Schutzpatronate im Recht: Allerlei Hei­lige für Juristen

von Martin Rath

01.11.2015

Ein Leben im Geist des heiligen Wendelin schützt jedenfalls vor Wirtschaftsstrafverfahren.

Der Mann hat das Zeug, zum Schutzheiligen, insbesondere der Fachanwälte für Agrarrecht, erkoren zu werden, sollte sich diese juristische Spezialdisziplin des Beistands höherer Mächte versichern wollen: Den schottischen Prinzen Wendelin verschlug es im 7. Jahrhundert ins spätere Saarland, wo er sich landwirtschaftlich betätigte – als Hirte von Schafen und Schweinen. Der Eigentümer der Viecher beschuldigte seinen Hirten, wegen allzu eifrigen Gebets die Aufsicht über die Tiere zu vernachlässigen, doch fanden diese kraft göttlichen Fingerzeigs auch ohne Hirten den Weg in den Stall.

Ein berühmter Namensträger im 20. Jahrhundert, der frühere Porsche-Chef Wendelin Wiedeking, fühlte sich nicht nur der Firma Porsche verpflichtet. Es wurde kolportiert, dass er nicht nur im Besitz eines Porsche-Traktors war, sondern auch seinem Vornamen Wendelin huldigte: Er nutzte den Traktor in der Freizeit für bäuerliche Arbeiten. Daraus folgt: Wer vollständig dem Vorbild des heiligen Wendelin folgt, ist davor geschützt, sich in womöglich böse Geschäfte zu verstricken.

Gedenktag: 20. Oktober.

Bild: Bernese Collection of the Historisches Museum Bern, Sailko, CC BY-SA 3.0, Quelle, Zuschnitt & Skalierung durch LTO

Zitiervorschlag

Martin Rath, Schutzpatronate im Recht: Allerlei Heilige für Juristen . In: Legal Tribune Online, 01.11.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17392/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen