Wer einen Anwalt beschenken und dabei das Feierliche mit dem Nützlichen verknüpfen will, kann sein Glück mit diesen Logo-Sticks probieren. Die sollen nämlich Grußkarten ersetzen, die mit Blumensträußen versendet werden – und zwar ohne dass der Empfänger darüber im Unklaren bleibt, wessen florale Aufmerksamkeit er gerade erfährt.
Der Clou: Bei der Bestellung kann man sein Kanzlei-Logo als Schablone zur Verfügung stellen, dessen Form die Logo-Sticks dann später haben werden. Auf dem Beispielbild ist ein Golfspieler zu sehen. Laut Anbieterin der Sticks – selbst Anwältin – eignen sie sich auch für Blumengaben zu geschäftlichen Feierlichkeiten wie Geburtstag, Ruhe- oder Ausstand.
Marcel Schneider, Alkohol, Spiele, Accessoires: . In: Legal Tribune Online, 09.12.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/25921 (abgerufen am: 06.12.2024 )
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