Was man unter einem Vermögensschaden versteht, wissen Sie vielleicht noch, auch wenn Sie das Strafrecht seit dem Examen eher ad acta gelegt haben. Aber was ist mit dem Begriff der "Lastschriftreiterei"? Und wo war denn noch gleich der Computerbetrug geregelt? Testen Sie hier, ob Sie Ihr Staatsexamen heute noch bestehen würden!
Im Strafrecht wird zwischen Vermögensdelikten im engeren und im weiteren Sinne unterschieden. Bei welchem der folgenden Delikte handelt es sich um ein Vermögensdelikt im engeren Sinne?
nächste FrageFalsch. Beim Diebstahl nach §§ 242 ff StGB ist das geschützte Rechtsgut das Eigentum. Da der Eintritt eines Vermögensschadens keine Tatbestandsvoraussetzung ist, ist es als Vermögensdelikt im weiteren Sinne anzusehen.
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