Was es mit dem so genannten Adhäsionsverfahren auf sich hat, wissen Sie vielleicht noch – auch wenn Sie seit dem Examen das Strafprozessrecht eher ad acta gelegt haben. Aber was gilt bei "Deals" im Strafverfahren? Ist so was überhaupt zulässig? Und wo war noch gleich der Strafbefehl geregelt? Testen Sie hier, ob Sie das Staatsexamen im strafprozessualen Teil heute noch bestehen würden!
Zum Start in die Materie: Welche der folgenden Behauptungen über den Strafprozess ist zutreffend?
nächste FrageLeider nein, diese Verfügungsfreiheit der Parteien gilt im Zivilprozess, nicht im Strafverfahren.
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