Druckversion
Sonntag, 6.09.2026, 23:32 Uhr


Legal Tribune Online
Schriftgröße: abc | abc | abc
https://www.lto.de//recht/feuilleton/f/75-jahre-gg-interview-schuelerprojekt-grundgesetz-verstehen-mattis-leson
Fenster schließen
Artikel drucken
54621

Schüler diskutieren über Grundgesetz: "Die Ver­fas­sung wird bei den Jugend­li­chen in guten Händen sein"

von Maryam Kamil Abdulsalam

26.05.2024

Schüler diskutieren lebhaft über das Grundgesetz, zeigen Interesse und Engagement für die Verfassung und ihre Bedeutung.

Foto: picture alliance / dpa

Heißt Meinungsfreiheit, dass Kinder gegenüber Eltern immer Recht haben? Was darf ich in sozialen Medien posten? Schüler begeistern sich für Verfassungsfragen, erlebt ein Verein, der ihnen das GG nahe bringen will.

Anzeige

Der Jurist und Doktorand Mattis Leson gründete 2020 gemeinsam mit zwei Freunden den Verein "Grundgesetz Verstehen". Seitdem bringt er Schüler:innen ehrenamtlich in ganz Deutschland das Grundgesetz näher. Sein Team und er waren bisher beinahe jede Woche an Schulen. Dieses Jahr sollen es noch mehr Besuche werden.

LTO: Sie waren gerade in den letzten Monaten und Wochen vor dem GG-Jubiläum deutschlandweit besonders viel an Schulen unterwegs. Welche Frage aus der Schülerschaft hat Sie zuletzt am meisten überrascht?

Mattis Leson (lacht): "Heißt Meinungsfreiheit, dass meine Eltern immer alle meine Meinungen akzeptieren müssen?" Meistens begegnen uns solche eher witzige Fragen, bei denen wir erklären müssen, dass die Frage gar nichts mit dem Grundgesetz zu tun hat. Aber es gibt auch Momente, die mich überraschen und erschrecken.

Wann erschrecken Sie?

Wenn Schüler:innen zum ersten Mal realisieren: "Ah, es gibt Rechte, und die beschützen mich sogar." Sie merken dann, dass Recht nicht nur ein Gegenspieler ist, sondern wirklich für sie persönlich etwas bedeutet. Solche Momente kommen weniger in wohlhabenden Nachbarschaften vor, sondern eher in den sogenannten Problembezirken. Hier kann es vorkommen, dass die Schüler:innen hauptsächlich negative Erfahrungen mit dem Staat gemacht haben, beispielsweise bei Kontrollen durch die Polizei oder in Begleitung der Eltern auf dem Amt. Wenn sie dann in unseren Einheiten merken, dass es Grundrechte gibt, die sie in genau diesen Situationen schützen, ist das für sie überraschend.

Darf man in Deutschland wirklich nicht mehr alles sagen?

Was wollen Sie mit Ihrer Arbeit vermitteln?

Alles hat in einer WG-Küche in Edinburgh 2020 angefangen. Wir waren damals zu dritt im Auslandssemester. Markus Lakenbrink, ebenfalls Jurist, die Psychologin Laura Glocker und ich. Es war die Zeit der Finanzkrise, Brexit, die Fluchtbewegungen 2015/2016, Trump. Begleitet wurden diese Krisen mit der Rede, man dürfe in Deutschland gar nicht mehr seine Meinung sagen. Was antwortet man darauf? Als Juristin oder Jurist? Und wie vermittelt man Nicht-Juristinnen und Juristen unsere Verfassung? Das war für uns der Startpunkt.

Und warum wollten Sie an die Schulen?

Zuerst haben wir nur unsere Idee aufgeschrieben, dass wir rechtliche Laien befähigen wollen, sich fundiert mit der Verfassung auseinander zu setzen. Dann kamen wir auf die Schulen als Ort der Vermittlung. Vielleicht klingt es komisch, aber wir dachten: Schülerinnen und Schüler im Unterricht können nicht weglaufen und Schule ist ein Raum, in dem man junge Menschen erreichen kann.

"Manchmal muss ich erst Werbung für die Demokratie machen."

Wie sieht Ihre Arbeit tagtäglich aus?

Wir entwickeln hauptsächlich Lernmaterialien und bringen diese dann in Unterrichtseinheiten an die Schulen. Am Anfang haben wir Vereinsmitglieder die Schulen noch gezielt angeschrieben und dann mit einer Lehrkraft den Inhalt einer Einheit entwickelt. Das können wir mittlerweile wegen der hohen Nachfrage nicht mehr leisten. In den letzten zwei Jahren haben 60 Unterrichtsbesuche stattgefunden, dieses Jahr haben wir schon genauso viele Anfragen bekommen und bemühen uns um zeitnahe Realisierung. Inzwischen bieten wir deswegen zwölf Einheiten zu verschiedenen Aspekten der Verfassung an. Themen sind klassischerweise Freiheits- und Gleichheitsrechte, aber auch Verfassungsgeschichte oder Europa. Inzwischen gehen auch nicht mehr nur Vereinsmitglieder in die Klassen, sondern wir haben bisher insgesamt 60 Coaches geschult, die für uns im ganzen Bundesgebiet unterwegs sind, um unsere Einheiten durchzuführen.

(c) Mattis

Für welche Grundrechte interessieren sich die Schüler:innen am meisten?

Die Einheiten zur Meinungsfreiheit werden auf jeden Fall am häufigsten nachgefragt. Die Anfragen kommen zwar von Lehrerinnen und Lehrern, aber das Thema wird in der Schülerschaft gut angenommen. Insbesondere von Interesse ist "Meinungsfreiheit in den Sozialen Medien". Da geht es dann um die Fragen: Warum darf eigentlich ein Video bei Tiktok gesperrt werden? Verstößt das nicht gegen meine Meinungs- und Ausdrucksfreiheit? Muss ich eigentlich alles aushalten, was in Sozialen Medien über mich gesagt wird? Also wird Mobbing auch durch die Meinungsfreiheit geschützt? Da merken wir ganz stark, dass junge Menschen noch viel mehr im digitalen Raum agieren als wir. Der Bezug ihrer Lebensrealität zur Verfassung ist deswegen besonders wichtig.

Und neben der Meinungsfreiheit?

Am zweithäufigsten halten wir die Einheit zur Antidiskriminierung und Ungleichheit. Für diese Themen interessieren sich Schüler:innen sehr. Viele gehen deutlich sensibler mit dem Thema um als es noch zu meiner Schulzeit üblich war. Gleichzeitig erleben wir auch immer wieder, dass es Schüler:innen in ihrer persönlichen Lebensrealität betrifft. Teilweise wird die Einheit auch genau dann abgefragt, wenn es an der Schule entsprechende Vorfälle gab, um die Debatte zu versachlichen. Hier merken wir, dass die Schüler:innen aus ganz unterschiedlichen Perspektiven auf das Thema blicken. Klassen mit hohem Migrationsanteil setzen offensichtlich andere Schwerpunkte als Klassen mit Trans-Schüler:innen. Gemeinsam haben diese Klassen jedoch, dass Gleichheit und Diskriminierung für sie einen hohen Identifikationswert hat.

Was interessiert die Schüler noch an der Verfassung?

An dritter Stelle kommt die Einheit zur Verfassungsgeschichte. Hier vergleichen wir die Verfassungsentwicklung von DDR und BRD. An den Verfassungen beider Staaten kann man viele Unterschiede ausmachen und lernt viel über die jeweiligen Gesellschaften. Zugegebenermaßen haben bisher nur Geschichte Leistungskurse diese Einheit angefragt, aber wir merken trotzdem, dass die Wiedervereinigung Deutschlands auch für Jugendliche ein ganz aktuelles Thema ist, weil sie auch die Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern wahrnehmen.

"In manchen Bundesländern treffen wir auf eine kritischere Grundhaltung als in anderen"

Erleben Sie auch Vorbehalte gegen das Grundgesetz?

Hier kommt es auch ganz stark darauf an, wo wir Schulbesuche durchführen, in manchen Bundesländern treffen wir eher auf eine kritische Grundhaltung als in anderen.  Dabei können wir unsere Erfahrungen natürlich nicht empirisch belegen.

Wie äußert sich das?

Da kommen dann oft diffuse Einwände auf. "Es gibt doch viel bessere und viel schnellere Systeme als die Demokratie." Oder "Man darf doch sowie nicht mehr alles sagen." Anhand eines speziellen Grundrechts müssen wir dann ganz grundlegende Werbung für unsere Demokratie machen. Wenn Schüler:innen sich an Pluralität oder der "Herrschaft der Vielen" reiben, dann erzählen wir, dass durch die Demokratie auch ihre eigenen Freiheitsräume geschützt werden. Dass die Minderheit zwar vor der Mehrheit geschützt werden soll, aber auch dass jede Minderheit auch zur Mehrheit werden können soll. Und dass sie diesen Schutz vielleicht auch irgendwann mal brauchen.

Und haben Sie den Eindruck, das kommt an?

Ich habe es noch nie erlebt, dass eine Klasse gar keine Lust auf unsere Demokratie hatte. Gerade wenn es um kritische Einwände geht, habe ich oft den Eindruck Schüler:innen diskutieren mit uns, um herauszufordern und zu hinterfragen. Was ja auch eine gute Grundhaltung ist. Aber anstrengend ist das natürlich auch. Am Ende sind Schüler:innen nicht mehr oder weniger lernwillig als wir es waren.

Anzeige

"Asozial sagt man nicht!"

Welche Themen beschäftigen die jungen Menschen?

Wir prägen die Diskussion natürlich immer schon vor, durch die Einheit, die wir halten. Aber ich kann trotzdem zwei Trends beobachten: Digitales Leben und die Themen Gleichheit und Gerechtigkeit. Ich habe zum Beispiel einmal im Berliner Bergmann-Kiez eine Einheit gehalten und das Wort "asozial" in einem Beispielsfall als Beleidigung vorgelesen. Da ging ein Raunen durch die ganze Klasse und ich wurde belehrt: "Asozial sagt man nicht!" Diese Klasse war besonders sensibilisiert, was ausgrenzende Sprache oder insgesamt Inklusivität von Gesellschaft angeht. Da kann man sich auch manchmal selbst hinterfragen.

Schauen Sie nach Ihren Schulbesuchen eher hoffnungs- oder sorgenvoll auf die Zukunft der Verfassung?

Wenn man Schüler:innen dafür begeistert, mal in das Grundgesetz reinzugucken, dann nehmen sie dazu auch viel auf. Darüber freue ich mich immer. Es gab auch schon ein paar Momente, in denen ich gemerkt habe: Cool, hier habe ich für einzelne Personen wirklich einen Mehrwert geleistet, für diese Personen richtig was verändert oder wirklich zum Nachdenken angeregt. Wenn einzelne Schüler:innen aus meinen Einheiten rausgehen und richtig Lust haben sich mit einem Thema weiter auseinanderzusetzen oder wenigstens Berührungsängste abgebaut haben, dann macht mir das schon Hoffnung. Wirklichen Anlass zur Sorge geben mir die Schüler:innen nicht.

Wie sah für Sie so ein Erfolgsmoment konkret aus?

Einmal saß ein:e Trans-Schüler:in in meiner Klasse. Nach kurzer Zeit habe ich dann gemerkt, das ist nicht nur eine total ruhige Person, sondern die sitzt auch nur hinten im Klassenraum und lässt den Unterricht eigentlich nur abwesend über sich ergehen.  Ich habe auch so etwas wie Abwehrhaltung gespürt. Wir haben mit der Klasse dann über Antidiskriminierungsrecht und Ungleichheit gesprochen, und da hat sich gleich gezeigt: Diese Person hat für sich ein relevantes Thema gefunden und etwas Neues für sich selbst verstanden.  Sie hatte plötzlich immer wieder noch einen Redebeitrag, noch eine Frage und noch eine Ergänzung. Das hat mich total gefreut. Auch der Lehrer hat mir nachher bestätigt: Er habe sie noch nie so energetisch im Unterricht erlebt.

Die Verfassung ist bei den Jugendlichen also in guten Händen für die Zukunft?

Die Verfassung wird bei den Jugendlichen in guten Händen sein. Jetzt ist es erstmal unsere Aufgabe, Werbung für sie zu machen. Das gilt insbesondere für junge Jurist:innen, die vielleicht einen besseren Zugang zu "der Jugend" haben. Ich hoffe und glaube, dass ganz viele Menschen auch außerhalb unseres Vereins, diese Verantwortung ernst nehmen.

  • Drucken
  • Senden
  • Zitieren
Zitiervorschlag

Schüler diskutieren über Grundgesetz: . In: Legal Tribune Online, 26.05.2024 , https://www.lto.de/persistent/a_id/54621 (abgerufen am: 06.09.2026 )

Infos zum Zitiervorschlag
  • Mehr zum Thema
    • Staatsrecht und Staatsorganisationsrecht
    • 75 Jahre GG
    • Diskriminierung
    • Gleichberechtigung
    • Grundgesetz
    • Grundrechte
    • Meinungsfreiheit
    • Schulen
    • Verfassung
Logo der Nachrichtenseite Nius und im Hintergrund Nius-Artikel 04.09.2026
Medien

KG rügt identifizierende Berichterstattung:

Nius durfte Asy­l­an­wältin nicht an den Pranger stellen

Nach dem Solingen-Attentat berichtete Nius über eine Asylanwältin. Das LG Berlin hatte das für zulässig gehalten, das Kammergericht sah das nun anders. Kritik am Asylverfahren sei zulässig, eine identifizierende Berichterstattung jedoch nicht. 

Artikel lesen
Ein Klassenzimmer. Unter Umständen können Beiträge an den Förderverein der Privatschule der eigenen Kinder Schulgeld sein und damit steuerlich abgezogen werden. Das hat der BFH entschieden. 03.09.2026
Steuern

BFH:

Eltern können Bei­träge an För­der­ve­rein als Schul­geld absetzen

Der Förderverein bezahlt den Schulbetrieb einer Privatschule. Die Eltern wollen ihre Beiträge als Schulgeld absetzen. Das Finanzamt lehnte das allerdings ab – nun hat der BFH entschieden. Es komme darauf an, wofür das Geld verwendet wird.

Artikel lesen
Einem neunjähriger Junge durfte wegen einer Herzerkrankung nicht an einer Klassenfahrt teilnehmen und ging vor Gericht erfolgreich dagegen vor (Symbolbild). 03.09.2026
Schulen

VG Düsseldorf widerspricht Grundschule:

Schüler mit Herz­er­kran­kung darf mit auf Klas­sen­fahrt

Ein Neunjähriger mit einer Herzerkrankung durfte nicht mit auf Klassenfahrt. Die Schule hat das auf Sicherheitsbedenken geschoben – und das war rechtswidrig, so das VG. Jedes Kind hat das Recht und auch die Pflicht, teilzunehmen.

Artikel lesen
AfD-Mann Hans-Thomas Tillschneider, Sachsen-Anhalt 02.09.2026
Kultur

Kulturpolitische Pläne der AfD in Sachsen-Anhalt:

Patrio­tismus als will­kür­li­ches Herr­schafts­in­stru­ment

Bei der Landtagswahl Sachsen-Anhalt tritt die AfD mit einer "patriotischen" Kulturpolitik an. Sie will "antideutsche" Kunst nicht mehr fördern und fordert ein Bekenntnis zur Kulturnation. Marvin Klein hält die Pläne für verfassungswidrig.

Artikel lesen
Sitzung des Deutschen Bundestags am 10.7.26 31.08.2026
Gesetzgebung

Abstimmungspanne im Bundestag:

Wurde das Bun­des­po­li­zei­ge­setz mit "fal­scher" Mehr­heit besch­lossen?

Die Abstimmung über das neue Bundespolizeigesetz sorgt für Wirbel. Entgegen der Eingangsformel stimmte nur die einfache Mehrheit für das Gesetz, nicht aber die Mehrheit aller Bundestagsmitglieder. Welche Folgen das hat, erklärt Ralf Röger.

Artikel lesen
AfD-Spitzenkandidat Siegmund bei einer Veranstaltung auf der Bühne, im Hintergrund ein Plakat, das ebenfalls Siegmund zeigt. 29.08.2026
Podcast

Sachsen-Anhalt / KI an Unis / Fall Kavala / Weihnachtsbaum:

AfD vor Wahl­sieg in Sachsen-Anhalt: Justiz auf Linie?

Kann die AfD in Sachsen-Anhalt die Justiz auf ihre Linie bringen? Wie viel KI darf in die juristische Hausarbeit? Die Türkei brüskiert den EGMR – was muss jetzt passieren? Und: der Gärtner mit dem Weihnachtsbaum. LTO-Podcast, Folge 67.

Artikel lesen
logo lto karriere
TopJOBS
Logo von Klinikum Region Hannover GmbH
Spe­zia­list*in Com­p­li­an­ce (m/w/d)

Klinikum Region Hannover GmbH, Han­no­ver

Logo von Becker Büttner Held
Wis­sen­schaft­li­cher Mit­ar­bei­ter / Re­fe­ren­dar / Dok­to­rand (m/w/d)

Becker Büttner Held, Er­furt

Logo von Becker Büttner Held
Rechts­an­walt (m/w/d) für En­er­gie­steu­ern, Emis­si­ons­han­del und...

Becker Büttner Held, Ham­burg

Logo von Redeker Sellner Dahs
Rechts­an­wäl­tin / Rechts­an­walt im Ar­beits­recht (m/w/d) – Stand­ort...

Redeker Sellner Dahs, Bonn

Logo von Noerr
(Se­nior) As­so­cia­te In­tel­lec­tual Pro­per­ty (w/m/d)

Noerr, Mün­chen

Logo von Gleiss Lutz
Wis­sen­schaft­li­che Mit­ar­beit (m/w/d) Ar­beits­recht

Gleiss Lutz, Ber­lin

Logo von Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern
Ju­nior / Mid-Le­vel As­so­cia­tes (m/w/d) | Kar­tell­recht | Düs­sel­dorf

Baker McKenzie Rechtsanwaltsgesellschaft mbH von Rechtsanwälten und Steuerberatern, Düs­sel­dorf

Logo von GvW Graf von Westphalen
Re­fe­ren­da­riat - Kar­tell- und Wett­be­werbs­recht

GvW Graf von Westphalen, Düs­sel­dorf

Mehr Stellenanzeigen
logo lto events
Logo von Hengeler Mueller
Roadshow USA - New York

08.10.2026, New York

Logo von Hengeler Mueller
Roadshow USA - Chicago

10.10.2026, Chicago

Logo von SIDLEY Austin (CE) LLP
Ladies First Event 2026

30.10.2026, München

Vorbehaltene Rechte des Übergebers und deren richtige Besicherung

14.09.2026

UpDate: Fristverlängerungsanträge – Berufungsbegründung – aktuelle Rechtsprechung des BGH

14.09.2026

Mehr Events
Copyright © Wolters Kluwer Deutschland GmbH