2/8: Up to date: die Anschnallpflicht für Taxifahrer
Wo andere beim Verstoß gegen die Anschnallpflicht 30 Euro bezahlen, bezahlt einer der werten Polizeikommissare (dargestellt von Hans Uwe Bauer) mit seinem Leben. Der gute Beamte beharrt gleich mehrfach darauf, dass sich der Taxifahrer aufgrund der Gurtpflicht gefälligst anschnallen möge. Als er schließlich versucht, den Fahrer bei laufender Fahrt gewaltsam anzuschnallen, brennen dem die Sicherungen durch. Mit einem gekonnten Griff bricht der Taxifahrer, ein ehemaliger KSK-Soldat (gespielt von Florian Bartholomäi), dem Polizisten das Genick.
Dabei hat der überkorrekte Kriminalbeamte sogar Recht: § 21a der Straßenverkehrsordnung (StVO) wurde nämlich im Jahr 2014 geändert. Seit dem 30. Otkober 2014 sind Taxifahrer nicht mehr von der Anschnallpflicht befreit. Einen ganz besonders gekonnter Seitenhieb der Tatortmacher in Richtung spießbürgerlicher Phänotyp des deutschen Beamten also.* Aber § 21a StVO ist nicht die Baustelle des Strafrechtlers.
Der Tatort-Check: Taxi nach Leipzig: . In: Legal Tribune Online, 14.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21131 (abgerufen am: 03.10.2024 )
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