Was für eine Vertragsart liegt vor, wenn Gegenstand des Arztvertrages die Erbringung einer kosmetischen Operation ist?
vorherige Frage nächste FrageVöllig korrekt! Auch wenn seitens des Arztes eine bestimmte kosmetische OP vorgenommen wird, stellt dies regelmäßig einen Dienstvertrag dar. Lesen Sie hierzu bitte das Urteil des OLG Köln vom 17. September 1987 ( Az. 7 U 58/87). Der Arzt schuldet keinen bestimmten Heilerfolg, sondern eine Therapie gemäß der anerkannten Regeln der ärztlichen Heilkunst.
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