Neun neue Jura-Dissertationen: Echte aka­de­mi­sche Nacht­ar­beit

von Martin Rath

05.11.2017

6/11 Von wegen "virtuelle Streifenfahrt"

Florian Eisenmenger sollte es nicht angelastet werden, wenn er im Titel seiner Dissertation "Die Grundrechtsrelevanz 'virtueller Streifenfahrten' – dargestellt am Beispiel ausgewählter Kommunikationsdienste des Internets" den etwas infantil-verniedlichenden Sprachgebrauch aufgreift, mit dem sich deutsche Polizisten und Innenpolitiker nicht selten des Klischees vom "Schupo an der Ecke" bedienen. "Virtuelle Streifenfahrt" heißt zu Deutsch: Anlasslose Überwachung von Kommunikation durch Polizeibeamte. Damit kontrastiert Eisenmengers vollständig ernsthaftes Anliegen:

"Die anlasslose Aufklärung des Internets ist in ihrer derzeit praktizierten Form nicht mit den Grundsätzen eines rechtsstaatlichen Strafverfahrensrechts vereinbar", schreibt Eisenmenger in seiner letzten zusammenfassenden These: "Eine verfassungskonforme Umsetzung der Maßnahme kann mittels einer zu schaffenden Rechtsgrundlage erreicht werden. Zunehmend datenintensivere Geschäftsmodelle erfordern gerade im Strafverfahrensrecht erhöhte Sensibilität gegenüber den damit einhegenden Gefährdungen des informationellen Selbstbestimmungsrechts."

Dem wäre eigentlich nur noch die seitenstarke Herleitung hinzuzufügen, bitte selbst nachzuschlagen in:

Florian Eisenmenger: "Die Grundrechtsrelevanz 'virtueller Streifenfahrten' – dargestellt am Beispiel ausgewählter Kommunikationsdienste des Internets", Berlin (Duncker & Humblot) 2017. Dissertation Erlangen-Nürnberg 2016.

Zitiervorschlag

Martin Rath, Neun neue Jura-Dissertationen: Echte akademische Nachtarbeit . In: Legal Tribune Online, 05.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25375/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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