwickt.
So viel Vorlauf hat ein Geusenwort selten. Bis sich im Jahr 1840 erstmals der französische Publizist Pierre-Joseph Proudhon (1809–1865) positiv zur Anarchie bekannte, stand der Begriff gut zweitausend Jahre lang für das politische Übel schlechthin: Herrschaftslosigkeit, Unordnung und Sittenlosigkeit, kaum zu unterscheiden vom Naturzustand, in dem nach Vorstellung einer negativen Anthropologie jeder Mensch im Krieg gegen jeden anderen stehen musste.
Der wirkungsmächtige antike Philosoph Platon (ca. 428–348 v. Chr.) hatte in der Demokratie eine ungerechte Herrschaftsform gesehen, die anarchisch, ohne Regierung im strikten Sinn auszukommen versuche – verbunden mit sittlicher Zuchtlosigkeit, Chaos und einer Lebensweise, die sich durch Schwelgerei und Unverschämtheit unter der Maske der Freiheit auszeichne.
In der christlichen Lehre selten aufgegriffen, kam der Begriff der Anarchie mit der humanistischen Bildung seit dem 16. Jahrhundert wieder in Umlauf – etwa als Verfallsform der Demokratie, aber auch als Gegenstück zu jeder guten Form der Herrschaft, vor allem also Monarchie und Aristokratie.
Und es entstand eine regelrechte Anarchie-Konjunktur in der Polemik. Wer sich zu den neu erfundenen absoluten Herrschaftsansprüchen der Krone nicht bekennen, sie weiterhin rechtlich gebunden sehen wollte, konnte – in philosophischer Strenge gedacht – leicht dem Vorwurf ausgesetzt sein, durch mangelnde intellektuelle Konsequenz der Herrschaftslosigkeit das Wort zu reden.
Hinzu kamen die Wiedertäufer, theologische Vorfahren der heutigen Evangelikalen und Baptisten, die sich zwar nicht akademisch gescheit artikulierten, aber anarchisch die Sozialordnung bedrohten. Denn wer die Kindertaufe ablehnte, war verdächtig, keinen verbindlichen Eid schwören zu können, der nicht nur bis in die 1960er Jahre als unverzichtbares Element gerichtlicher Wahrheitsfindung galt, sondern bis in die 1940er Jahre auch als bedeutendes Mittel, sich einer politischen Herrschaftsordnung treu zu unterwerfen.
1797 wurde zum Beispiel, im Ausklang der Französischen Revolution, von den Volksvertretern ein Eid verlangt, der sie gleichermaßen zum Hass auf die Tyrannei wie auf die Anarchie einschwor. Weil man aber wahrnahm, dass nicht zuletzt begeisterte Anhänger der Republik als Anarchisten galten, beließ man es beim Eid auf die verfassungsmäßige republikanische Ordnung – was bis zur Machtübernahme Napoleon Bonapartes allerdings nicht lange hielt.
Ein Anarchist zu sein, das hieß noch, gegen jede gute Ordnung einzutreten, keinen Glauben an eine gute Sache zu haben, sich politisch nicht einschwören zu lassen – ein pejorativer Begriff, der wie "queer" oder "Tory" erst noch in ein positiv verstandenes Geusenwort umzuwandeln war.
Gerichte orientieren sich nicht am philosophisch-historischen Wörterbuch
Dass unter anderem der Bundesgerichtshof (BGH) in seinen frühen Entscheidungen zum neuen Terrorismus der radikalen politischen Linken von Anarchismus sprach, wirkt heute seltsam rustikal. Ein Beispiel gibt unter anderem der Beschluss vom 3. August 1972 (Az. StB 25/72), der die Beschwerde einer Angehörigen der "Roten Armee Fraktion" in der Untersuchungshaft gegen Beschränkungen ihres Besuchs- und Postverkehrs sowie des Bezugs von Zeitungen und Zeitschriften abwies – weil man weitere Versuche befürchtete, Gefangene dieser terroristischen Gruppe zu befreien, und insbesondere die linksradikale Presse im Verdacht stand, über ihre Publikationen verschlüsselte Botschaften zu verbreiten.
Die "Rote Armee Fraktion" oder "Baader-Meinhof-Bande" wird vom BGH hier als "Gruppe militanter Anarchisten" bezeichnet, "deren Ziel darauf gerichtet ist, die freiheitliche Grundordnung in der Bundesrepublik Deutschland mit Mitteln der Gewalt und des Terrors zu beseitigen".
Mit einer Exegese der politischen Denkungsart der "RAF", die sich in einem Spektrum aus kommunistischen, marxistisch-leninistischen und antiimperialistischen Phrasen bewegte, die wenig mit irgendeiner genuin anarchistischen Theorie zu tun hatten, hielt sich das Gericht gar nicht erst auf.
Noch zehn Jahre später blieb es dabei. Obwohl inzwischen der neue Terrorismus-Tatbestand, § 129a Strafgesetzbuch (StGB), das bis zur Unkenntlichkeit liberalisierte Hochverratsstrafrecht abgelöst hatte und die linksextreme Orientierung der "RAF" allgemein geläufig war, verteidigte sich ein Nachwuchsjurist, dem in Bayern der für das Referendariat nötige Beamtenstatus verweigert worden war, weiterhin gegen den Vorwurf, an "anarchistischen" Umtrieben teilgenommen zu haben (Bundesverwaltungsgericht, Urt. v. 09.06.1981, Az. 2 C 16.80).
Akademische Geusenwortschönheit hält nicht lange
Es kann aber kaum wundern, dass in den frühen 1980er Jahren "Anarchismus" immer noch bzw. schon wieder als Sammelbegriff für maßlose Ablehnung des modernen Staates dienen konnte.
Im politischen Denken des frühen Anarchisten Pierre-Joseph Proudhon (1809–1865) sollte die "Herrschaft des Menschen über den Menschen" durch eine Art Wissenschaft vernünftiger sozialer Ordnung abgelöst werden – ein fantastischer Einfall – allerdings war die Soziologie mit ihren insoweit ernüchternden Erkenntnissen auch noch nicht erfunden worden.
Kaum war die naive Idee in der Welt, eine herrschaftslose Gesellschaft zu konstruieren, in der mit Hilfe der "positivistischen" Wissenschaft eine gute soziale Ordnung zu haben sei, übernahmen die Feuerköpfe das Feld. Der russische Revolutionär Michail A. Bakunin (1814–1876) forderte beispielsweise prominent, das "spontane Leben" des Volkes ins Recht zu setzen, wobei dieses "Leben" auch den Vorrang gegenüber Machtansprüchen haben sollte, die sich aus der modernen Wissenschaft ergeben mochten. Letztbegründung durch "das Leben" – man fühlt sich ans heutige Online-Kommentariat erinnert.
Während die Hauptkonkurrenz auf dem Feld "progressiver" politischer Philosophie, also der marxistisch inspirierte Teil der sozialistischen Bewegungen, zumeist alle Hoffnungen auf eine künftige Revolution, dann sogar nur noch auf brave, ja staatstreue Reformen setzte, verteidigten anarchistische Denker passend zum radikalen Individualismus ihrer Theorien oft die spontane Tat – Eigentumsdelikte als Widerstand gegen die ökonomische Ordnung bzw. terroristische Taten gegen regierende Fürsten oder republikanische Volksvertreter. Ein familienähnlicher Regelbruchfetischismus ist heute Teil einer gewissen amerikanischen Theorie des Unternehmertums.
Weil die Sozialisten und Kommunisten die freischaffende Gewalt regelmäßig zugunsten ihrer Hoffnung auf eine Revolution unter Führung einer gut organisierten Partei aufgegeben hatten, war es plausibel, dass unter anderem der Bundesgerichtshof noch bis in die 1980er Jahre die linksterroristischen Taten mit der anarchistischen, also einer mehr individuellen Zügellosigkeit assoziierte.
Zwischendurch moderne Kriminologie zum Anarchismus
Die individuelle Kriminalität anarchistisch inspirierter Täter, die sich nicht von der Hoffnung auf eine künftige Revolution oder durch einfache Reformvorhaben aufhalten lassen wollten: Das war der Stoff, aus dem ein seinerzeit berühmter Kriminalwissenschaftler seine Bücher fabrizierte, Cesare Lombroso (1835–1909).
Bis heute machen Jura-Studierende im ersten Semester flüchtige Bekanntschaft mit diesem Namen, gilt der italienische Mediziner doch als Hauptvertreter, wenn nicht Erfinder der Tätertypenlehre, eines biologistischen, ja rassistischen Gegenentwurfs zum modernen liberalen Strafrecht. Der peinliche Umstand, dass § 211 StGB in seiner tätertypologischen Semantik aus dem Jahr 1941 nach wie vor nicht geändert wurde, vermittelt Lombroso hierzulande immer noch etwas Staatsexamens-Restrelevanz.
Wer darüber hinaus neugierig ist, findet eine ebenso bizarre wie erhellende Lektüre – Cesare Lombrosos kleine, nur knapp 160 Seiten umfassende Schrift "Die Anarchisten. Eine kriminalpsychologische und sociologische Studie", die 1895 in deutscher Übersetzung erschien und jedenfalls in akademisch gebildeten Kreisen zum Bestseller wurde.
Lombroso ließ zunächst keinen Zweifel daran, dass er im Anarchismus "einen enormen Rückschritt in einer Theorie der Gesellschaft" sah, weil er in einer Zeit, "in der das staatliche Leben einer wachsenden Differenzirung und Komplicirtheit zustrebt", eine "Rückkehr zu prähistorischen Zuständen" anstrebe – hin zu nackter Selbstorganisation und einem Verzicht auf Arbeitsteilung. Keinen anderen Vorwurf werden sich heutige Anarchokapitalisten von Soziologen gefallen lassen müssen, wenn sie sich etwa mit autonomen, primitiv organisierten Kleinstaaten aus der funktional-differenzierten Gesellschaft verabschieden wollen – eifrig kritisiert von publizistischen Linken, die das ebenso ernst nehmen wie sich selbst.
Es deklinierte Lombroso seine krude kriminalbiologische Theorie durch, indem er aus Bildern von anarchistisch inspirierten Straftätern auf deren deviante Neigungen schloss. Später zu vielen popkulturellen Karikaturen inspirierte etwa der Bombenleger François Koenigstein (1859–1892), Künstlername "Ravachol", der in Frankreich unter der Guillotine starb.
Lombroso analysierte ihn wie folgt: "In Ravachols Physiognomie frappirt auf dem ersten Blick der Ausdruck der Brutalität; das Gesicht ist außerordentlich asymmetrisch, die Nase stark nach rechts abgebogen, die Stirn zeigt starke Augenbrauenbogen, der Schädel eine enorme Verengerung der Schläfengegend (Stenokrotaphie); er hat Henkelohren, die in ungleicher Höhe am Kopfe sitzen, schließlich vervollständigt der massive, vorspringende Unterkiefer von quadratischer Form den von mir aufgestellten Verbrechertypus. Dazu kommt eine Sprachartikulationsstörung, welche häufig bei degenerirten Individuen zu finden ist. Sein Seelenleben und seine Galgenphysiognomie harmoniren auf das Vollständigste." – Derlei galt eine gute akademische Generation lang als beachtliche kriminalwissenschaftliche Erkenntnis.
Vorbildliche Auseinandersetzung mit einem ideologischen Gegner
Jedoch suchte Lombroso nicht nur mit Eifer nach Vorzeichen vergangener oder künftiger Kriminalitätsneigung, die in die menschliche Materie eingeschrieben waren – wobei er Devianz übrigens im Zweifel psychiatrisch, nicht durch andere staatliche Gewaltanwendung behandelt wissen wollte.
Zum philosophischen Anspruch der Anarchie bekannte Lombroso menschenfreundlich: "Immerhin muß auch in den absurdesten Theorien, falls sie eine größere Anhängerschaft finden, etwas Richtiges stecken."
Auch ein im Kern liberaler Kopf wie Lombroso sah in seiner Gegenwart des Jahres 1895 viele Enttäuschungen. Er räumte ein, dass seine anarchistischen Zeitgenossen zu Recht litten, etwa unter dem von ihnen bekämpften Militarismus:
"(D)ie Herrschaft der Kriegerkaste ist seit ein paar Jahrhunderten verschwunden, aber sobald man an den Militarismus rührt, hat man gleich die ganze Meute der Officiellen und Officiösen hinter sich; der Staat soll dann ohne Millionen [Lira; MR] für Hunderte betreßter [mit Orden behängter] Sinekureninhaber [Pfründebesitzer] und Generale à la suite verloren sein; dabei findet man die halbverhungerten Schullehrer mit Elogen ab, maskirt mühsam den Staatsbankerott und vertheurert dem darbenden Landarbeiter sein Stückchen Brot."
Ohne eine offene, zur Selbstkritik fähige Auseinandersetzung mit dem politisch-philosophischen, also mit dem weltanschaulichen Gegner drohe sogar dem wissenschaftlich und kulturell gebildeten Europäer des modernen Jahres 1895 der Rückfall in eine Moral wie bei den Eingeborenen Australiens, zusammengefasst in dem Satz: "Gut ist, wenn ich einem Anderen sein Weib raube, böse, wenn ein Anderer meines raubt."
Kaum eines der Ziele des Anarchismus sei erreichbar, schrieb Lombroso, "aber nicht alle sind völlig absurd, und hier und da giebt es in der anarchistischen Wüste eine Oase, die eine Zukunft hat, wie die stärkere Betonung individueller Rechte, die Kritik zweckloser Bevormundung. Aber nach Herausnahme der wenigen stichhaltigen Ideen bricht das ganze Lehrgebäude des Anarchismus zusammen, in seiner Grundlage wie in seinen Anwendungen."
Wenn heute wieder über die Grenzen der Wirksamkeit des Staates nachgedacht werden muss, die sich nicht nur geografisch, also an Staatsgrenzen zeigen wird, ist das vielleicht kein schlechtes Leitmotiv für die intellektuelle Auseinandersetzung mit Libertären und Anarchokapitalisten.
Und zur Not gibt es ja noch den Bundesgerichtshof mit seinem robusten Zugriff auf die Sache.
Tipps: Für eine sehr tiefe Verweisstruktur siehe das Lemma "Anarchie, Anarchismus" in: Joachim Ritter, Karlfried Gründer, Gottfried Gabriel (Hg.): "Historisches Wörterbuch der Philosophie", Band 1 (A–C), Basel 1971; für neuere Literatur Jürgen Mittelstraß (Hg.): "Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie", Band 1 (A–B), 2. Auflage, Berlin 2024. Als Beispiel für einschlägige Theorie und Praxis: Stefan Blankertz: "Einladung zur Freiheit", Norderstedt 2020.
Vom langen Vorlauf eines Geusenwortes: . In: Legal Tribune Online, 17.08.2025 , https://www.lto.de/persistent/a_id/57920 (abgerufen am: 17.12.2025 )
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