Welcher Vermögensbegriff ist in der strafrechtlichen Rechtsprechung vorherrschend?
vorherige Frage nächste FrageKorrekt. Der wirtschaftliche Vermögensbegriff wird vom Bundesgerichtshof – wenn auch mittlerweile eingeschränkt – vertreten (BGH Urt. v. 04.09.2001, Az. 1 StR 167/01). Er besagt, dass jede Position, die einen in Geld festsetzbaren (sprich wirtschaftlichen) Wert hat, zum Vermögen gerechnet wird.
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