5/11 Verträgt sich Prostitution mit Artikel 3 Abs. 2 GG?
Dieser Frage geht die bereits 2010 vorgelegte Dissertation von Rahel Gugel nach, die inzwischen zur Professorin für das Recht der Sozialen Arbeit reüssierte. Auf 400.000 ganz überwiegend weibliche Prostituierte sollen nach den eigentlich unglaublichen Zahlen des Bundestags, die auch Gugel nennt, an jedem statistischen Durchschnittstag in Deutschland käufliche Sexualkontakte mit 1,2 Millionen Männern kommen.
Die Geschlechter- und Rollenverteilung und die weniger zweifelhafte psychische und soziale Belastung der Prostituierten geben Anlass zur Prüfung, ob der deutsche Staat mit dem Prostitutionsgesetz (ProstG) von 2002 dem Auftrag aus Artikel 3 Abs. 2 GG genügt, auf die Beseitigung bestehender Nachteile – hier: von Frauen – hinzuwirken. Gugel verneint, dass es sich beim ProstG um ein Antidiskriminierungsgesetz gehandelt habe. Für einen nicht nur juristischen, sondern auch politischen Meinungsstreit ist Artikel 3 Abs. 2 Halbsatz 2 GG noch viel zu wenig fruchtbar gemacht worden. Dass sich Gugels Studie gewiss auf andere Gendernachteile anwenden lässt, macht sie zur interessanten Diskursvorlage auch für nicht primär feministisch orientierte rechtspolitische Genderstudien, etwa zur Gesundheitsversorgung oder den Bildungschancen.
Rahel Gugel: Das Spannungsverhältnis zwischen Prostitutionsgesetz und Art. 3 II Grundgesetz. Eine rechtspolitische Untersuchung. Münster (Lit Verlag), Dissertation Bremen 2010.
Martin Rath, Neun neue Jura-Dissertationen: . In: Legal Tribune Online, 05.11.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25375 (abgerufen am: 09.11.2024 )
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