Schutzpatronate im Recht: Allerlei Hei­lige für Juristen

von Martin Rath

01.11.2015

Ein Heiliger für das Informationstechnologierecht und anderes Onlinegedöns?

Der Frage, welcher Heilige das Patronat für das Internet bekomme, wurde im ersten Jahrzehnt des 21. Jahrhunderts selbst von so kirchenkritischen Medien wie dem Wiener Standard oder der notorischen Ketzerplattform heise online diskutiert. Schutzheilige für moderne Medien sind nicht ungewöhnlich. Das Radio steht unter dem Patronat des Erzengels Gabriel, für das Fernsehen ist die heilige Klara zuständig und statt die Printmedien als "Lügenpresse" zu beschimpfen, zündet der Konservative mit Stil lieber eine Kerze für den heiligen Franz von Sales an.

Als Schutzheiliger für das Internet ist der heilige Isidor von Sevilla im Gespräch, der einiges an antikem Wissen durch die dunklen Zeiten des frühen Christentums gerettet haben soll. Richtiger erscheint ein Internet-Patronat des Erzengels Gabriel: Er war bereits zu biblischen Zeiten in der Informationsvermittlung tätig. Der Erzengel ist zudem Patron der Postboten, man zeigt sich also auch mit älteren Kommunikationsmittlern solidarisch – und im Zweifel klärt ja noch der stärkste Online-Narr sein Verhältnis zum Provider immer noch per Einschreiben.

Gedenktag: 24. März.

Bild: Sandro Botticelli 080 von Sandro Botticelli, The Yorck Project: 10.000 Meisterwerke der Malerei. DVD-ROM, 2002. ISBN3936122202. Distributed by DIRECTMEDIA Publishing GmbH, Quelle, Zuschnitt & Skalierung durch LTO

Zitiervorschlag

Martin Rath, Schutzpatronate im Recht: Allerlei Heilige für Juristen . In: Legal Tribune Online, 01.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17392/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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