Schutzpatronate im Recht: Allerlei Hei­lige für Juristen

von Martin Rath

01.11.2015

Für den Schutz des Bank- und Kapitalmarktrechts braucht es einen leibhaftigen Erzengel.

Ist es nicht ein bisschen albern, wenn man behauptet, dass sich so moderne Professionen wie das Bank- und Kapitalmarktwesen oder entsprechende juristische Berater unter den ideellen Schutz einer höheren Macht stellen? Das mag man so sehen. Merkwürdig ist dann allerdings, mit welchem Eifer gerade unter den Geldmenschen unerreichbare Vorbilder angepriesen werden: André Kostolany, Warren Buffett, George Sorros, Dirk Müller – im Börsengeschäft scheint es mehr Gurus zu geben als Wunderheiler auf einer Esoterik-Messe.
Wenn schon gestandene Bank- und Kapitalmarktfachleute sterblichen Vorbildern in Gestalt von Börsengurus huldigen – und hier überhaupt viel Wunderglaube im Spiel ist, beispielsweise heißt es ja, dass sich das "Geld vermehrt" – muss daran erinnert werden, dass dieses Geschäft traditionell unter dem Schutz des Erzengels Michael steht. Sollte ein aufs Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierter Jurist einmal das Wunderversprechen vom sich selbst vermehrenden Geld nicht einklagen können, versuche man es mit dem höheren Beistand.

Gedenktag für alle Erzengel: 29. September.

Bild: Das Jüngste Gericht, Triptychon, Mitteltafel: Maiestas Domini und Erzengel Michael mit der Waage, der die Seelen der Auferstandenen wiegt, Detail: Erzengel Michael, The Yorck Project: 10.000 Meisterwerke der Malerei. DVD-ROM, 2002. ISBN 3936122202. Distributed by DIRECTMEDIA Publishing GmbH, Quelle, Zuschnitt & Skalierung durch LTO

Zitiervorschlag

Martin Rath, Schutzpatronate im Recht: Allerlei Heilige für Juristen . In: Legal Tribune Online, 01.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17392/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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