Neun neue Jura-Dissertationen: Echte aka­de­mi­sche Nacht­ar­beit

von Martin Rath

05.11.2017

9/11 Verteidigungslinie liberaler Juristen

Während traditionell seit der Untersuchung zahlreicher Fälle strafrechtlicher Fehlurteile durch Erich Sello und Max Alsberg, 1911 und 1913, die Fehlerbeseitigung zugunsten des Betroffenen im Zentrum des öffentlichen Interesses stand, findet der prinzipienaverse demoskopische Demos heute nichts dabei, die Neuaufnahme auch zulasten von Freigesprochenen zu wünschen. In seiner Bochumer Dissertation stellt André Bohm unter anderem die historische Genese des "ne bis in idem" bzw. das Verbot der erneuten Bestrafung, Artikel 103 Abs. 3 GG dar.

Sein Fazit: "Es hat sich gezeigt, dass der Schutz vor erneuter Strafverfolgung eine humanistische Errungenschaft darstellt, die es vor Angriffen in den Kernbereich dieses Rechts zu verteidigen gilt. Gerade der Umstand, dass dieser Schutz vor der Einführung des reformierten Strafverfahrens in vielen Gesetzen durch die absolutia ab instantia und den Wiederaufnahmegrund wegen neuer Beweise zuungunsten des (ursprünglich) Angeklagten negiert wurde, zeigt, dass eine nachteilige Wiederaufnahme aufgrund neuer Beweise nicht mit den Grundgedanken des reformierten Strafverfahrens und den Idealen der Aufklärung in Einklang zu bringen ist."

In einer – dem Anschein nach – heute durch und durch für eine reflexions- und bindungsfreie Auf- und Anschreimoral anfällige Demokratie sollte der liberale Jurist die Verteidigungslinien kennen, aufzufinden bzw. zu entwickeln mit:

André Bohn: Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Angeklagten vor dem Hintergrund neuer Beweise. Berlin (Duncker & Humblodt) 2016. Dissertation Bochum 2016.

Zitiervorschlag

Martin Rath, Neun neue Jura-Dissertationen: Echte akademische Nachtarbeit . In: Legal Tribune Online, 05.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25375/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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