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Das Polizei- und Ordnungsrecht ist zum Großteil Landesrecht, denn die "Polizeihoheit" ist Ländersache. Dennoch gibt es eine Vielzahl von Begriffen und Grundsätzen, die bundesweit einheitlich geregelt sind. Zentrale Aufgabe der Polizei ist stets die Gefahrenabwehr. Aber welche Arten von Gefahren gibt es noch gleich? Und was war noch gleich das "Opportunitätsprinzip"?
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Was versteht man unter dem Rücksichtnahmegebot? Und was unter der "Bremer Formel"? Reichen Ihre Kenntnisse nur noch fürs Bestehen des Führerscheins oder sind Sie gar ein Fachmann bzw. eine Fachfrau?
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Was die Abkürzung "InsO" bedeutet, wissen Sie vielleicht noch, auch wenn Sie seit dem Examen das Insolvenzrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff des "Obstruktionsverbots"? Und welche Aufgaben hat noch mal der Insolvenzverwalter?
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Ein einheitliches "Umweltgesetzbuch" gibt es in Deutschland bislang nicht. Als Umweltrecht bezeichnet man daher die Gesamtheit aller Normen, die dem Schutz der Umwelt dienen. Wie gut kennen sie sich in den unterschiedlichen Gesetzen aus?
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Was die Abkürzung "StGB" bedeutet, wissen Sie vielleicht auch noch, wenn Sie seit Ihrem Studium das Strafrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der Postpendenz? Und was ist mit den verflixten "A schießt auf B, trifft aber C"-Fällen?
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Den Rundfunkbeitrag zahlen Sie sicherlich. Aber wissen Sie auch, wen Sie damit finanzieren? Wie man sich gegen Presseveröffentlichungen wehren kann? Und wieviel Werbung im Rundfunk täglich erlaubt ist?
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