Schutzpatronate im Recht: Allerlei Hei­lige für Juristen

von Martin Rath

01.11.2015

Liebe Juristinnen und Juristen, rettet den heiligen Franziskus!

Frei nach John F. Kennedy: Frage nicht, was der Heilige für dich tun kann, frage dich, was du für den Heiligen tun kannst, wurde Franz von Assisi, Sohn eines vermögenden Kaufmanns, aufgewachsen als eitler Pimpf, dann als Ordensgründer mit punker-artigem Lebensstil berühmt. Er gilt traditionell als Heiliger, der für die Kaufleute zuständig ist. Weil er zugleich dem Armutsideal folgte, wäre er ein guter Patron für die inzwischen wieder abgeschaffte "Ich-AG" von Peter Hartz' Gnaden gewesen.

Auch als Patron für Juristinnen und Juristen, die sich professionell den Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts annehmen, ist der heilige Franz gleich doppelt qualifiziert: als Kaufmannssohn war er dem Geschäft affin. Und was ist, zweitens, schon die Gründung einer GmbH gegen die Gründung eines Ordens, der seit über 800 Jahren existiert?

Leider kennt man den Heiligen heute überwiegend als eine Art esoterischen Ökopax, der mit den Vögeln sprach. Zuzugeben ist allerdings, dass Anwälte, auch solche des Handels- und Gesellschaftsrechts, diesem Heiligen nur schwer folgen können. Seine Ordensleute laufen meist ohne Socken herum ("unbeschuhte Franziskaner"). Was nützt die weiße Krawatte bei Gericht, wenn man keine Socken trägt?

Gedenktag: 3. Oktober.

Bild: Saint Francis in Meditation, The National Gallery London, Quelle, Zuschnitt & Skalierung durch LTO

Zitiervorschlag

Martin Rath, Schutzpatronate im Recht: Allerlei Heilige für Juristen . In: Legal Tribune Online, 01.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17392/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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