Wahrscheinlich ist es schon länger her, dass Sie in der Strafrecht AT-Vorlesung saßen: Also, Hand aufs Herz: Was wissen Sie noch über die Rechtsfertigungsgründe im Strafrecht? Über Notwehr, Notstand, Einwilligung & Co.? Welches Rechtsgut darf man nicht nach § 34 StGB abwägen? Was gilt für die Wahrnehmung berechtigter Interessen? Und wie ist es eigentlich um die Entschuldigungsgründe bestellt?
Welche dieser Aussagen über Rechtfertigungsgründe trifft zu?
nächste FrageFalsch, Rechtsfertigungsgründe sind in unterschiedlichen Gesetzen zu finden, nicht nur im StGB, sondern z.B. auch im BGB (§§ 228, 904 BGB) oder in der StPO (§ 127 StPO).
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