Was ist keine allgemeine Voraussetzung der Zwangsvollstreckung?
vorherige Frage nächste FrageFalsch, der Vollstreckungstitel ist eine unumgängliche Vollstreckungsvoraussetzung. Weitere Titel, neben Urteilen gemäß § 704 ZPO, sind z.B. Vergleiche, Kostenfestsetzungsbeschlüsse. Lesen Sie hierzu den Wortlaut des § 794 ZPO.
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